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   VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/2005   

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https://dejure.org/2005,18442
VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/2005 (https://dejure.org/2005,18442)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.2005 - VgK-22/2005 (https://dejure.org/2005,18442)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - VgK-22/2005 (https://dejure.org/2005,18442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 VgV; § 16 Nr. 3 lit. a VgV; § 97 Abs. 7 GWB; § 99 Abs. 1 GWB; § 99 Abs. 4 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 3 Nr. 4 lit. o VOL/A; § 7 Nr. 6 VOL/A; § 25 Nr. 3 VOL/A; § 30 VOL/A
    Vergabeverfahren über den Betrieb einer Cafeteria auf dem Campus einer Universität; Vorliegen eines Dienstleistungsauftrags oder einer nicht vergaberechtspflichtigen Dienstleistungskonzession; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamer Zuschlagserteilung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren über den Betrieb einer Cafeteria auf dem Campus einer Universität; Vorliegen eines Dienstleistungsauftrags oder einer nicht vergaberechtspflichtigen Dienstleistungskonzession; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamer Zuschlagserteilung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Teilnehmer am Wettbewerb: Sinn und Zweck der Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgeltlichkeit im Sinn von § 99 GWB auch bei mietfreier Überlassung?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    In einem aktuellen Beschluss vom 01.02.2005 - Az.: X ZB 27/04 (= NZBau 5/2005, S. 290 ff.) hat der BGH entschieden, dass ein Vertrag über die Entsorgung von Altpapier auch dann als entgeltlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, wenn die entsorgungspflichtige Körperschaft vom Entsorgungsunternehmen auf der Grundlage eines Kaufvertrages sogar einen erheblichen Kaufpreis für das Altpapier erhält und das wirtschaftliche Interesse des Entsorgungsunternehmens allein darin besteht, das Papier durch Sortierung noch weiter zu veredeln und durch die Vermarktung einen höheren Endpreis zu erzielen.
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrags grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil v. 12.07.2001, Rs. C-399/98 (Milano e Lodi; OLG Naumburg, Beschluss v. 04.12.2001, NZBau 2002, 235, 236 [OLG Naumburg 04.12.2001 - 1 Verg 10/01] ).
  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 1 Verg 10/01

    Streit über die Anwendbarkeit von Vergaberecht bei Vergabe einer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    So hat der EuGH beispielsweise den Verzicht des öffentlichen Auftraggebers aufgrund eines gesetzlich bestehenden Gebührenanspruchs auf die Entrichtung eines Erschließungsbeitrags grundsätzlich genügen lassen (vgl. EuGH, Urteil v. 12.07.2001, Rs. C-399/98 (Milano e Lodi; OLG Naumburg, Beschluss v. 04.12.2001, NZBau 2002, 235, 236 [OLG Naumburg 04.12.2001 - 1 Verg 10/01] ).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Es ist nicht erforderlich, dass die Antragstellerin auch schlüssig darlegt, dass sie bei vergabekonformem Verhalten der Auftraggeberin den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg 1/99, S. 24).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000, Az.: Verg 9/00).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird dagegen definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung imöffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645, 647 [BayObLG 13.08.2001 - Verg 10/01] ; OLG Celle, Beschluss v. 05.02.2004, Az.: 13 Verg 26/03 ; Weyand, VergabeR, § 99 GWB, Rdnr. 716 ff., m.w.N.).
  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 9/02

    Architekt als ausgeschlossener Sachverständiger

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Hierfür trägt der Auftraggeber jedoch die Beweislast (vgl. OLG Thüringen, Beschluss v. 08.04.2003 - 6 Verg 9/02; Müller, a.a.O.,§ 16 VgV, Rdnr. 1679).
  • BayObLG, 13.08.2001 - Verg 10/01

    Nachprüfungsverfahren im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird dagegen definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung imöffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645, 647 [BayObLG 13.08.2001 - Verg 10/01] ; OLG Celle, Beschluss v. 05.02.2004, Az.: 13 Verg 26/03 ; Weyand, VergabeR, § 99 GWB, Rdnr. 716 ff., m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird dagegen definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung imöffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung aber nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2001, S. 645, 647 [BayObLG 13.08.2001 - Verg 10/01] ; OLG Celle, Beschluss v. 05.02.2004, Az.: 13 Verg 26/03 ; Weyand, VergabeR, § 99 GWB, Rdnr. 716 ff., m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2005 - 2 ME 153/05

    Ausschließlichkeitsanspruch der Studentenwerke auf Wahrnehmung der Aufgaben für

    Auszug aus VK Niedersachsen, 14.06.2005 - VgK-22/05
    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde vom OVG xxx mit Beschluss vom 24.02.2005, Az. 2 ME 153/05 , bestätigt.
  • VG Lüneburg, 02.02.2005 - 1 B 1/05

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und einstweiliger Rechtsschutz bei

  • VK Sachsen, 25.06.2001 - 1/SVK/55-01

    Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist zu beachten

  • VK Münster, 02.07.2004 - VK 13/04

    Unangemessen niedriger Angebotspreis

  • VK Niedersachsen, 30.08.2004 - 203-VgK-38/04

    Vergabe eines Dienstleistungsauftrages für den Betrieb der Obdachlosenunterkunft

  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 1-75/04

    Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    In seiner Entscheidung vom 01.02.2005 (Az.: X ZB 27/04) hat der BGH entschieden, dass ein Vertrag über die Entsorgung von Altpapier auch dann als entgeltlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, wenn die entsorgungspflichtige Körperschaft vom Entsorgungsunternehmen auf der Grundlage eines Kaufvertrages sogar einen erheblichen Kaufpreis für das Altpapier erhält und das wirtschaftliche Interesse des Entsorgungsunternehmens allein darin besteht, das Papier durch Sortierung noch weiter zu veredeln und durch die Vermarktung einen höheren Endpreis zu erzielen (vgl. auch VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2005 - VgK-22/2005).
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber (VK Lüneburg, B. v. 14.06.2005 - Az.: VgK-22/2005).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Ein solcher Vertrag besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers (BGH, B. v. 01.12.2008 - Az.: X ZB 31/08; VK Lüneburg, B. v. 14.06.2005 - Az.: VgK-22/2005; B. v. 18.03.2004 - Az.: 203-VgK-06/2004).
  • VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

    Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

    Nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer ist es gerade das Wesen der Dienstleistungskonzession, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär - ganz oder zum überwiegenden Teil - das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.10.2005 - Az.: C-458/03; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Az.: Verg 79/04; Beschluss vom 27.10.2004 - Az.: Verg 41/04; Beschluss vom 12.1.2004 - Az.: Verg 71/03, Beschluss vom 26.7.2002 - Az.: Verg 22/02; Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Beschluss vom 14.06.2005 - Az.: VgK-22/2005; Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2005 - Az.: 1 VK 5/05; Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 24.09.2004 - Az.: VK 47/04; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 28.05.2004 - Az.: VK 10/04).
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