Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - I-4 U 213/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht
- rechtsportal.de
ARB 1994 § 5; VVG § 1 ; ZPO § 767 Abs. 1
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 289
- VersR 2016, 1245
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.2007 - IV ZR 124/06
Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers gegen notarielle …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 4 U 213/14
Rn. 34 Auch aus der Entscheidung des BGH vom 17.01.2007 (IV ZR 124/06, r + s 2007, 154 - sogenannter "Vollstreckungstitelfall") ergibt sich, dass der Rechtsschutzfall in der Zwangsvollstreckung durch die Weigerung der Bank, Vollstreckungshindernisse zu beachten, eintritt, nämlich durch die Weigerung der Bank, eine Erklärung abzugeben, aus einer vollstreckbaren Urkunde nicht mehr zu vollstrecken, ausgelöst wird.Der Bundesgerichthof hat in diesen Entscheidungen nur ausgeführt, dass für Versicherungsfälle der Versicherungsschutz in der Vollstreckungsphase zeitlich eingeschränkt werden kann und dies auch Anträge im Rahmen der Vollstreckungsabwehr betrifft (vergl. BGH BeckRS 2007, 03536, dort Rdrn. 12, 19).
Der Begriff der "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" erfasst sowohl die Zwangsvollstreckungen aus einem Titel des Versicherungsnehmers als auch die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen (BGH BeckRS 2007, 03536, Rdnr. 12, NJW 1991, 2644, 2645;… bereits Prölls/Martin - Armbrüster, 29. Aufl., § 5 ARB 2010, Rdnr. 67).
- BGH, 22.05.1991 - IV ZR 183/90
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für das Aushandeln und den Abschluß …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 4 U 213/14
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22.05.1991 (BGH NJW 1991, 2644) und vom 29.10.2008 (BGH NJW-RR 2009, 322), auf die sich die Beklagte beruft.Der Begriff der "Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" erfasst sowohl die Zwangsvollstreckungen aus einem Titel des Versicherungsnehmers als auch die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen (BGH BeckRS 2007, 03536, Rdnr. 12, NJW 1991, 2644, 2645;… bereits Prölls/Martin - Armbrüster, 29. Aufl., § 5 ARB 2010, Rdnr. 67).
- BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12
Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 4 U 213/14
Soweit der Kläger nunmehr klageweise die Feststellung der Wirksamkeit seines Widerrufs begehrt, ist daher nicht zweifelhaft, dass der Rechtsschutzfall durch den Widerruf des Darlehnsvertrags eingetreten ist (vergl. auch BGH r + s 2013, 283 zu § 5a Abs. 1 VVG a.F.). - BGH, 25.02.2015 - IV ZR 214/14
AVB Rechtsschutzversicherung (hier § 3 Abs. 2 Buchst. a ARB 2005)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 4 U 213/14
Rn. 24 Maßgeblich für die Bestimmung des Rechtsschutzfalls ist allein der Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers (BGH r+s 2015, 193). - BGH, 29.10.2008 - IV ZR 128/07
Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 4 U 213/14
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22.05.1991 (BGH NJW 1991, 2644) und vom 29.10.2008 (BGH NJW-RR 2009, 322), auf die sich die Beklagte beruft.
- BGH, 03.07.2019 - IV ZR 111/18
Abstellen auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer …
Rn. 20 c) Ob und wie sich diese Senatsrechtsprechung auf Fälle übertragen lässt, in denen sich der Versicherungsnehmer im Ausgangsstreit gegen Ansprüche verteidigt, die sein Anspruchsgegner gegen ihn erhebt (Passivprozesse), ist - soweit diese Senatsrechtsprechung nicht ohnehin insgesamt abgelehnt wird (vgl. dazu OGH Wien VersR 2017, 1106, 1107 f.; Urteil vom 20. April 2018 - 7 Ob 36/18x, RIS;… MünchKomm-VVG/Obarowski, 2. Aufl. Rechtsschutzversicherung Rn. 298, 299;… Schneider in Handbuch Versicherungsrecht, 7. Aufl. § 13 Rn. 413) - in Rechtsprechung und Literatur umstritten (offen gelassen von OLG Düsseldorf r+s 2016, 514 Rn. 19). - BGH, 03.07.2019 - IV ZR 195/18
Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung: Zeitliche Einordnung und …
Rn. 15 c) Ob und wie sich diese Senatsrechtsprechung auf Fälle übertragen lässt, in denen sich der Versicherungsnehmer im Ausgangsstreit gegen Ansprüche verteidigt, die sein Anspruchsgegner gegen ihn erhebt (Passivprozesse), ist - soweit diese Senatsrechtsprechung nicht ohnehin insgesamt abgelehnt wird (vgl. dazu OGH Wien VersR 2017, 1106, 1107 f.; Urteil vom 20. April 2018 - 7 Ob 36/18x, RIS;… MünchKomm-VVG/Obarowski, 2. Aufl. Rechtsschutzversicherung Rn. 298, 299;… Schneider in Handbuch Versicherungsrecht 7. Aufl. § 13 Rn. 413) - in Rechtsprechung und Literatur umstritten (offen gelassen von OLG Düsseldorf r+s 2016, 514 Rn. 19). - OLG Köln, 30.03.2020 - 9 U 222/19
Anspruch auf Deckungsschutz für eine Vollstreckungsgegenklage Eintritt eines …
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Kfz-Teilkaskoversicherung, Versicherungsschutz, versuchter Diebstahl
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Teilkaskoversicherung: Schadensersatz gibts auch bei nicht aufklärbarer "Stehlrichtung"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kraftfahrzeugschäden bei einem versuchten Diebstahl
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatz auch bei einem versuchten Diebstahl mit nicht aufklärbarer Stehlrichtung
- versr.de (Kurzinformation)
Anspruch nach Nr. A.2.2.2 AKB 08 auch bei versuchtem Diebstahl mit nicht aufklärbarer Stehlzielrichtung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensersatz auch bei einem versuchten Diebstahl mit nicht aufklärbarer Stehlrichtung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einbruch in Kfz: Wann zahlt die Teilkasko?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstandspflicht eines Teilkaskoversicherers bei Diebstahlversuch aus Fahrzeug
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 10.06.2015 - 25 C 742/14
- LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1005
- VersR 2016, 1245
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Auch insoweit ist der Versicherungsvertrag so auszulegen, dass er eine von den Vertragsparteien nach der Interessenlage gewollte Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer beinhaltet (so die ständige Rechtsprechung des BGH zur Entwendung des Fahrzeuges selbst, vgl. etwa Urteil vom 22.9.1999 - IV ZR 172/98 - NJW-RR 2000, 315 m.w.N.). - AG München, 13.08.2009 - 223 C 6889/09
Teilkaskoversicherung: Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugbeschädigung beim …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Die danach gebotene kundenfreundliche Auslegung der AKB gebiete es daher, auch Schäden am Fahrzeug beim Diebstahl von nicht versichertem Gepäck abzudecken (Blumberg, NZV 1997, 105, 108;… Knappmann in: Prölss/Martin, VVG 29. Auflage 2015, AKB 2008, A.2.2. Rn. 9; AG München, Urteil vom 13.8.2009, 223 C 6889/09, NJW-RR 2010, 332; AG Essen, Urteil vom 3.9.1999 - 12 C 141/99 - SP 2000, 98). - OLG Hamm, 25.01.2008 - 20 U 89/07
Lebensversicherung: Anzeige einer Abtretung an den Versicherer; …
- OLG Köln, 25.10.1994 - 9 U 188/94
Zur abgelehnten Entschädigung aus Teilkaskovertrag bei - behauptetem - …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass kein Versicherungsfall in der Teilkaskoversicherung anzunehmen sei, wenn bei einem als solchen feststehenden Einbruch offen bleibe, ob die Entwendung versicherter oder nicht versicherter Objekte bezweckt war (OLG Köln, Urteil vom 25.10.1994 - 9 U 188/94 - VersR 1995, 1350, allerdings für einen Fall, in dem alles dafür sprach, dass eine nicht versicherte Geldkassette aus einem Imbisswagen entwendet werden sollte;… ebenso Krischer in: Müchner Kommentar zum VVG, 2011, KraftfahrtV Rn. 187). - OLG Düsseldorf, 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
Fortsetzungsfeststellungsgesuch gegen eine erfüllte Zwischenverfügung
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Eine vermittelnde Ansicht nimmt an, dass zumindest wenn von außen kein auffallendes Gepäckstück sichtbar sei, die Absicht, alles "Stehlenswerte" mitzunehmen und damit auch versicherte Teile, unterstellt werden könne (LG Aurich, Urteil vom 11.12.2009 - 251/09 - VersR 2010, 1178; ähnlich Stadler in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherungsrecht, 18. Auflage 2010, AKB A N. 2.2. - LG Aurich, 11.12.2009 - 1 S 251/09
Teilkaskoversicherung: Einstandspflicht bei Fahrzeugaufbruch und Entwendung eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Eine vermittelnde Ansicht nimmt an, dass zumindest wenn von außen kein auffallendes Gepäckstück sichtbar sei, die Absicht, alles "Stehlenswerte" mitzunehmen und damit auch versicherte Teile, unterstellt werden könne (LG Aurich, Urteil vom 11.12.2009 - 251/09 - VersR 2010, 1178; ähnlich Stadler in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherungsrecht, 18. Auflage 2010, AKB A N. 2.2. - AG Essen, 03.09.1999 - 12 C 141/99
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 11.01.2016 - 16 S 98/15
Die danach gebotene kundenfreundliche Auslegung der AKB gebiete es daher, auch Schäden am Fahrzeug beim Diebstahl von nicht versichertem Gepäck abzudecken (Blumberg, NZV 1997, 105, 108;… Knappmann in: Prölss/Martin, VVG 29. Auflage 2015, AKB 2008, A.2.2. Rn. 9; AG München, Urteil vom 13.8.2009, 223 C 6889/09, NJW-RR 2010, 332; AG Essen, Urteil vom 3.9.1999 - 12 C 141/99 - SP 2000, 98).
- LG Wuppertal, 07.05.2020 - 9 S 7/20
Versicherungsschutz Kfz-Kasko - Wanderaschenbecher - Einbruchdiebstahl
Rn. 20 Der Kläger hat in erster Instanz behauptet, bei dem entwendeten Wanderaschenbecher habe es sich um ein Zubehörteil des Herstellers Renault gehandelt, und unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LG Frankfurt (16 S 98/15) die Ansicht vertreten, der von ihm geltend gemachte Schaden sei als Einbruchsschaden von der Teilkaskoversicherung umfasst; das Bestreiten eines Einbruchs durch die Beklagte sei im Hinblick auf die durch sie erfolgte Regulierung des Glasbruchs widersprüchlich.Rn. 43 Soweit der Kläger in erster Instanz auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) Bezug genommen hat (Urteil v. 11.01.2016, 16 S 98/15), vermag diese das hiesige Klagebegehren nicht zu stützen.
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