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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18173
BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11 (https://dejure.org/2012,18173)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen Straßenreinigungsunternehmens gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 15 Abs 1 S 1 Halbs 1 StrG HE, § 15 Abs 1 S 1 Halbs 2 StrG HE
    Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen Straßenreinigungsunternehmens gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung bei Beauftragung des Unternehmens von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erstattungsanspruch des Straßenreinigungsunternehmens gegen Verursacher der Verschmutzung aus GoA bei Auftrag durch die Gemeinde

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Verursachers für die Kosten einer Straßenreinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HStrG § 15; BGB § 670; BGB § 677; BGB § 683
    Ansprüche eines Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung bei Beauftragung des Unternehmens von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kühlflüssigkeit auf Straße: Wer muss Beseitigen bezahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch aus GoA bei gleichzeitiger Beauftragung des Geschäftsführers durch eine Gemeinde?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1149
  • NVwZ-RR 2012, 707
  • NZV 2012, 535
  • VersR 2013, 1538
  • WM 2013, 1657
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines …

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Rn. 16 b) Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers indes auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 mwN …und vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, NVwZ-RR 2011, 925, 926 Rn. 9;… Staudinger/Bergmann [2006], BGB, Vorbem zu §§ 677 ff, Rn. 324).

    Den Rückgriff auf Aufwendungsersatzansprüche verwehrt in diesem Fall der aus der Parteiautonomie folgende Vorrang der vertraglichen Rechte gegenüber dem Ausgleich der aus der erbrachten Leistung resultierenden Vorteile Dritter, die außerhalb des Vertrags stehen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10

    Zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Das Revisionsgericht überprüft die Auslegung von Individualvereinbarungen durch den Tatrichter nur daraufhin, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften oder anerkannte Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen und sich der Tatrichter mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 13. Januar 2011 - III ZR 87/10, BGHZ 188, 71 Rn. 14).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Rn. 16 b) Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers indes auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 mwN und vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, NVwZ-RR 2011, 925, 926 Rn. 9;… Staudinger/Bergmann [2006], BGB, Vorbem zu §§ 677 ff, Rn. 324).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber ein - grundsätzlich auch im Verhältnis zwischen (hoheitlich handelnden) Verwaltungsträgern und Privatpersonen möglicher - Rückgriff auf den Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683, 670 BGB dann ausgeschlossen, wenn vorrangige einschlägige Regelungen über die Erstattung von Kosten und Auslagen für die betreffenden Maßnahmen bestehen (vgl. Urteile vom 13. November 2003 - III ZR 70/03, BGHZ 156, 394, 397 ff m.zahlr.w.N.;… vom 19. Juli 2007 - III ZR 20/07, NVwZ 2008, 349 Rn. 8 f;… Staudinger/Bergmann, aaO, Vorbem zu §§ 677 ff Rn. 283).
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07

    Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber ein - grundsätzlich auch im Verhältnis zwischen (hoheitlich handelnden) Verwaltungsträgern und Privatpersonen möglicher - Rückgriff auf den Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 683, 670 BGB dann ausgeschlossen, wenn vorrangige einschlägige Regelungen über die Erstattung von Kosten und Auslagen für die betreffenden Maßnahmen bestehen (vgl. Urteile vom 13. November 2003 - III ZR 70/03, BGHZ 156, 394, 397 ff m.zahlr.w.N.; vom 19. Juli 2007 - III ZR 20/07, NVwZ 2008, 349 Rn. 8 f;… Staudinger/Bergmann, aaO, Vorbem zu §§ 677 ff Rn. 283).
  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der …

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Es dürfte daher, um eine Umgehung der der Gemeinde auferlegten öffentlich-rechtlichen Bindungen zu verhindern, nahe liegen, einer derartigen Abrede - die letztlich auf die Erteilung eines Auftrags hinaus liefe, für einen anderen als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig zu werden - den angestrebten rechtlichen Erfolg ("Zuweisung" eines Aufwendungsersatzanspruchs nach §§ 683, 670 BGB) zu versagen (in diesem Sinne auch Urteile des LG Baden-Baden vom 24. Juli 2009 - 2 O 121/09, juris Rn. 25 und des LG Bielefeld vom 23. Oktober 2009 - 1 O 486/08, juris Rn. 18; a.A. OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 3. November 2009 - 16 U 225/08, n.v.).
  • LG Baden-Baden, 24.07.2009 - 2 O 121/09
    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
    Es dürfte daher, um eine Umgehung der der Gemeinde auferlegten öffentlich-rechtlichen Bindungen zu verhindern, nahe liegen, einer derartigen Abrede - die letztlich auf die Erteilung eines Auftrags hinaus liefe, für einen anderen als Geschäftsführer ohne Auftrag tätig zu werden - den angestrebten rechtlichen Erfolg ("Zuweisung" eines Aufwendungsersatzanspruchs nach §§ 683, 670 BGB) zu versagen (in diesem Sinne auch Urteile des LG Baden-Baden vom 24. Juli 2009 - 2 O 121/09, juris Rn. 25 und des LG Bielefeld vom 23. Oktober 2009 - 1 O 486/08, juris Rn. 18; a.A. OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 3. November 2009 - 16 U 225/08, n.v.).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …

    Rn. 17 cc) Einem Nebeneinander des Anspruchs aus Art. 16 Halbsatz 2 BayStrWG mit deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 2012 (III ZR 275/11, NVwZ-RR 2012, 707 Rn. 22 f. mwN) nicht entgegen, da es lediglich den Vorrang öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche vor zivilrechtlichen Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 670 BGB, nicht aber vor zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, betrifft.
  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde …

    Das Revisionsgericht überprüft die Auslegung derartiger Individualvereinbarungen durch den Tatrichter nur daraufhin, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, Verfahrensvorschriften, anerkannte Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen und ob der Tatrichter sich mit dem Verfahrensstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11, juris Rn. 17 mwN).
  • VG Hannover, 29.03.2017 - 7 A 5245/16

    Beseitigung; Entsorgung; Fallwild; Jagdausübungsberechtigter; Reinigungspflicht; …

    Ein solcher Anspruch wäre überhaupt nur dann gegeben, wenn vorrangige einschlägige Regelungen über die Erstattung von Kosten und Auslagen für die betreffenden Maßnahmen nicht bestehen (BGH, Urteil vom 21.6.2012 - III ZR 275/11 - NVwZ-RR 2012, S. 707 mwN).
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