Rechtsprechung
| VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Werbeanlage im Allgemeinen Wohngebiet; nicht störender Gewerbebetrieb (verneint); Gefährdung der Wohnruhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02
Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Die Qualifizierung der Auswirkungen eines Gewerbebetriebs als störend oder nicht störend hängt von ihrer Gebietsverträglichkeit ab (BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 C 1.02 - NVwZ 2002, 1118 m.w.N.).Dabei sind auch optische Auswirkungen des Vorhabens von Relevanz, insbesondere wenn sie die im Allgemeinen Wohngebiet zu gewährleistende Wohnruhe stören (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 C 1/02 - BVerwGE 116, 155 - juris).
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Anders als etwa bei Anlagen der Eigenwerbung besteht bei Anlagen der Fremdwerbung keine räumlich-funktionelle Zuordnung zu einem primären Nutzungszweck (BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27/91 - juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, 104. Erg. 2012, § 14 BauNVO RdNr. 12;… Jäde/Dirnberger/Weiss, 6. Aufl. 2010, § 14 BauNVO RdNr. 1). - BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Die Wohnnutzungen dominieren die gewerblichen Nutzungen nämlich in einer optisch solch eindeutigen Weise, dass es an der für ein Mischgebiet typischerweise vorhandenen Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit der Nutzungsarten fehlt (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 4 B 51/96 - NVwZ-RR 1997, 463;… Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 11. Aufl. 2008, § 6 RdNr. 1.31).
- BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass ein Vorhaben auch wegen seiner Vorbildwirkung geeignet sein kann, bodenrechtlich beachtliche ausgleichsbedürftige Spannungen zu erzeugen oder zu erhöhen (BVerwG, U.v. 4.7.1980 - IV C 99.77 - BauR 1980, 543; BayVGH, B.v. 24.1.2006 - 14 ZB 05.2351 - juris). - BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90
Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Bei der Frage, ob es sich bei einem Vorhaben um einen störenden oder um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt, sind alle mit der Zulassung des Betriebs nach Gegenstand, Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 - BauR 1991, 49). - VGH Bayern, 26.01.2007 - 1 BV 02.2147
Ausnahmeermessen bei Vergnügungsstätte im Gewerbegebiet
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Das Vorhaben der Klägerin kann deshalb nur im Wege der ermessensbezogenen Ausnahme gemäß § 34 Abs. 2 Halbs. 2, § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO verwirklicht werden, wobei bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich von einer Reduzierung des Befreiungsermessens auf Null auszugehen ist (BayVGH, U.v. 26.1.2007 - 1 BV 02.2147 - BayVBl. 2008, 204). - VGH Bayern, 11.12.2007 - 14 B 06.2880
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Dabei ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass selbständige Werbeanlagen bauplanungsrechtlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2007 - 14 B 06.2880 - U.v. 28.10.2005 - 26 B 04.1484 - beide juris). - OVG Niedersachsen, 27.10.1993 - 1 K 3/91
Festsetzung; Dorfgebiet; Landwirtschaftliche Nutzung; Bausubstanz; …
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Es sind aber - insoweit hat der Augenschein das Vorbringen der Beigeladenen bestätigt - keine Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO vorhanden, welche ein Dorfgebiet neben der Wohnnutzung und der gewerblichen Nutzung mitentscheidend prägen (OVG Lüneburg, U.v. 27.10.1993 - 1 K 3/91 - DVBl. 1994, 294;… Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 11. Aufl. 2008, § 5 RdNr. 1.4). - VGH Bayern, 28.10.2005 - 26 B 04.1484
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
Dabei ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass selbständige Werbeanlagen bauplanungsrechtlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2007 - 14 B 06.2880 - U.v. 28.10.2005 - 26 B 04.1484 - beide juris). - VGH Bayern, 24.01.2006 - 14 ZB 05.2351
Auszug aus VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.912
In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass ein Vorhaben auch wegen seiner Vorbildwirkung geeignet sein kann, bodenrechtlich beachtliche ausgleichsbedürftige Spannungen zu erzeugen oder zu erhöhen (BVerwG, U.v. 4.7.1980 - IV C 99.77 - BauR 1980, 543; BayVGH, B.v. 24.1.2006 - 14 ZB 05.2351 - juris).
- VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 5 K 14.1568
Erfolglose Klage gegen erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines …
Bei der Frage, ob es sich um einen störenden oder um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt, sind dabei alle mit der Zulassung des Betriebes nach Gegenstand, Struktur und Arbeitsweise typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 9.10.1990 - 4 B 121.90 BauR 1991, 49; BayVGH, U.v. 29.7.2013 - W 4 K 12.912 - juris Rn. 22).Das dem allgemeinen Wohngebiet immanente Ruhebedürfnis bezieht sich dabei nicht nur auf immissionsschutzrechtlich relevante Lärmsituationen, sondern allgemein auf die Vermeidung von atypischen Nutzung, die den Charakter einer kollektiven Wohngemeinschaft i.S.d. Gebietscharakters stören können (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2013, a.a.O.).
- VG Augsburg, 10.06.2015 - Au 4 K 15.168
Zwei großflächige Werbetafeln an Hausfassade
In einem allgemeinen Wohngebiet ist eine Werbeanlage, die eine Anlage für gewerbliche Zwecke darstellt und bauplanungsrechtlich wie ein Gewerbebetrieb zu behandeln ist (…BayVGH, U.v. 28.10.2005 - 26 B 04.1484 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 11.12.2007 - 14 B 06.2880 - juris Rn. 14) nur ausnahmsweise gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zulässig (…vgl. etwa VG Augsburg, U.v. 20.3.2013 - Au 4 K 12.1583 - juris Rn. 26; VG Würzburg, U.v. 29.7.2013 - W 4 K 12.912 - juris Rn. 21).Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Vorhaben zudem wegen seiner Vorbildwirkung geeignet sein kann, bodenrechtlich beachtliche ausgleichsbedürftige Spannungen zu erzeugen oder zu erhöhen (…VG Augsburg, U.v. 20.3.2013 - Au 4 K 12.1583 - juris Rn. 26; VG Würzburg, U.v. 29.7.2013 - W 4 K 12.912 - juris Rn. 22, jeweils unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 24.1.2006 - 14 ZB 05.2351 - juris Rn. 5).
- VG Gelsenkirchen, 28.11.2017 - 6 K 2894/16
Fremdwerbeanlage Werbetafel "Citystar" sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb
Rn. 58 Vgl. zur Zulässigkeit einer an der Fassade angebrachten Fremdwerbeanlage in einem allgemeinen Wohngebiet: OVG NRW, Urteil vom 12. Mai 2016 - 10 A 2452/14 -, juris, Rdnr. 61 und VG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juli 2017, 4 K 7092/16 -, juris; insoweit strenger: VG Würzburg, Urteil vom 29. Juli 2013 - W 4 K 12.912 -, juris.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".