Rechtsprechung
OLG München, 26.03.1991 - 18 U 6302/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungsersatzanspruch gegen Bürgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 02.10.1990 - 2 O 19848/89
- OLG München, 26.03.1991 - 18 U 6302/90
Papierfundstellen
- WM 1991, 1415
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87
Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.12.1984 - IX ZR 115/83
Formularmäßige Erstreckung einer jederzeit kündbaren Bürgschaft auf alle …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.10.1952 - V ZR 119/51
Abgeltungsdarlehen. Geschäftsgrundlage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bonn, 12.08.2009 - 5 S 43/09
Zahlung der Beerdigungskosten von einem Nachlasskonto durch die Bank ohne Auftrag …
Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass eine Bank, die gegen den Willen des Kunden dessen Steuerschulden begleicht, die Rückgriffsforderung aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden erworben habe (OLG München v. 26.03.1991 - 18 U 6302/90 - WM 1991, 1415 m.w.N.). - LAG Nürnberg, 03.11.2017 - 2 Sa 124/17
Abänderndes Urteil - Schadenersatz - Aufrechnung
Die Interessenlage ist vergleichbar mit der Tilgung fremder Steuerschulden, die nach überwiegender Meinung ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt (BGHZ 7, 346, 355 f; OLG München 26.03.1991 - 18 U 6302/90; unentschieden Staudinger/Bergmann (2015) § 679 BGB, Rn 24 mwN auch zur Gegenansicht). - LG München I, 15.04.2021 - 5 HKO 14318/20
Schadensersatz aus nichtigem Wettbewerbsverbot als steuerpflichtiges Einkommen
Zum anderen muss davon ausgegangen werden, dass die Erfüllung von Steuerschulden im öffentlichen Interesse liegt (vgl. BGHZ 7, 346, 355; OLG München, Urteil vom 26.3.1991, Az. 18 U 6302/90 - zitiert nach juris;… Erman-Dornis, BGB, 15. Aufl., § 679 Rdn. 5;… in diese Richtung auch Bergmann in: Staudinger BGB, Neubearb. 2020, § 679 Rdn. 247), nachdem das Allgemeinwohl durch die nicht seltenen Fälle nicht rechtzeitiger Begleichung der Steuerschuld nicht nur unwesentlich, sondern erheblich beeinträchtigt wird.