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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 12.11.2013

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2014 - VI ZR 462/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9600
BGH, 15.04.2014 - VI ZR 462/13 (https://dejure.org/2014,9600)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2014 - VI ZR 462/13 (https://dejure.org/2014,9600)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2014 - VI ZR 462/13 (https://dejure.org/2014,9600)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 238 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfrist, Berufungsverwerfung, Wiedereinsetzungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 758
  • MDR 2014, 1225
  • FamRZ 2014, 1192
  • VersR 2014, 854
  • WM 2014, 1455
  • AnwBl 2014, 757
  • BauR 2014, 1361
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - VI ZR 462/13
    Unzulässig ist es, ein Rechtsmittel wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zu verwerfen, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 9/85, juris; BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 5 f.;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 4. Aufl, § 238 Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 5. Aufl., § 238 Rn. 7;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 238 Rn. 1;… Musielak/Grandel, ZPO, 10. Aufl., § 238 Rn. 1 f.;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 238 Rn. 3).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 9/85

    Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für …

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - VI ZR 462/13
    Unzulässig ist es, ein Rechtsmittel wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zu verwerfen, wenn über den Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juli 1985 - VI ZB 9/85, juris; BGH…, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 5 f.;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 4. Aufl, § 238 Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Milger, ZPO, 5. Aufl., § 238 Rn. 7;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 238 Rn. 1;… Musielak/Grandel, ZPO, 10. Aufl., § 238 Rn. 1 f.;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl., § 238 Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 7 UF 775/16

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Verlängerung der …

    Über den Antrag des Antragstellers, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist zu gewähren, kann zusammen mit der Entscheidung über die Beschwerde entschieden werden (vgl. BGH MDR 2014, 1225).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZB 2/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Rechtsbeschwerde gegen den …

    Danach darf ein Rechtsmittel nicht wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist verworfen werden, wenn über einen Wiedereinsetzungsantrag bezüglich dieser Fristversäumung noch nicht entschieden ist und nicht gleichzeitig entschieden wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1985 - VI ZB 9/85, juris Rn. 7; vom 15. April 2014 - VI ZR 462/13, VersR 2014, 854 Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 15. April 2008 - VIII ZB 127/06, juris Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 25.06.2018 - 9 U 105/18

    Berufungsfristversäumung: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der …

    Die Berufung des Klägers ist daher wegen Versäumung der Berufungsfrist (§ 517 ZPO) unzulässig und gem. § 522 Abs. 1 ZPO, zusammen mit der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags (BGH, Beschl. v. 15.04.2014 - VI ZR 462/13, NJW-RR 2014, 758 Rn. 3), als unzulässig zu verwerfen.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts …

    Die Berufung des Klägers ist daher wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) unzulässig und gem. § 522 Abs. 1 ZPO, zusammen mit der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags (BGH, Beschl. v. 15. April 2014 - VI ZR 462/13, NJW-RR 2014, 758 Rn. 3), als unzulässig zu verwerfen.
  • KG, 07.04.2021 - 3 U 2/21

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist infolge …

    Rn. 25 Die Berufung des Klägers ist wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) unzulässig und gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO - zusammen mit der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags (BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - VI ZR 462/13 -, juris Rn. 3) - als unzulässig zu verwerfen.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32827
OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13 (https://dejure.org/2013,32827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.11.2013 - 14 W 621/13 (https://dejure.org/2013,32827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. November 2013 - 14 W 621/13 (https://dejure.org/2013,32827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    StGB § 263; ZPO § 91, 104 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten zur Abwehr eines Betrugsversuchs durch einen Versicherer

  • ibr-online

    Vorprozessuale Gutachterkosten bei Betrugsverdacht ersetzbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Gutachterkosten zur Abwehr eines Betrugsversuchs durch einen Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 854
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13
    Insofern spricht eine Vermutung dafür, dass dessen Arbeit den Zweck hatte, die materielle Einstandspflicht des Beklagten zu prüfen und ihm so eine Entscheidungshilfe dafür zu geben, ob er sich überhaupt auf einen Prozess einlassen sollte (BGH VersR 2009, 280 ; Senat JurBüro 2012, 256).

    Allerdings wird die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen ihrem Entstehen und einem nachfolgenden Rechtstreit in Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme durch die Gegenseite aufdrängte (BGH MDR 2009, 232 ; BGH VersR 2009, 563 ; Senat MDR 2008, 472 ).

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13
    Der Tatbestand des § 91 Abs. 1 ZPO wäre grundsätzlich nur dann erfüllt, wenn die Heranziehung des Gutachters eine unmittelbare Beziehung zum Rechtsstreit gehabt hätte (BGH VersR 2013, 1194).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13
    Allerdings wird die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen ihrem Entstehen und einem nachfolgenden Rechtstreit in Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme durch die Gegenseite aufdrängte (BGH MDR 2009, 232 ; BGH VersR 2009, 563 ; Senat MDR 2008, 472 ).
  • OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2013 - 14 W 621/13
    Allerdings wird die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten trotz Fehlens eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen ihrem Entstehen und einem nachfolgenden Rechtstreit in Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme durch die Gegenseite aufdrängte (BGH MDR 2009, 232 ; BGH VersR 2009, 563 ; Senat MDR 2008, 472 ).
  • OLG Koblenz, 20.05.2015 - 14 W 335/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Wird ein Privatgutachter lange vor Prozessbeginn beauftragt, dienen dessen Feststellungen in der Regel nur der Prüfung der eigenen Leistungspflicht und sind insoweit nicht prozessbezogen (Senat JurBüro 2014, 147).
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