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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2014 - I-20 W 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53173
OLG Hamm, 25.06.2014 - I-20 W 14/14 (https://dejure.org/2014,53173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2014 - I-20 W 14/14 (https://dejure.org/2014,53173)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - I-20 W 14/14 (https://dejure.org/2014,53173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 331 BGB, 159 VVG; 280 BGB, 6 IV VVG, 249 ff BGB
    Lebensversicherung: Rechte des Erben gegen Rechte des Bezugsberechtigten; vom Versicherer nicht beachtete Erklärung des Erben (Widerruf des Auftrags an Versicherer, Zuwendungsangebot an Bezugsberechtigten zu überbringen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bezugsberechtigung hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung durch den Erben des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Bezugsberechtigung hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung durch den Erben des Versicherungsnehmers; Rechte des Erben bei Auszahlung der Versicherungsleistung an den Begünstigten; Bereicherungsansprüche des Erben gegen den Begünstigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1236
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
    1.) Ob der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung, der mit dem Tode des Versicherungsnehmers ein unentziehbares Recht auf die Versicherungsleistung erlangt, die Versicherungsleistung im Verhältnis zu dem Erben des Versicherungsnehmers behalten darf, beantwortet grundsätzlich allein das Valutaverhältnis (Anschluss an BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06).

    Die diesbezüglichen Erwägungen des Landgerichts stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2008, 1054); der Senat tritt ihnen bei.

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
    Rn. 12 Im rechtlichen Ansatz zutreffend - und auch von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen - ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Bezugsberechtigte mit dem Tode des Versicherungsnehmers ein unentziehbares Recht auf die Versicherungsleistung erlangt, welches nicht durch den nachträglichen Zugang einer Änderungsverfügung beim Versicherer entfallen kann, §§ 331 Abs. 1 BGB, 159 Abs. 2 VVG (vgl. BGH, VersR 1993, 1219; Senat, VersR 1980, 739;… Schneider, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 159 VVG Rn. 11 a.E. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
    Denn auch bei unterbliebener Auszahlung der Versicherungsleistung durch die Antragsgegnerin würde dem Antragsteller allenfalls gegen die Begünstigte ein auf Abtretung des Anspruches gegen die Antragsgegnerin auf Auszahlung der Versicherungssumme gerichteter Bereicherungsanspruch zugestanden haben (vgl. Senat, VersR 2005, 819;… Reiff/Schneider, a.a.O., Rn. 41 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 08.05.2009 - 25 U 4318/08

    Lebensversicherung: Widerruf der Bezugsberechtigung eines Dritten durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
    Rn. 20 Gemessen hieran hat sich durch die Auszahlung der Versicherungsleistung an die Begünstigte die Vermögenslage des Antragstellers nicht verschlechtert, da in Ansehung der Auszahlung trotz Widerrufs des Schenkungsangebots dem Nachlass ein der Versicherungsleistung kongruenter Bereicherungsanspruch gegen die Begünstigte zugewachsen ist (vgl. insoweit auch OLG München - 25 U 4318/08 - , NJOZ 2009, 2263).
  • OLG Hamm, 14.11.1979 - 20 U 7/79

    Erbrechtliche Qualifizierung einer durch Erklärung unter Lebenden erfolgten …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
    Rn. 12 Im rechtlichen Ansatz zutreffend - und auch von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen - ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Bezugsberechtigte mit dem Tode des Versicherungsnehmers ein unentziehbares Recht auf die Versicherungsleistung erlangt, welches nicht durch den nachträglichen Zugang einer Änderungsverfügung beim Versicherer entfallen kann, §§ 331 Abs. 1 BGB, 159 Abs. 2 VVG (vgl. BGH, VersR 1993, 1219; Senat, VersR 1980, 739;… Schneider, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 159 VVG Rn. 11 a.E. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24

    Bezugsberechtigung für Todesfallleistung aus Lebensversicherung

    Ein - dafür erforderliches - pflichtwidriges Handeln des Versicherers (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361, 365) setzte voraus, dass dieser trotz eines ihm bekannten Widerrufs des Botenauftrages durch den Erben die Versicherungsleistung unbesehen - d.h. ohne jedwede Prüfung der Sach- und Rechtslage - an den Bezugsberechtigten auskehrt (…Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32; vgl. OLG München (25 U 4318/08), NJOZ 2009, 2263; OLG Hamm, VersR 2015, 1236; OLG Stuttgart, NLPrax 2020, 65).

    Im Übrigen wäre in den - bei (unterstellt) pflichtwidriger Auszahlung zur Berechnung eines eventuellen Schadens vorzunehmenden - Gesamtvermögensvergleich mit einzustellen, dass der Antragstellerin dann ein gleichwertiger Erstattungsanspruch im Valutaverhältnis zu den Bezugsberechtigten zugestanden hätte (vgl. OLG Hamm, VersR 2015, 1236;… Heiss, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 159 Rn. 89b).

  • LG Stuttgart, 17.05.2019 - 3 O 452/18

    Schadensersatzanspruch des Erben gegen eine private Rentenversicherung wegen …

    Rn. 22 Ob im Ausnahmefall bei für die Beklagte offenkundigen Mängeln des Valutaverhältnisses eine Auszahlung an den Bezugsberechtigten eine Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kläger darstellen kann, kann vorliegend dahinstehen (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014 - 20 W 14/14 = VersR 2015, 1236; OLG München…, Urteil vom 08.05.2009 - 25 U 4318/08, juris-Rn. 21 f.).
  • OLG Saarbrücken, 10.04.2024 - 5 U 73/23

    Insolvenzverfahren: Erneute Auszahlung des Rückkaufswertes einer privaten …

    Gemessen hieran hat sich durch die Auszahlung des Rückkaufswertes an die Ehefrau des Schuldners die Vermögenslage der Beklagten nicht verschlechtert, da ihr in Ansehung dieser Auszahlung ein dem Rückkaufswert kongruenter Bereicherungsanspruch gegen diese zugewachsen ist, von dem ohne weiteres auch nicht angenommen werden kann, dass dieser nicht werthaltig wäre (vgl. OLG Hamm, VersR 2015, 1236;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2020 - 7 U 283/19

    Auszahlung einer Lebensversicherungsleistung an den Bezugsberechtigten nach dem …

    Rn. 58 Zwar kann eine Pflichtverletzung des Versicherers (der Beklagten) in Betracht zu ziehen sein, wenn er ungeachtet des Widerrufs des Auftrags zur Übermittlung des Schenkungsangebots durch den Erblasser (Schreiben vom 20.09.2016, Anl. K 7) das Schenkungsangebot ohne Hinweis auf den Widerruf an den Streithelfer weitergeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014 - 20 W 14/14 -, VersR 2015, 1236, Tz. 11; OLG München, Urteil vom 08.05.2009 - 25 U 4318/08 -, Tz. 22, zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 17.10.2024 - 6 O 219/23

    Lebensversicherung: Schenkungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem …

    Rn. 36 Die von einem Verstorbenen zu Lebzeiten begründete widerrufliche Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung verschafft dem Begünstigten im Versicherungsfall gemäß § 159 Abs. 2 VVG eine im Deckungsverhältnis jedenfalls insoweit unentziehbare Rechtsstellung, als die Erben des Versicherungsnehmers die Bezugsberechtigung nicht mehr ändern oder widerrufen können (vgl. BGH…, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702 [2703 Rn. 20]; BGH, Urteil vom 14.07.1993 - IV ZR 242/92, NJW 1993, 3133 [3135]; OLG Hamm, Beschluss vom 25.06.2014 - 20 W 14/14, VersR 2015, 1236 [1236]; OLG Hamm…, Urteil vom 14.11.1979 - 20 U 7/79, juris Rn. 24 = VersR 1980, 739).
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