Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.11.2014 - I-20 U 261/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51856
OLG Hamm, 12.11.2014 - I-20 U 261/12 (https://dejure.org/2014,51856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2014 - I-20 U 261/12 (https://dejure.org/2014,51856)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2014 - I-20 U 261/12 (https://dejure.org/2014,51856)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51856) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 463
  • VersR 2016, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Rn. 97 Die Änderung der gewerblichen Nutzung von Räumlichkeiten zur Nutzung als Bordell ist gegenüber dem Versicherer anzeigepflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2012, IV ZR 150/11, juris).

    Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, dass diese Auffassung die Richtigkeit der Hypothese voraussetze, dass es in Bordellbetrieben statistisch häufiger zu Bränden kommt, ist dies nach Auffassung des BGH nicht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2012, IV ZR 150/11, -juris-), weil Versicherer dieses Risiko jedenfalls entweder gar nicht oder zu deutlich höheren Tarifen versichern.

    An der Plausibilität der Annahme, der Betrieb eines Bordells stelle aufgrund des damit oft verbundenen kriminellen Milieus eine Gefahrerhöhung dar, hat sich auch durch den Versuch des Gesetzgebers, Prostitution zu entkriminalisieren, nichts geändert (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2012, IV ZR 150/11, juris ).

  • BGH, 08.10.2009 - IV ZR 346/07

    Geltendmachung von Forderungen aus Grundpfandrechten durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 08.10.2009 (IV ZR 346/07-juris-) diese Frage zwar nicht entschieden, aber ausgeführt, dass er dieser Ansicht zuneigt.
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    So kann es zur Entlastung des Versicherungsnehmers ausreichen, wenn er unverschuldet nicht erkennt, dass eine von ihm bewirkte Veränderung der gefahrerheblichen Umstände die Gefahr des Schadeneintritts generell wahrscheinlicher macht (vgl. BGH, Urteil vom 10.09.2014, IV ZR 322/13- juris-).
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darf und muss das Gericht sich sodann für die Gewinnung der vollen Überzeugung von der Wahrheit behaupteter Tatsachen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH VersR 2007, 1429 = r+s 2007, 59 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Hierbei ist ihm auch eine Beweisführung durch Indizien eröffnet (BGH VersR 2005, 1387 = r+s 2005, 292 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 306/78

    Anspruch auf Zahnarzthonorar aus abgetretenem Recht; Prozessführungsbefugnis der …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Der Ermächtigte kann über die Forderung nur durch Einziehung im eigenen Namen verfügen und sie - bei Vorhandensein des entsprechenden Interesses - gegebenenfalls auch im eigenen Namen einklagen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1979 - VII ZR 306/78 = WM 1980, 342).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen (BGHZ 79, 156, 158 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 143/99

    Kündigungsrecht des Zwangsverwalters hinsichtlich Versicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Rn. 74 Mit der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Erbbaurecht ist der Kläger in seiner Eigenschaft als Zwangsverwalter auch nicht ohne Weiteres in das bestehende Versicherungsverhältnis für die Gebäude eingetreten, er wurde nicht automatisch Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers B (vgl. u.a. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 394-juris-).
  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 333/87

    Zurechnung des Wissens Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 38/94

    Gefahrerhöhung; Leistungsfreiheit; Gebäude; Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12
    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 206/89
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19

    1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des …

    Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11, VersR 2012, 1300; OLG Hamm, VersR 2016, 249).
  • OLG München, 27.03.2015 - 25 U 3746/14

    Zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers bei Brandlegung durch den …

    Rn. 29 Denn der Eintritt des Zwangsverwalters in den Versicherungsvertrag berührt die Stellung des Schuldners als Versicherungsnehmer nicht (vgl. hierzu und zum Folgenden: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz 28. Aufl. nach § 16 Rdz. 11, Römer/Langheid, 4. Aufl., § 16 Rdz. 10, Münchner Kommentar Langheid/Wandt (Hrsg) VVG RdNr. 11 zu § 99 VVG sowie OLG Hamm Urteil vom 12.11.2014 I-20 U 261/12 ).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 20 U 270/19

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Gebäudeversicherung: Vorsätzliche …

    Rn. 12 Der Umstand, dass zwischenzeitlich für das versicherte Gebäude die Zwangsverwaltung angeordnet worden war, ändert nichts daran, dass unverändert die Klägerin und ihr früherer Lebensgefährte gemeinsam Versicherungsnehmer waren (vgl. Senat, Urteil vom 12.11.2014 - 20 U 261/12, VersR 2016, 249).
  • LG Stendal, 15.03.2017 - 23 O 146/14

    Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit bei unterlassener Anzeige der …

    In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darin, dass die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell oder einen bordellähnlichen Betrieb eine solche Gefahrenerhöhung darstellt, da aufgrund der Nähe der Prostitution zum kriminellen Milieu bei den betroffenen Gebäuden mit einer erheblich höheren Schadenswahrscheinlichkeit zu rechnen ist (vgl. lediglich exemplarisch: OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2014, Az.: 20 U 261/12, Rdn. 89, m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 30.03.2020 - 4 U 102/20

    Wohngebäudeversicherung - Gefahrerhöhung durch Drogenlagerung

    Eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG ist eine vom status quo bei Antragstellung abweichende, auf eine gewisse Dauer angelegte Änderung der tatsächlichen gefahrerheblichen Umstände, die eine Erhöhung der Möglichkeit einer Risikoverwirklichung in Bezug auf den Schadenseintritt oder den Schadensumfang darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. November 2014, Az.: 20 U 261/12 - juris, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2020 - 5 U 82/19

    Hausratversicherung - Leistungsfreiheit bei Drogenherstellung in der Wohnung

    Diese Einschätzung beruht auf der nicht zu beanstandenden Annahme, dass Brandlegungen zum Vertuschen von Einbruchsspuren oder zur Schwächung oder Einschüchterung eines "Konkurrenten" im kriminellen Drogenmilieu wahrscheinlicher wurden (vgl. zur Erhöhung der Brandgefahr durch das Betreiben eines Bordells BGH, Beschl. v. 20.06.2012 - IV ZR 150/11 - juris; OLG Hamm, VersR 2016, 249; OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.2016 - 4 U 26/15 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht