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   BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06   

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BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06 (https://dejure.org/2007,1116)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2007 - V ZB 118/06 (https://dejure.org/2007,1116)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - V ZB 118/06 (https://dejure.org/2007,1116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 83 Nr. 6, 85a Abs. 1, 74a, 71 Abs. 1
    Verfahrensfortgang der Zwangsversteigerung und Fortgeltung der Wertgrenze bei versehentlicher Zulassung rechtsmißbräuchlichen Gebots durch das Vollstreckungsgericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Fortsetzung eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Konsequenz der Versagung eines Zuschlags im ersten Termin anstelle Zurückweisung eines Gebots wegen Rechtsmissbrauchs durch das Vollstreckungsgericht; Bindungswirkung eines Versagungsbeschlusses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Zuschlagstermin; Zwischenbescheidung; Unwirksamkeit des Gebots; Wertgrenze bei Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    ZVG § 83 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 83 Nr. 6
    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs zurückzuweisendes Gebot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formell rechtskräftige, aber falsche Zwischenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3360
  • MDR 2007, 1344
  • NZM 2007, 742 (Ls.)
  • WM 2007, 1747
  • Rpfleger 2007, 617
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.), die er, gestützt nun auf den Gedanken des Rechtsmissbrauchs, jüngst bestätigt hat (Beschluss vom 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 6 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Die Anfechtbarkeit einzelner Zwischenentscheidungen steht dem nicht entgegen (Senat, Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 23, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vgl. auch schon Senat, Beschl. v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, NJW-RR 2007, 194, 197 f.).

    a) Zutreffend ist, dass das Vollstreckungsgericht das rechtsmissbräuchliche Gebot in dem ersten Termin nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen (Senat, Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 21, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06
    Die Anfechtbarkeit einzelner Zwischenentscheidungen steht dem nicht entgegen (Senat, Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 23, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vgl. auch schon Senat, Beschl. v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, NJW-RR 2007, 194, 197 f.).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 95/06

    Folgen der Einstellung des Verfahrens nach dem Schluss der Versteigerung

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs, 1 ZPO entgegen (Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, Rdn. 7, WM 2007, 947; Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 95/06, Rdn. 10 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs, 1 ZPO entgegen (Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, Rdn. 7, WM 2007, 947; Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 95/06, Rdn. 10 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 98/05

    Zulässigkeit eines Gebots unter der Hälfte des Grundstückswerts in der

    Auszug aus BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 98/05, NJW 2006, 1355 f.), die er, gestützt nun auf den Gedanken des Rechtsmissbrauchs, jüngst bestätigt hat (Beschluss vom 10. Mai 2007, V ZB 83/06, Umdruck S. 6 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    a) Zu der Frage, in welcher Weise die Versteigerungsgerichte mit Versuchen des Gläubigers umzugehen haben, den in § 85a Abs. 1 und 2 ZVG geregelten Schutz des Schuldners zu unterlaufen, liegt mittlerweile eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, NJW 2007, 3360 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 75/07, NJW-RR 2008, 688 Rn. 13 ff.; Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 324 Rn. 8 ff.; ablehnend Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 85a Rn. 4.2; Cranshaw in Löhnig, ZVG, 2010, § 85a Rn. 22 und 28 f., jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften

    c) Die fehlerhafte Fortsetzung des Verfahrens von Amts wegen führt nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG, da für das Vollstreckungsgericht sich das weitere Verfahren nach der formell rechtskräftig gewordenen Zwischenentscheidung bestimmt (Fortsetzung von Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360).

    Ein solcher Fehler führt jedenfalls - wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360, 3361) - nicht zu einem Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG; denn für das Vollstreckungsgericht bestimmt sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu entscheiden gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch fehlerhaften Zwischenentscheidung.

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06

    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen

    Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

    Wegen dieses unwirksamen Gebots im ersten Termin galt die dem Schutz des Schuldners dienende Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG im zweiten Termin fort (Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747, 1748).

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 140/06

    Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der Wertgrenze

    a) Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters war nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, 1523 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747, 1748; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Rdn. 10 - veröffentlicht in juris) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

    b) Wegen dieses unwirksamen Gebots im ersten Termin galt die dem Schutz des Schuldners dienende Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG im zweiten Termin fort (Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, aaO).

  • BGH, 09.10.2008 - V ZB 21/08

    Versagung des Zuschlags bei irriger Annahme einer Verkürzung des

    Der Eintritt der formellen Rechtskraft hat zur Folge, dass die Bindung des Bieters an sein Meistgebot erloschen (§ 86 i.V.m. § 72 Abs. 3 ZVG) und dass auf dieser Grundlage die Bestimmung eines neuen Versteigerungstermins von Amts wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 125/07

    Versagung des Zuschlags bei Unwirksamkeit eines Gebots und Einstellung des

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 172, 218; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, NJW 2007, 3360; Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 75/07, WM 2008, 304).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 90/12

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigeurngsverfahren

    Für das Vollstreckungsgericht richtet sich das weitere Verfahren jedoch - wie der Senat bereits entschieden hat - nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach den formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidungen (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, NJW 2007, 3360, 3361 Rn. 10).
  • BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegen einen Zuschlagsbeschluss

    Hat nämlich das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, Rpfleger 2007, 617 Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, NJW 2010, 2217 Rn. 27).
  • LG Aschaffenburg, 07.04.2016 - 43 T 41/16

    Beweiskraft des Protokolls im Zwangsversteigerungsverfahren

    § 97 Abs. 1 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (BGH NJW 2009, 80 f.; BGH NJW-RR 2008, 216 f.; BGH NJW 2007, 3360).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2017 - 9 T 347/16
    So hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 5.7.2007 Az. V ZB 118/06, MDR 2007, 1344 ausgeführt, dass das Verfahren in dem vom BGH zu beurteilenden Fall entweder wegen Mangels an Geboten nach § 77 Abs. 1 ZVG einzustellen oder infolge der Versagung des Zuschlages nach § 86 ZVG als einstweilen eingestellt anzusehen gewesen wäre.
  • LG Potsdam, 14.12.2007 - 5 T 603/07

    Wirksamkeit eines unter der Hälfte des Grundstückswerts liegenden Gebots eines am

  • LG Siegen, 08.10.2007 - 4 T 301/07

    Zuschlagsbeschwerde

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