Rechtsprechung
OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus doppelt abgetretenem Recht; Erlöschen der Schuld durch Zahlung des Schuldners an Altgläubiger im Falle einer Vorausabtretung; Zustandekommen eines Kaufvertrages im Wege der Ausübung eines Andienungsrechtes; Einzugsermächtigungen von ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 185 Abs. 1 § 366 Abs. 2 § 407 Abs. 1
Zahlung des Kaufpreises nach Ausübung des Andienungsrechts durch den Leasinggeber; Abtretung der Forderungen des Leasinggebers an die finanzierende Bank; Befreiende Wirkung der Zahlung an den Leasinggeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 185 Abs. 1, § 362 Abs. 2, § 407 Abs. 1
Schuldnerschutz bei Abtretung von Leasingforderungen zu Refinanzierungszwecken
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 23.11.1998 - 3 O 1104/98
- OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99
Papierfundstellen
- WM 1999, 2108
- BB 1999, 1237
- VuR 2000, 73
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74
Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99
aa) Diese Vorschriften, die den Schuldner - sowohl im Falle einfacher als auch mehrfacher Abtretung - bei Zahlung an den Altgläubiger frei werden lassen, sofern er nur keine positive Kenntnis vom Gläubigerwechsel hat, gelten im Falle einer Vorausabtretung in gleicher Weise (BGHZ 102, 68 = NJW 1988, 700 unter 2 a; BGH NJW 1982, 2371 unter II 2 a; ebenso BGHZ 66, 384 für Kenntnis von Vorausabtretung im Anwendungsbereich des § 406 BGB ). - BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
Eigentumserwerb - Streckengeschäft - Kettenhandel - Eigentumsübergang - …
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99
aa) Diese Vorschriften, die den Schuldner - sowohl im Falle einfacher als auch mehrfacher Abtretung - bei Zahlung an den Altgläubiger frei werden lassen, sofern er nur keine positive Kenntnis vom Gläubigerwechsel hat, gelten im Falle einer Vorausabtretung in gleicher Weise (BGHZ 102, 68 = NJW 1988, 700 unter 2 a; BGH NJW 1982, 2371 unter II 2 a; ebenso BGHZ 66, 384 für Kenntnis von Vorausabtretung im Anwendungsbereich des § 406 BGB ). - BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87
Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99
aa) Diese Vorschriften, die den Schuldner - sowohl im Falle einfacher als auch mehrfacher Abtretung - bei Zahlung an den Altgläubiger frei werden lassen, sofern er nur keine positive Kenntnis vom Gläubigerwechsel hat, gelten im Falle einer Vorausabtretung in gleicher Weise (BGHZ 102, 68 = NJW 1988, 700 unter 2 a; BGH NJW 1982, 2371 unter II 2 a; ebenso BGHZ 66, 384 für Kenntnis von Vorausabtretung im Anwendungsbereich des § 406 BGB ).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Das Landgericht (VuR 2000, 73) hat der Klage stattgegeben und der Beklagten untersagt, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über Telefonkarten die Klausel "Gültig bis ... (Datum)" zu verwenden und sich auf diese Klausel zu berufen.