Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Umfang der Anfechtung; Gehörsverstoß bei übergangenem Antrag auf Vernehmung von Zeugen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 BGB, § 124 Abs 1 BGB, § 139 BGB, Art 103 Abs 1 GG
Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Umfang der Anfechtung; Gehörsverstoß bei übergangenem Antrag auf Vernehmung von Zeugen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arglistige Täuschung eines Versicherungsunternehmens über die finanzielle Situation des Versicherten bei Abschluss einer Valorenversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123
Arglistige Täuschung eines Versicherungsunternehmens über die finanzielle Situation des Versicherten bei Abschluss einer Valorenversicherung - datenbank.nwb.de
Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Umfang der Anfechtung; Gehörsverstoß bei übergangenem Antrag auf Vernehmung von Zeugen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche aus "Valorenversicherung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- fgvw.de (Kurzinformation)
Zur Unwirksamkeit von Anfechtungsverzichtsklauseln in der D&O-Versicherung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Papierfundstellen
- VersR 2012, 615
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
HEROS II - Valorenversicherung: Wirksamkeit eines im Voraus vereinbarten …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Von all dem habe die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 jedoch noch keine konkrete Kenntnis gehabt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011,"HEROS II" - IV ZR 38/09, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 9-11).Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W. ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15-18).
Rn. 17 bb) Unter Beachtung dieser Maßstäbe und Heranziehung der den Einzelfall prägenden Umstände ist das Berufungsgericht ohne durchgreifenden Rechtsfehler zu dem Ergebnis gelangt, die Police Nr. 7509 sei als neuer, zum 1. Dezember 2001 in Kraft getretener Vertrag anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 20 ff.).
Rn. 20 aa) Wie der Senat mit Beschluss vom 21. September 2011 (aaO Rn. 26-30) entschieden hat, ist ein vertraglicher, im Voraus erklärter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsschluss unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt worden ist, die nicht Dritter i.S. des § 123 Abs. 2 BGB ist.
Eine gesonderte Begründung, Stärkung und Sicherung von Rechten der Versicherten folgt daraus nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 33).
Rn. 23 c) Ohne Rechtsfehler nimmt das Berufungsgericht an, die HEROS-Gruppe habe der Beklagten bei Abschluss der Police Nr. 7509 ihr bis dahin praktiziertes Geschäftsverhalten offenbaren müssen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 38).
Die dagegen gerichteten Angriffe der Beschwerde sind nicht erfolgreich, insbesondere bedarf es keiner differenzierten Betrachtung für jede einzelne Gesellschaft der HEROS-Gruppe (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 37).
Einer zusätzlichen Anfechtungserklärung gegenüber den Versicherten bedurfte es nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 41 - 44).
Rn. 35 Dies hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 55 ff.).
Es hat ferner nicht geprüft, ob die Aufhebung des bestehenden Versicherungsvertrages (Police Nr. 7265) bei den Verhandlungen über die Police Nr. 7509 zumindest von der Versicherungsnehmerin nicht ohne den gleichzeitigen Neuabschluss gewollt war und ob dies für die Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts deshalb ausreichte, weil die Beklagte bei Abschluss der Police Nr. 7509 erkannt und akzeptiert hat, dass beide Rechtsgeschäfte jedenfalls für die Versicherungsnehmerin miteinander stehen und fallen sollten (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 58, 59).
- BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Rn. 24 Die tatsächlichen Grundlagen (vgl. zum Schneeballsystem unter II 1 a), aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1). - BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90
Anforderungen an die Würdigung von Indizien
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Rn. 24 Die tatsächlichen Grundlagen (vgl. zum Schneeballsystem unter II 1 a), aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).
- BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05
Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Rn. 34 2. Ein einheitliches Rechtsgeschäft i.S. von § 139 BGB ist nur anzunehmen, wenn der Wille der Parteien dahin geht, dass die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte miteinander stehen und fallen sollten, mithin das eine nicht ohne das andere von den Parteien gewollt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2006 - XI ZR 216/05, NJW-RR 2007, 395 Rn. 17 m.w.N.;… OLG Saarbrücken aaO 1682 f.). - BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Rn. 24 Die tatsächlichen Grundlagen (vgl. zum Schneeballsystem unter II 1 a), aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1). - BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94
Anfechtung einer Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmissbrauch der vortragenden Partei (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2001 - IX ZR 276/98, NJW 2001, 2327 unter III 1 a und vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147 unter II 5 d). - BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Das ist dann der Fall, wenn diese Täuschung einen Irrtum des Erklärenden hervorgerufen und dadurch dessen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03, MMR 2005, 447 unter 1 a). - BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98
Bürgschaft für Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner; Aufschub des …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmissbrauch der vortragenden Partei (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2001 - IX ZR 276/98, NJW 2001, 2327 unter III 1 a und vom 11. Juli 1996 - IX ZR 226/94, NJW 1996, 3147 unter II 5 d). - BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86
Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Einen solchen vom Erklärenden, hier der Beklagten, darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Irrtum (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 152/86, NJW-RR 1987, 1415 unter II 3) hat das Berufungsgericht rechtsfehlerhaft festgestellt. - BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58
Betriebsübernahme - § 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-, …
Auszug aus BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.). - OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei …
- OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06
Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien; …
- OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter …
- BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 111/87
Gesetzlicher Übergang einer Versicherung auf den Rechtsnachfolger - Rechte und …
- OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung; …
Rn. 39 Einen solchen Irrtum hat die Klägerin zu beweisen (BGH VersR 2012, 615 [Tz. 8]), ebenso wie sämtliche Voraussetzungen der Arglist (BGH NJW 2014, 3296 [Tz. 13]). - OLG Saarbrücken, 15.05.2019 - 5 U 60/18
Arglistiges Handeln eines Wohngebäude-Versicherungsnehmers bei Falschangabe des …
Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Getäuschte alle Einzelheiten der Täuschung kennt oder die volle Gewissheit vom Bestehen des Anfechtungsrechts hat; vielmehr entscheidet der Gesamteindruck (…Armbrüster in: MünchKomm(BGB), 8.Aufl., § 124 Rn. 3; BGH, Urt. v. 9.11.2011 - IV ZR 40/09 - VersR 2012, 615). - OLG Frankfurt, 03.06.2016 - 13 U 107/14
Vorvertragliche Aufklärungspflicht bei Franchisevertrag
Bloße subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen oder Werbegags begründen kein Anfechtungsrecht (BGH Urteil vom 9.11.2011, Az IV ZR 40/09 in Juris; BGH Urteil vom 19.9.2006, Az XI ZR 204/04 in Juris;… Palandt BGB 75. Auflage § 123 Rdnr. 3).
- OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines …
Zu einem unzulässigen Ausforschungsbeweis wird eine solche Beweisführung erst bei offensichtlicher Willkür oder Rechtsmißbrauch der vortragenden Partei (vgl. BGH IV ZR 40/09, nach Juris Rz. 12, BGH ZR 38/09, nach Juris Rz. 14). - OLG Zweibrücken, 24.07.2025 - 1 U 147/24
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Berufung des Klägers gegen Abweisung von …
Denn maßgebend für den Beginn der Anfechtungsfrist ist, dass der Getäuschte die arglistige Täuschung und den daraus folgenden Irrtum tatsächlich positiv erkannt hat; der bloße Verdacht, getäuscht worden zu sein, reicht ebenso wenig aus wie fahrlässige Unkenntnis oder Kennenmüssen (BGH BeckRS 2011, 28293; OLG Saarbrücken RuS 2019, 517). - OLG Frankfurt, 09.04.2018 - 3 U 178/16
Zur Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ziffer 6.4 AVB Werkverkehr 2008 wegen …
Maßgeblich ist, dass der Getäuschte die arglistige Täuschung und den daraus folgenden Irrtum tatsächlich (positiv) erkannt hat; der bloße Verdacht, getäuscht worden zu sein, genügt ebenso wenig wie fahrlässige Unkenntnis (BGH Beschluss vom 9.11.2011, Az. IV ZR 40/09, BeckRS 2011, 28293). - LG Düsseldorf, 13.11.2012 - 35 O 38/08
Rückabwicklung eines Franchise-Vertrages unter Geltendmachung der Vergütung für …
Bloße subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen oder Werbegags begründen dabei kein Anfechtungsrecht (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. November 2011 - IV ZR 40/09 -, juris; BGH, Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 -, juris;… Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 123 Rdnr. 28 ff.;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 71. Auflage 2012, § 123 Rdnr. 3; jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Brandenburg, 07.10.2025 - 11 W 14/25 Das ist dann der Fall, wenn diese Täuschung einen Irrtum des Erklärenden hervorgerufen und dadurch dessen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat (vgl. BGH, Beschl. v. 09.11.2011 - IV ZR 40/09, BeckRS 2011, 28293 Rn. 8;… Urt. v. 22.02.2005 - X ZR 123/03, MMR 2005, 447).
- LG Köln, 10.04.2025 - 24 O 60/24 Der Versicherer kann nicht im Voraus auf sein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung verzichten (zu vgl. BGH. Beschluss vom 21. September 2011, Az. IV ZR 38/09; Beschluss. v. 9. November 2011; Az. IV ZR 40/09).
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