Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 VVG, Nr A.2.2.1.2 AKB, § 286 ZPO
Kaskoentschädigung wegen Diebstahl des Fahrzeugs - versicherungsrechtsiegen.de
Vollkaskoentschädigung bei Diebstahl eines Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17
- OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Papierfundstellen
- VersR 2020, 28
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- OLG Saarbrücken, 08.08.2018 - 5 U 2/18
Deckungsklage gegen die Vollkaskoversicherung: Anforderungen an den Beweis der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).War, wie hier, der Versicherungsnehmer selbst weder beim Abstellen des Fahrzeugs noch bei der Feststellung des Abhandenkommens zugegen und bietet er für diese Tatsachen Zeugenbeweis an, so muss der Zeuge persönlich glaubwürdig und seine Aussage glaubhaft sein (vgl. Brockmöller, zfs 2017, 184; BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304).
Auch Unstimmigkeiten in Angaben, die bloßes Randgeschehen betreffen, können geeignet sein, unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des an sich widerspruchsfrei geschilderten Abstellens und Nichtwiederauffindens zu begründen (Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 13041, OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 185/14 - juris).
Jene Tatsachen müssen nicht bloß vorgebracht, sondern zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden (Senat, Urteil vom 13.02.2019 - 5 U 42/18 - VersR 2019, 750; Urteil vom 8.8.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304).
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Kfz-Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorganges zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorganges, etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft, nicht einmal schlüssig vorträgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 51/17, VersR 2018, 1183).Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorgangs zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorgangs - etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft - nicht einmal schlüssig vorträgt (Senat, Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 51/17 - juris, Rdn. 41).
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184).War, wie hier, der Versicherungsnehmer selbst weder beim Abstellen des Fahrzeugs noch bei der Feststellung des Abhandenkommens zugegen und bietet er für diese Tatsachen Zeugenbeweis an, so muss der Zeuge persönlich glaubwürdig und seine Aussage glaubhaft sein (vgl. Brockmöller, zfs 2017, 184; BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304).
- LG Saarbrücken, 25.10.2018 - 14 O 124/17
Deckungsprozess gegen die Kfz-Kaskoversicherung nach behaupteter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.10.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 124/17 - wird zurückgewiesen.Rn. 17 unter Abänderung des am 25.10.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken (Az. 14 O 124/17) die Beklagte zu verurteilen, an sie 19.990 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2017 zu zahlen.
- BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02
Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Es war und ist auszuschließen, dass er zur Aufklärung des behaupteten Abstellens und nachfolgenden Nichtwiederauffindens des Fahrzeugs irgendetwas beitragen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 438/02 - BGHZ 157, 79). - BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Dass die Kaskoversicherung regelmäßig das Interesse des rechtlichen Eigentümers an der Erhaltung der Sache versichert, trifft jedenfalls im Ausgangspunkt zu (so BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07 - NJW 2008, 1737). - BGH, 19.02.2019 - XI ZR 112/18
Übersteigen des Werts der Beschwer i.R.d. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Die neben der Kaskoentschädigung in Höhe von 19.990 EUR geltend gemachten Zinsen und der Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten sind Nebenforderungen Sinne des § 43 GKG und für die Bemessung der Beschwer nicht zu berücksichtigen, solange - wie hier - die Hauptforderung ebenfalls im Streit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.02.2019 - XI ZR 112/18 - juris). - BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184). - OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14
Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei einem Teilediebstahl
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Auch Unstimmigkeiten in Angaben, die bloßes Randgeschehen betreffen, können geeignet sein, unüberwindliche Zweifel an der Richtigkeit des an sich widerspruchsfrei geschilderten Abstellens und Nichtwiederauffindens zu begründen (Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 13041, OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2015 - 20 U 185/14 - juris). - OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17
Eintrittspflicht der Fahrzeugteilversicherung bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
Dieser Minimalsachverhalt, das sog. äußere Bild einer Entwendung, ist im Allgemeinen dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachzuweisen vermag, dass das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden wurde (BGH, Urteil vom 4.11.1998 - IV ZR 302/97 - r+s 1999, 14; Urteil vom 13.11.1996 - IV ZR 220/95 - VersR 1997, 181; Senat, Urteil vom 08.08.2018 - 5 U 2/18 - NJW-RR 2018, 1304; OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2018 - 20 U 120/17 - juris; ausführlich Brockmöller, zfs 2017, 184). - OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 42/18
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis einer versicherten Entwendung durch eigene …
- OLG Saarbrücken, 09.09.2022 - 5 U 2/22
Regress des Kaskoversicherers wegen einer trunkenheitsfahrtsbedingten …
Soweit danach die Auslegung des Vertrages im Einzelfall ergeben kann, dass in der Sachversicherung auch das Sachersatzinteresse eines Dritten mitversichert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2008 - IV ZR 89/07, BGHZ 175, 374; Senat, Urteil vom 11. September 2019 - 5 U 102/18, VersR 2020, 28), kommt dies hier in Ansehung des Beklagten nicht in Betracht, wie auch aus der Klausel A.2.8 AKB folgt, die einen auf bestimmte Handlungsformen beschränkten Regressverzicht u.a. gegenüber dem berechtigten Fahrer, den in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherten Personen sowie dem Mieter vorsieht (…Maier, in: Stiefel/Maier, a.a.O., F AKB Rn. 5).
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