Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5916
BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57 (https://dejure.org/1957,5916)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57 (https://dejure.org/1957,5916)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1957 - VII ZR 20/57 (https://dejure.org/1957,5916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,5916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1958, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 22.11.1915 - VI 152/15

    Haftung des Ausfallsbürgen

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57
    Diese Rechtsfolge ergibt sich auch sonst bei Ausfallbürgschaften, wenn der Gläubiger es an der nötigen Sorgfalt bei der Beitreibung der Schuld vom Hauptschuldner hat fehlen lassen (RGZ 87, 327; 145, 167).
  • RG, 27.09.1934 - VI 156/34

    Hat der Ausfallbürge gegen den Gläubiger einen Anspruch darauf, daß dieser gegen …

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - VII ZR 20/57
    Diese Rechtsfolge ergibt sich auch sonst bei Ausfallbürgschaften, wenn der Gläubiger es an der nötigen Sorgfalt bei der Beitreibung der Schuld vom Hauptschuldner hat fehlen lassen (RGZ 87, 327; 145, 167).
  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 159/83

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verwirkung des …

    Mit Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Bürgschaftsgläubiger seinen Anspruch gegen den Bürgen verwirkt, wenn er unter Verletzung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Hauptschuldner dessen wirtschaftlichen Zusammenbruch schuldhaft verursacht, also den Bürgschaftsfall selbst herbeiführt und jeden Rückgriff des Bürgen vereitelt (…vgl. BGH Urt. v. 7. Febr.1966 - VIII ZR 40/64 = LM § 765 BGB Nr. 10 = BB 1966, 305; ferner Urt. v. 5. Dez. 1957 - VII ZR 20/57 = WM 1958, 218).
  • OLG Hamburg, 21.04.1999 - 4 U 113/98

    Bürgschaft für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag ; …

    Die Bürgschaftsverpflichtung des Berufungsklägers aus § 765 Abs. 1 BGB ist im Ergebnis nicht - auch nicht teilweise - dadurch erloschen (zur Rechtsfolge der Verwirkung der Bürgschaftsforderung vgl. BGH WM 1958, 218, 219; WM 1984, 586), daß die Berufungsbeklagte von ihr gegenüber dem Berufungskläger zu beachtende Nebenpflichten aus dem Bürgschaftsvertrag verletzt hätte.
  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZR 278/77

    Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaft - Haftung des Ausfallbürgen - …

    Der Ausfallbürge wird dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Gläubiger den Ausfall selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Überwachung und Verwertung von Sicherheiten verschuldet hat (BGH Urteil vom 5. Dezember 1957 - VII ZR 20/57 = WM 1958, 218, 219; RGZ 87, 327, 328; 145, 167, 169).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2017 - 4 U 141/16
    Rn. 36 (2) Nach den dargelegten Rechtsprechungsgrundsätzen hat daher die Beklagte wie im Regelfall ihrerseits (nur) darzulegen und zu beweisen, dass ihr gegenüber der Klägerin ein Anspruch aus der Ausfallbürgschaft in der geltend gemachten Ausfallhöhe zusteht, während die Klägerin darzulegen und zu beweisen hat, dass sie von ihrer Leistungspflicht insoweit frei geworden ist, als die Beklagte den Ausfall ganz oder teilweise selbst durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verschuldet hat (…vgl. auch BGH, Urteile vom 02.02.1989 - IX ZR 99/88, juris Rn. 25…, vom 18.10.1978 - VIII ZR 278/77, juris Rn. 9 und vom 05.12.1957 - VII ZR 20/57, WM 1958, 218, 219; RGZ 145, 167, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.07.2011 - 3 U 122/10, Rn. 37).
  • OLG Celle, 30.06.1982 - 3 U 258/81

    Entscheidung durch Teilurteil zur Vermeidung nicht vertretbarer zeitlicher …

    Der Beklagte kann auch nicht einwenden, die Klägerin habe durch eine schuldhafte Vertragsverletzung gegenüber der F., nämlich eine nicht gerechtfertigten Kündigung zur Unzeit, den finanziellen Zusammenbruch der F. verursacht und dadurch einen erfolgreichen Rückgriff der Bürgen auf das Vermögen der Hauptschuldnerin gemäß § 774 BGB dauernd vereitelt; es kann deshalb dahinstehen, ob eine derartige schuldhafte Vertragsverletzung des Gläubigers gegenüber dem Hauptschuldner eine Verwirkung des Bürgschaftsanspruchs gemäß § 242 BGB zur Folge haben kann (vgl. BGH WM 1958, 218, 219;… MünchKomm/Pecher, BGB § 665 Rdn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht