Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1955 - V ZB 16/55 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 345 (Ls.)
- WM 1956, 98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - V ZB 16/55
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 24. November 1953 (V ZB 15/53, BGHZ 11, 104 [107]) ausgesprochen hat, sind die Gesetze der Zonenbefehlshaber der Militärregierung schon wegen der zoneneinheitlichen Rechtsquelle dem Reichsrecht gleichzustellen und daher jetzt als Bundesrecht anzusprechen (vgl. auch BGHZ 1, 9 [11]).Bei dieser Sachlage ist der Senat nicht gehindert, ohne Anrufen des Bundesverfassungsgerichts (Art. 126 GrundG) der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die landesgesetzliche Eigenschaft der Verordnung Nr. 127 beizutreten (vgl. BGHZ 11, 104, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1955, V ZR 19/55; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1954, RechtdLand 1954, 284/285).
- BGH, 28.10.1955 - V ZR 19/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.11.1955 - V ZB 16/55
Bei dieser Sachlage ist der Senat nicht gehindert, ohne Anrufen des Bundesverfassungsgerichts (Art. 126 GrundG) der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die landesgesetzliche Eigenschaft der Verordnung Nr. 127 beizutreten (vgl. BGHZ 11, 104, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1955, V ZR 19/55; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1954, RechtdLand 1954, 284/285).
- BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96
Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum …
Diese Vorfrage ist hier aber nicht nur ein Begründungselement (wie im Beschluß des BGH vom 29.11.1955 - V ZB 16/55 - WM 1956, 98, 100 rechts oben; vgl. ferner BayObLG NJW-RR 1989, 1168, 1169 unter 2 a (4)). - BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
Testamentsvollstreckerzeugnis
Die Voraussetzungen für die Vorlegung der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG sind gegeben, weil das vorlegende Oberlandesgericht bei der Auslegung einer Bundesrecht gleichstehenden besatzungsrechtlichen Vorschrift (vgl. den Beschluß des Senats vom 29. November 1955 - V ZB 16/55, WM 1956, 98, 100 mit weiteren Nachweisen), welche eine der in § 1 FGG bezeichneten Angelegenheiten betrifft, nämlich die Frage, ob § 18 Abs. 2 HöfeO auch bei Erteilung und Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses anzuwenden ist, von dem erwähnten, auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm abweichen würde, das die Frage bejaht hat. - BGH, 04.07.1957 - V BLw 3/57
Übertragung von Erbanteilen
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat sich in der Entscheidung vom 20. Januar 1956 (RechtdLandw 1956, 137) im einzelnen mit dem Zustandekommen der Verordnung, die bayerisches Landesrecht ist (vgl. BayObLGZ 1954, 112 [115]; BGH vom 29. November 1955, V ZB 16/55, Lind-Möhr Nr. 1 zur Verordnung Nr. 127), befaßt und ihre besatzungs- und staatsrechtliche Gültigkeit, insbesondere die Gültigkeit des § 9 Abs. 1, der die Versagungsgründe des Kontrollratsgesetzes ergänzt, mit zutreffenden Gründen bejaht, dagegen zur Wirksamkeit des § 5 keine Stellung genommen.
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