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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,3022
BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60 (https://dejure.org/1960,3022)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1960 - VIII CB 16.60 (https://dejure.org/1960,3022)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1960 - VIII CB 16.60 (https://dejure.org/1960,3022)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungslosigkeit eines Räumungsurteils auf Grund einer wohnungsbehördlichen Maßnahme nach öffentlichem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1960, 110
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1957 - V C 86.56
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60
    Dem Sinn einer bereits vollzogenen einstweiligen Verfügung, die ergangen war, weil der Räumungsschuldner sich ohne Rechtsgrund - jedoch ohne verbotene Eigenmacht - in den Besitz von Wohnraum gesetzt hatte, widerspricht es nicht, wenn ihm dieser Wohnraum nachträglich zugeteilt wird (Ergänzung zu BVerwG V C 86.56).

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 25. November 1957 - BVerwG V C 86.56 - (teilweise abgedruckt ZMR 1958 S. 101) ausgeführt, im Falle von Räumungsurteilen wegen verbotener Eigenmacht im Sinne von §§ 858 ff. BGB laufe es in der Regel dem Sinn solcher Urteile zuwider, wenn die Wohnungsbehörde durch eine Maßnahme nach öffentlichem Recht die zivilrechtlich begründete Räumungspflicht umstoße und damit das gerichtliche Urteil wirkungslos mache.

  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit - …

    Es ist anerkannten Rechts, daß es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn jemand die eigene Vertragspflicht verletzt und trotzdem von seinem Vertragspartner (uneingeschränkte) Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. etwa BGH Urteil vom 19. November 1959, VIII ZR 115/58, WM 1960, 110 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 115/65

    Auslegung einer Akkreditivvereinbarung - Sukzessivlieferungsvertrag über schnell …

    In der Rechtsprechung wird zwar angenommen, daß, wer selbst vertragsuntreu ist, nicht aus der Vertragsuntreue des anderen Teiles Rechte für sich herleiten könne (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 19. November 1959 - VIII ZR 115/58 - LM BGB § 326 [C] Nr. 1 a = WM 1960, 110; vom 29. Oktober 1957 - VIII ZR 282/56 - LM BGB § 325 Nr. 6 = WM 1958, 113).
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