Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 07.08.2000 - 7 U 56/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung der finanzierenden Bank für Verhalten des Vermittlers
Papierfundstellen
- WM 2000, 2150
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00
Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb
Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).b) Die Kenntnis der Bank, dass die zu finanzierenden Objekte den Anlegern im sog. Strukturvertrieb vermittelt werden, rechtfertigt insoweit keine andere Beurteilung (OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150).
Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).
- OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00
Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und …
Dabei handelt es sich vielmehr um Umstände, die für die Realisierung der individuellen Gewinnerwartungen und damit das wirtschaftliche Gelingen der Kapitalanlage Bedeutung haben und daher dem wirtschaftlichen Anlagerisiko zuzurechnen sind, das allein den Anleger trifft und das nicht Gegenstand von Aufklärungspflichten der Bank ist (vgl. OLG Stuttgart, WM 2000, 2150). - OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03
Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank …
Der Senat ist der Auffassung, dass gerade wegen der bei Steuersparmodellen erwünschten Trennung der unterschiedlichen Rechtsgeschäfte jedenfalls hier ein Durchgriff gem. § 242 BGB ebenfalls ausscheidet (OLG Stuttgart WM 2000, 2150).
- OLG Köln, 19.09.2001 - 13 U 150/00 Bei Klagen gegen mehrere Personen (subjektive Klagehäufig) gilt nichts anderes (vgl. BGH, NJW 1999, 1035 m.w.N.; siehe auch OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150 f.).
Allerdings ist es, worauf das Landgericht mit Recht hingewiesen hat, ebenfalls gefestigte Rechtsprechung des BGH, dass bei Einschaltung eines Vermittlers, der sowohl ein bestimmtes Anlagegeschäft wie auch dessen Finanzierung vermittelt, das Finanzierungsinstitut nur für ein solches Fehlverhalten des Vermittlers einzustehen hat, welches speziell den Pflichtenkreis des Kreditgebers betrifft (sog. Trennungstheorie; BGH, WM 1992, 602; NJW 2000, 3558, WM 2000, 1687 = NJW-RR 2000, 1576; NJW 2001, 358; so auch bereits mehrfach der Senat: siehe WM 1999, 1817; Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00; ebenso OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150).
- OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01
Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten …
Diese ermöglichen es dem Kunden nur, Einwände aus dem finanzierten Geschäft den Ansprüchen des Darlehensgebers entgegen zu halten; sie gewähren keinen aktiv einklagbaren Anspruch (OLG Zweibrücken WM 2000, 2150 ff. [unter 2 c) der Entscheidungsgründe]). - OLG Zweibrücken, 25.03.2002 - 7 U 145/00
Unerlaubte Rechtsbesorgung bei Kreditgewährung für Immobilienerwerb oder …
Im Übrigen steht die Verneinung eines Schadensersatzanspruchs durch das Landgericht im Einklang mit der gefestigten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, auch des erkennenden Senats, zur Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb (vgl. z.B. Senatsurteile vom 07. August 2000 - 7 U 56/00 -, WM 2000, 2150; vom 13. März 2000 - 7 U 197/99 - und vom 21. Juni 1999 - 7 U 48/99 -, WM 1999, 2020 und bestätigt durch Nichtannahmeentscheidung des BGH vom 11. April 2000 - XI ZR 166/99 -).