Rechtsprechung
| VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/2005 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 97 Abs. 7 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 5 Nr. 1b VOB/A; § 107 Abs. 3 S. 1 GWB; § 9 Nr. 6 VOB/A
Vornahme einer funktionalen Ausschreibung; Voraussetzungen für eine Pauschalpreisvereinbarung; Erforderlichkeit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit Massenangaben - Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vornahme einer funktionalen Ausschreibung; Voraussetzungen für eine Pauschalpreisvereinbarung; Erforderlichkeit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses mit Massenangaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
- VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/2005
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Rn. 45 Während das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 24.11.2004, Az. Verg 6/04, und das BayObLG in seinem Beschluss vom 22.06.2004, Az.: Verg 13/04, unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 16.10.2003, Az. C-421-01 (= VergabeR 2004, S. 50 [EuGH 16.10.2003 - C 421/01]) entschieden hat, dass ein zugelassenes Nebenangebot dann nicht gewertet werden kann, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen, hat die VK Schleswig-Holstein in ihrem Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK SH 28/04 (= IBR 12/2004, S. 715) das Erfordernis von technischen Mindestbedingungen für die Wertung von Nebenangeboten verneint.Rn. 46 Die angerufene Vergabekammer teilt die Auffassung der VK Schleswig-Holstein, dass sich aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (VergabeR 2004, S. 50 [EuGH 16.10.2003 - C 421/01] mit Anm. Opitz sowie Anm. Bultmann, ZfBR 2004, S. 88 [EuGH 16.10.2003 - C 421/01]) das vom BayObLG statuierte restriktive Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten lässt.
- BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306) [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Es ist im Übrigen nicht erforderlich, dass ein Antragsteller auch schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg 1/99, S. 24). - OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04
Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots
Auszug aus VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Rn. 45 Während das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 24.11.2004, Az. Verg 6/04, und das BayObLG in seinem Beschluss vom 22.06.2004, Az.: Verg 13/04, unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 16.10.2003, Az. C-421-01 (…= VergabeR 2004, S. 50 [EuGH 16.10.2003 - C 421/01]) entschieden hat, dass ein zugelassenes Nebenangebot dann nicht gewertet werden kann, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen, hat die VK Schleswig-Holstein in ihrem Beschluss vom 03.11.2004, Az.: VK SH 28/04 (= IBR 12/2004, S. 715) das Erfordernis von technischen Mindestbedingungen für die Wertung von Nebenangeboten verneint.
- VK Düsseldorf, 22.07.2011 - VK-19/11
Keine Pauschalierung von Erdarbeiten!
Bei den in der vergaberechtlichen Spruchpraxis hierzu ergangenen Entscheidungen steht das "pauschalierte Nebenangebot" und dessen Annahmefähigkeit im Vordergrund (vgl. VK Karlsruhe, Beschl. v. 3.12.2001 -1 VK 38/01, BKartA, Beschl. v. 11.6. 2002 - VK 1-25/02) Wenige Entscheidungen beziehen sich auf eine vom Auftraggeber selbst vorgegebene Pauschalierung (hierzu VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).Über die erforderlichen Merkmale der genauen Bestimmtheit und der Änderungsprognose bestehen ebenfalls uneinheitliche bzw. vornehmlich am entschiedenen Einzelfall geprägte Vorstellungen: Die Aufstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses genüge der Anforderung an die Bestimmtheit nach Ausführungsart und Umfang (vgl. BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07), die Aufnahme von Erdarbeiten stehe einer Pauschalvergütung grundsätzlich entgegen, weil Erd- und Gründungsarbeiten "stets mit Unsicherheiten behaftet" seien (VK Münster, Beschl. v. 10.2. 2004 - VK 1/04), die endgültige statische Berechnung müsse vor der Ausschreibung vorliegen, der Umfang von möglichen Abweichungen (etwa "nicht so gravierend") dürfe keine Rolle spielen (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005), dem Auftraggeber sei ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Änderungsprognose zuzugestehen (BKartA, Beschl. v. 26.2. 2007 - VK 2-9/07).
Verwiesen wird auf die Entscheidung (VK Lüneburg, Beschl. v. 18.8. 2005 - VgK-33/2005).
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Rechtsprechung
| VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/2005 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mindestanforderungen an Nebenangebote bei funktionaler Ausschreibung
Verfahrensgang
- VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/2005
- VK Niedersachsen, 18.08.2005 - VgK-33/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für Erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306). - EuGH, 16.10.2003 - C-421/01
Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Während das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 24.11.2004, Az. Verg 6/04 und das BayObLG in seinem Beschluss vom 22.06.2004, Az.: Verg 13/04, unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 16.10.2003, Az. C-421-01 (= VergabeR 2004, S. 50) entschieden hat, dass ein zugelassenes Nebenangebot dann nicht gewertet werden kann, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen, hat die VK Schleswig-Holstein in ihrem Beschluss vom 03.11.2004, Az.; VK SH 28104 (= IBR 12/2004, S. 715) das Erfordernis von technischen Mindestbedingungen für die Wertung von Nebenangeboten verneint. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Es ist im übrigen nicht erforderlich, dass ein Antragsteller auch schlüssig dargelegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.04.1999, Az.: Verg 1/99, S. 24).
- OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Deshalb ist im vorgaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 60 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2007, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.8000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Deshalb ist im vorgaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 60 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2007, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.8000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04
Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Während das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 24.11.2004, Az. Verg 6/04 und das BayObLG in seinem Beschluss vom 22.06.2004, Az.: Verg 13/04, unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 16.10.2003, Az. C-421-01 (…= VergabeR 2004, S. 50) entschieden hat, dass ein zugelassenes Nebenangebot dann nicht gewertet werden kann, wenn der Auftraggeber weder in der Vergabebekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutert hat, welche die Nebenangebote erfüllen müssen, hat die VK Schleswig-Holstein in ihrem Beschluss vom 03.11.2004, Az.; VK SH 28104 (= IBR 12/2004, S. 715) das Erfordernis von technischen Mindestbedingungen für die Wertung von Nebenangeboten verneint. - OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 9/02
Kostenersatz bei Aufgabenübertragung durch die Vergabestelle?
Auszug aus VK Niedersachsen, 11.08.2005 - VgK-33/05
Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2002, Az.: Verg 9/02).
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