Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 52 VBLSa, § 242 BGB, Art 14 GG
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für den Anspruch auf Betriebsrente; Treuwidrigkeit der Berufung auf die Versäumung der Ausschlussfrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 52; GG Art. 14 ; BGB § 242
Zeitliche Grenzen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitliche Grenzen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.11.2017 - 6 O 77/17
- OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
- OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18 Amtlicher Leitsatz: 1
Papierfundstellen
- VersR 2019, 188
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Die Beklagte ist nicht durch ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinn oder aufgrund eines Gesetzes errichtet worden (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 33]).Die Beklagte ist nicht hoheitlich tätig, sondern schließt mit den beteiligten Arbeitgebern privatrechtliche Gruppenversicherungsverträge (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 47]).
Diese sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden; jedoch darf ihre privatautonom legitimierte Normsetzung nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitswidrigen Regelbildung führen (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 64] m.w.N.).
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 68/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Die Beklagte ist nicht durch ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinn oder aufgrund eines Gesetzes errichtet worden (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 33]).Die Beklagte ist nicht hoheitlich tätig, sondern schließt mit den beteiligten Arbeitgebern privatrechtliche Gruppenversicherungsverträge (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 47]).
Diese sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden; jedoch darf ihre privatautonom legitimierte Normsetzung nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitswidrigen Regelbildung führen (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 68/09, ZTR 2011, 680 [juris Rn. 64] m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Fortsetzung der Zusatzversorgungsanstalt als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht gesetzlich geregelt, sondern durch Ländervereinbarung beschlossen (Senatsurteil vom 03.03.2009 - 12 U 81/08 [juris Rn. 83 f.] m.w.N.).Rn. 35 Hieran fehlt es in Bezug auf die Satzung der Beklagten insofern, als diese keinen öffentlich-rechtlichen Rechtssetzungsakt, sondern nur Allgemeine Versicherungsbedingungen i.S. des privaten Versicherungsrechts darstellt (vgl. Senatsurteil vom 03.03.2009 - 12 U 81/08 [juris Rn. 86]).
Dementsprechend handelt es sich bei dem Erlass von Satzungsbestimmungen durch sie um keine Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern um die Aufstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (vgl. Senatsurteil vom 03.03.2009 aaO), die in der Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien und den Vorschriften des Zivilrechts eine hinreichende Rechtsgrundlage finden.
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 209/10
Berufshaftpflichtversicherung der Notare: Umfang der Vorleistungspflicht; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Eingeschränkt werden die Koalitionsfreiheit und die sich daraus ergebende Tarifautonomie durch kollidierendes Verfassungsrecht, insbesondere durch die Grundrechte der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was auch bei der Überprüfung von Satzungsregelungen der Beklagten, die auf Tarifverträgen beruhen, zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 20.07.2011 aaO).Sie trägt damit dem Interesse des Versicherers Rechnung, sich Gewissheit über seine Einstandspflicht zu verschaffen und diese in zeitlicher Hinsicht klar zu begrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 209/10, VersR 2011, 1264 [juris Rn. 20] zur Vertrauensschadenversicherung).
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Beruht eine Rechtsposition auf privatrechtlichen Vereinbarungen, ist deren Inhalt entscheidend (BGH, Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 [juris Rn. 41]).Weil die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzung auch darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (…BGH, Urteile vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101 [juris Rn. 25]; vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127 [juris Rn. 33]).
- BGH, 15.04.1992 - IV ZR 198/91
Ausschlußfrist für nach Vertragsende gemeldete Fälle in der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Dieser besteht darin, die Kalkulierbarkeit der von der Beklagten zu erbringenden Leistungen zu gewährleisten (…vgl. Senatsurteil vom 18.05.2010 aaO; ähnlich BGH, Urteil vom 15.04.1992 - IV ZR 198/91, VersR 1992, 819 [juris Rn. 15] zu einer Ausschlussfrist in der Rechtsschutzversicherung). - BGH, 16.06.2010 - IV ZR 226/07
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Der Versicherer kann sich hiernach auf die Versäumung einer Ausschlussfrist nicht berufen, wenn den Versicherungsnehmer an der Fristversäumung, was Letzterer zu beweisen hat, kein Verschulden trifft (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173 Rn. 30; vom 16. Juni 2010 - IV ZR 226/07, VersR 2010, 1025 Rn. 15;… vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/93, BGHZ 130, 171 [juris Rn. 5]). - BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94
Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Der Versicherer kann sich hiernach auf die Versäumung einer Ausschlussfrist nicht berufen, wenn den Versicherungsnehmer an der Fristversäumung, was Letzterer zu beweisen hat, kein Verschulden trifft (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173 Rn. 30;… vom 16. Juni 2010 - IV ZR 226/07, VersR 2010, 1025 Rn. 15; vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/93, BGHZ 130, 171 [juris Rn. 5]). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09
Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Solche liegen u.a. dann vor, wenn die Rechtsfrage bisher höchstrichterlich nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 20.07.2011 - IV ZR 180/10
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Vorleistungspflicht der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2018 - 12 U 28/18
Der Versicherer kann sich hiernach auf die Versäumung einer Ausschlussfrist nicht berufen, wenn den Versicherungsnehmer an der Fristversäumung, was Letzterer zu beweisen hat, kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, VersR 2011, 1173 Rn. 30;… vom 16. Juni 2010 - IV ZR 226/07, VersR 2010, 1025 Rn. 15;… vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/93, BGHZ 130, 171 [juris Rn. 5]). - LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 154/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für die …
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79
Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag …
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07
Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …
- BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der VBL über die Abgrenzung von Versorgungs- …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2026 - 12 U 102/25
Beginn der Betriebsrente von "Nicht-Sozialrentnern" im Rahmen der …
Die Nachzahlung rückständiger Rente steht dann unter dem Vorbehalt der Antragstellung innerhalb der Frist des § 52 Satz 1 VBLS (vgl. Senatsurteil vom 20.09.2018 - 12 U 28/18 , juris Rn. 28 ).Rn. 39 d) Das vom Kläger angeführte Senatsurteil vom 20.09.2018 ( 12 U 28/18 , juris) widerspricht dem Vorgesagten nicht und gebietet keine abweichende Beurteilung.
Im Fall des Klägers tritt hinzu, dass der Zweck der Zusatzversorgung, zum laufenden Unterhalt beizutragen, nicht gegeben ist, weil er im streitgegenständlichen Zeitraum weiterhin berufstätig war (…vgl. zu § 52 VBLS Senatsurteile vom 18.05.2010 - 12 U 250/09, BeckRS 2010, 144216 Rn. 18; vom 20.09.2018 - 12 U 28/18 , juris Rn. 41 ff.).
Denn dies führte zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, welcher der Beklagten als Massenversicherer nicht abverlangt werden kann (Senatsurteil vom 20.09.2018 - 12 U 28/18 , juris Rn. 51 ).
- LG Karlsruhe, 13.02.2026 - 6 O 156/25
Zur Frage, ob bei Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die …
Im Fall des Klägers tritt hinzu, dass der Zweck der Zusatzversorgung, zum laufenden Unterhalt beizutragen, nicht gegeben ist, weil er im streitgegenständlichen Zeitraum weiterhin berufstätig war (…vgl. zu § 52 VBLS, OLG Karlsruhe, Urteile vom 18.05.2010 - 12 U 250/09, BeckRS 2010, 144216 Rn. 18; vom 20.09.2018 - 12 U 28/18 , juris Rn. 41 ff.).Denn dies führte zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand, welcher der Beklagten als Massenversicherer nicht abverlangt werden kann (…vgl. ständige Rechtsprechung des erkennenden Gerichts LG Karlsruhe, Urteile vom 11.06.2010 - 6 O 154/09 -, Rn. 35, juris;… vom 15.12.2006 - 6 S 31/06 -, Rn. 7, juris;… vom 05.05.2006 - 6 O 287/05 -, Rn. 35, juris; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2018 - 12 U 28/18 -, juris Rn. 51 ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
GKG § 42 ; GKG § 68 Abs. 1 ; RVG § 32 Abs. 2 S. 1
Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer Krankentagegeld-Versicherung - Wolters Kluwer
Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer Krankentagegeld-Versicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.10.2017 - 18 O 275/15
- OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Papierfundstellen
- VersR 2019, 188
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15
Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Rn. 20 Denn die Anwendung des § 9 ZPO wie auch die Anwendung des in der Beschwerdebegründung herangezogenen § 42 GKG setzen voraus, dass solche Rechte betroffen sind, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß jedenfalls von einer dem in § 9 ZPO genannten Zeitraum entsprechenden Dauer sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N., zu § 9 ZPO).Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
Rn. 21 Für eine Krankentagegeldversicherung ist zur Festsetzung des Streitwerts und der Beschwer der Maßstab der für den Versicherungsfall geschuldeten Leistung des Versicherers heranzuziehen, weil es auch dort um summenmäßig festgelegte wiederkehrende Leistungen geht, die das Interesse des Versicherungsnehmers am Fortbestand des Vertrages bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 10).
Neben einem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung oder Feststellung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum, ist ein Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses bei der Wertaddition dagegen nur in Höhe von 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 14 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10 -, VersR 2012, 76, bei juris Langtext Rn. 13).
- OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11
Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat…, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
- OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Die Rechtsprechung stellt vielmehr auf einen Krankentagegeldbezug von lediglich sechs Monaten ab, weil die regelmäßige Bezugsdauer deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 6 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 9; Senat…, Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat…, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
- BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Neben einem Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung oder Feststellung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum, ist ein Antrag auf Feststellung eines fortbestehenden Vertragsverhältnisses bei der Wertaddition dagegen nur in Höhe von 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15 -, VersR 2017, 377 f., bei juris Langtext Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10 -, VersR 2012, 76, bei juris Langtext Rn. 13). - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11
Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Die Anknüpfung an das Dreieinhalbfache der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wertbemessung eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11 -, VersR 2012, 336 f., bei juris Langtext Rn. 3). - OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12
Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.). - OLG Schleswig, 14.01.2008 - 16 W 14/08
Streitwert bei Feststellungsklage betreffend Fortbestand eines …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Feststellungsbegehren keine fortbestehende künftige Leistungspflicht geltend gemacht wird (vgl. zum Vorstehenden: OLG Nürnberg…, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 8 W 189/15 -, bei juris Langtext Rn. 19 ff. m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 16 W 14/08 -, bei juris Langtext Rn. 2). - OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Treffen die Partei über den Streitgegenstand hinaus eine weitergehende gütliche Einigung, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 20 W 13/13 -, VersR 2013, 920, bei juris Langtext Rn. 14, 15). - OLG Nürnberg, 10.02.2015 - 8 W 189/15
Streitwertbemessung für einen Antrag auf Feststellung des Fortbestands eines …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Feststellungsbegehren keine fortbestehende künftige Leistungspflicht geltend gemacht wird (vgl. zum Vorstehenden: OLG Nürnberg, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 8 W 189/15 -, bei juris Langtext Rn. 19 ff. m.w.N.; OLG Schleswig…, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 16 W 14/08 -, bei juris Langtext Rn. 2).
- OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 139/18
Krankentagegeldversicherung: Streitwert
Bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung sind für die Festsetzung des Streitwerts die Grundsätze zu beachten, welche der Bundesgerichtshof für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestellt hat (Aufgabe von OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188).Rn. 4 a) Maßgeblich für die Bestimmung des Streitwerts einer Feststellungsklage auf Fortbestand einer Krankentagegeldversicherung ist wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Prämie, sondern der Rentenleistungsbezug (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Rn. 10; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 13;… OLG Rostock Beschl. v. 8.11.2018 - 4 W 27/18, BeckRS 2018, 28915 = juris Rn. 12;… a. A. OLG Nürnberg Beschl. v. 10.2.2015 - 8 W 189/15, VersR 2016, 483 = juris Rn. 19).
Rn. 5 b) Abzustellen ist dabei entgegen § 9 Satz 1 ZPO nur auf einen Zeitraum von sechs Monaten (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Rn. 6; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 12;… OLG Hamm Beschl. v. 28.11.2016 - 6 W 28/16, r+s 2017, 81 = juris Rn. 9;… OLG Rostock Beschl. v. 8.11.2018 - 4 W 27/18, BeckRS 2018, 28915 = juris Rn. 12).
Rn. 7 Für den Fall eines zugleich gestellten Leistungsantrages für einen nicht feststehenden Zeitraum - anders als hier - ist eine Kürzung um 80 % auf 20 % vorzunehmen (…vgl. BGH Beschl. v. 14.12.2016 - IV ZR 477/15, r+s 2017, 80 Ls. 2 und Rn. 13 f.; Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 16 m. w. N.).
Rn. 8 Bezieht sich der Feststellungsantrag auf Fortbestand der Krankentagegeldversicherung - wie hier - auf einen vom Leistungsantrag nicht umfassten Zeitraum, geht es dabei jedoch um den bereits für den Leistungsantrag relevanten Einwand der Berufsunfähigkeit, also die Frage der (möglichen) Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung, und damit um die Absicherung künftiger Versicherungsfälle ist ebenfalls eine Kürzung um 80 % auf 20 % des ermittelten Betrages vorzunehmen (vgl. Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 17 f.).
Rn. 15 Soweit der Senat damit von seinem Beschluss vom 02.03.2018 (vgl. Senat Beschl. v. 2.3.2018 - 20 W 41/17, VersR 2019, 188 = BeckRS 2018, 13448 = juris Rn. 20 ff.) abweicht, gibt er die dort vertretene Auffassung auf.
- OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18
Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung: …
Rn. 12 Dieser ist, da die Verpflichtung zur Zahlung für einen nicht feststehenden Zeitraum begehrt wird, durch Zugrundelegung einer halbjährlichen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% zu ermitteln (BGH…, Beschluss vom 14.12.2016 - IV ZR 477/15, MDR 2017, 293, juris Leitsatz 1 und Rn. 5 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018 - 20 W 41/17, juris Rn. 12, 16; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.03.2006 - 12 W 18/06, VersR 2007, 416, juris Leitsatz und Rn. 3).Rn. 25 Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Festsetzung des Wertes eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages auf die - monatliche bzw. jährliche - Prämie abzustellen ist (BGH…, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 8…, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336, juris Leitsatz 1 und Rn. 3…, Beschluss vom 10.10.2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21, juris Leitsatz 1 und Rn. 2…, Beschluss vom 15.05.1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332, juris Rn. 4; OLG Schleswig…, Beschluss vom 14.01.2008 - 16 W 14/08, OLGR Schleswig 2008, 458, juris Leitsatz 1 und Rn. 1 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 13).
Rn. 29 Zwar weist die Beschwerde auch insoweit zu Recht darauf hin, dass eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung - nur - dann auf eine halbjährige Bezugsdauer abstellt, wenn Streitgegenstand die Feststellung der künftigen Leistungspflicht auf unbestimmte Zeit ist (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.11.2016 - 6 W 28/16, VersR 2017, 643, juris Rn. 8 f., Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11, VersR 2011, 1329, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.03.2006, a.a.O., juris Leitsatz und Rn. 3), während das Feststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu schätzen sei, wenn es abstrakt um den Bestand des Vertrages gehe (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.11.2016, a.a.O., juris Rn. 7; Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 21;… OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Nürnberg, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).
Rn. 31 Die andere Ansicht des OLG Hamm (Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Leitsatz 3 und Rn. 21) vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
- OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19
Streitwert einer Feststellungsklage zum Fortbestand einer …
Rn. 6 Der gegenteiligen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17), das den Streitwert eines auf Feststellung gerichteten Antrages, der ausschließlich das Fortbestehen eines Krankentagegeldversicherungsvertrages zum Gegenstand hat, mit dem dreieinhalbfachen der Jahresprämie bemessen will, vermag der Senat mit dem BGH und dem Oberlandesgericht Rostock nicht zu folgen.Rn. 9 Eine Begrenzung des Streitwertes auf lediglich 20 % des vereinbarten Krankentagegeldes für sechs Monate ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil sich der Kläger (nur) gegen die von der Beklagten eingewandte automatische Beendigung des Krankentagegeldversicherungsvertrages infolge Eintritts der Berufsunfähigkeit klageweise zur Wehr setzte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.03.2018 - 20 W 41/17).
- OLG München, 14.07.2020 - 25 W 587/20
Streitwert einer isolierten Feststellungsklage auf Fortbestand einer …
Rn. 6 2. Der Senat behält seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) bei (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I -20 W 41/17). - OLG München, 09.06.2020 - 25 W 587/20
Streitwert von isolierten Feststellungsklagen
Der Senat beabsichtigt seine bisherige Rechtsprechung zum Streitwert von isolierten Feststellungsklagen auf Bestand des Vertrages einer Krankentagegeldversicherung (Dreieinhalbfache Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%, vgl. z.B. Senat - Beschluss vom 08.02.2016 - Az. 25 W 217/16) beizubehalten (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 02. März 2018 - Az. I-20 W 41/17) und nur dann, wenn - wie im vom Bundesgerichtshof unter IV ZR 477/15 entschiedenen Fall - der Feststellungsantrag mit einem Leistungsantrag kombiniert wird (in diesem Fall hat sich das Interesse des Klägers am Fortbestand des Vertrages konkretisiert) ersteren für die Wertaddition mit 20% des vereinbarten Krankentagegelds für eine sechsmonatige Bezugsdauer zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - Az. IV ZR 477/15, NJW-RR 2017, 152, so auch Senat, Beschluss vom 16.10.2018 - Az. 25 U 911/18).
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