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| BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1960, 218
- WM 1960, 38
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen ist zu beachten, daß sie nicht für einen bestimmten Einzelfall geschaffen sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmt große Zahl gedachter und in normalen Bahnen verlaufender Geschäftsvorfälle bilden sollen (BGHZ 7, 365, 368). - BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Dieser Auslegung tritt der erkennende Senat, der die Einheitlichen Richtlinien als typische Vertragsbestimmungen frei würdigen kann (BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3), ungeachtet der Stellungnahme der Revision bei. - BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52
Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Dieser Auslegung tritt der erkennende Senat, der die Einheitlichen Richtlinien als typische Vertragsbestimmungen frei würdigen kann (BGHZ 8, 55, 56; 17, 1, 3), ungeachtet der Stellungnahme der Revision bei.
- RG, 12.12.1922 - III 126/22
Inwieweit darf die Bank, bei der durch Vermittelung einer anderen Bank ein …
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Diese besondere Sorgfaltspflicht der Bank bei der Prüfung der vorgelegten Dokumente wird hauptsächlich damit begründet, daß die akkreditierende Bank regelmäßig keine genügenden Branche- und Warenkenntnisse besitzt und die näheren Vereinbarungen zwischen dem Akkreditivbesteller und dem Akkreditierten nicht zu übersehen vermag, so daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (RGZ 97, 144; 106, 26, 30; 114, 268, 271; BGH LM § 780 BGB Nr. 2;… BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 17 vor § 783). - RG, 29.06.1926 - III 397/25
1. Ist der Besteller eines Akkreditivs, wenn er aus den nach der Einlösung an ihn …
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Diese besondere Sorgfaltspflicht der Bank bei der Prüfung der vorgelegten Dokumente wird hauptsächlich damit begründet, daß die akkreditierende Bank regelmäßig keine genügenden Branche- und Warenkenntnisse besitzt und die näheren Vereinbarungen zwischen dem Akkreditivbesteller und dem Akkreditierten nicht zu übersehen vermag, so daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (RGZ 97, 144; 106, 26, 30; 114, 268, 271; BGH LM § 780 BGB Nr. 2;… BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 17 vor § 783). - RG, 14.11.1919 - III 235/19
Akkreditiv.
Auszug aus BGH, 19.11.1959 - VII ZR 209/58
Diese besondere Sorgfaltspflicht der Bank bei der Prüfung der vorgelegten Dokumente wird hauptsächlich damit begründet, daß die akkreditierende Bank regelmäßig keine genügenden Branche- und Warenkenntnisse besitzt und die näheren Vereinbarungen zwischen dem Akkreditivbesteller und dem Akkreditierten nicht zu übersehen vermag, so daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (RGZ 97, 144; 106, 26, 30; 114, 268, 271; BGH LM § 780 BGB Nr. 2;… BGB-RGRK 11. Aufl. Anm. 17 vor § 783).
- BGH, 02.07.1984 - II ZR 160/83
Pflichten der ein Akkreditiv eröffnenden Bank
Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß sich die Banken im Akkreditivverkehr streng innerhalb der Grenzen des erteilten formalen und präzisen Auftrags halten müssen, da sie die näheren Vereinbarungen der am Grundgeschäft Beteiligten nicht übersehen und infolgedessen nicht ausschließen können, daß selbst geringfügige Abweichungen von den Weisungen des Auftraggebers diesem beträchtlichen Schaden zufügen können (vgl. BGH, Urteil vom 9.1.1958 - II ZR 146/56 = LM BGB § 780 Nr. 1; vom 24.3.1958 - II ZR 51/57 = LM BGB § 780 Nr. 2; vom 19.11.1959 - VII ZR 209/58 = LM BGB § 665 Nr. 3; vom 10.12.1970 - II ZR 132/68 = LM BGB § 665 Nr. 7). - BGH, 04.10.1984 - III ZR 102/83
Akkreditivgeschäft - Grundsatz der Dokumentenstrenge - Weisungsgebundenheit der …
- BGH, 09.02.1970 - VIII ZR 97/68
Gestellung eines Akkreditivs - Kauf von Kugellagern - Anspruch auf Schadensersatz …
Konnossemente und Rechnungen, in denen Kugellager anderer Herkunft als die "SKF-Kugellager" aufgeführt waren, hätten mithin angesichts des Grundsatzes der sogenannten Dokumentenstrenge vom Beklagten nicht angedient werden können (vgl. BGH Urteile vom 9. Januar 1958 - II ZR 146/55 = WM 1958, 291; vom 24. März 1958 - II ZR 51/57 - LM § 780 Nr. 2 = WM 1958, 587; vom 19. November 1959 - VII ZR 209/58 - LM BGB § 665 Nr. 3 = WM 1960, 38; vom 15. Januar 1964 - VIII ZR 112/62 - LM HGB § 373 Nr. 3 = BGHWarn 1964 Nr. 32 = WM 1964, 476). - BGH, 15.01.1964 - VIII ZR 112/62
Zeitpunkt zur Ablehnung der Aufnahme von Dokumenten beim Abladegeschäft aufgrund …
Das Berufungsgericht nimmt mit Recht an, daß insoweit allerdings nicht der Grundsatz der Dokumentenstrenge gelte, wie er sich auf Grund kaufmännischer Gepflogenheit für das Akkreditivgeschäft entwickelt hat und von der Rechtsprechung gutgeheißen worden ist (…vgl. BGH Urt. vom 9. Januar 1958 - II ZR 146/56 = WM 1958, 291 = LM BGB § 780 Nr. 1;… Urt. vom 24. März 1958, II ZR 51/57 = WM 1958, 587 = LM BGB § 780 Nr. 2 und vom 19. November 1959 - VII ZR 209/58 = WM 1960, 38).
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