Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine Bank infolge der Auszahlung von Beträgen von Verrechnungsschecks an eine nicht zum Inkasso berechtigte Angestellte - Grobe Fahrlässigkeit des Bankangestellten - Eröffnung eines Kontos mit der Bezeichnung "Buchhalterin (Inkassovertretung)" ohne ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1965, 972
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1958 - II ZR 166/56
Bareinlösung von Verrechnungsschecks
Auszug aus BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Ein solcher Anlaß besteht vor allem dann, wenn das Ungewöhnliche des Geschäfts oder besondere Gründe in der Person des Scheckbesitzers einen sorgfältigen Kaufmann zur Vorsicht und zu weiteren Nachforschungen veranlassen würden (BGHZ 26, 268, 272) [BGH 23.01.1958 - II ZR 166/56]. - BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 19. März 1959 (WM 1959, 593, 594) ein ungewöhnliches Geschäft angenommen, wenn der Angestellte einer Firma die für diese zahlbar gestellten Verrechnungsschecks mit der Maßgabe der Bank einreicht, daß die eingezogenen Beträge seinem privaten Konto gutgeschrieben werden. - BGH, 02.04.1962 - II ZR 42/61
Auszug aus BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Das Berufungsgericht führt unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats NJW 1962, 1056 [BGH 02.04.1962 - II ZR 42/61] aus, daß eine grobe Fahrlässigkeit der Angestellten der Beklagten bei der Eröffnung des Kontos, die im Zeitpunkt der Hereinnahme des Schecks durch den Schalterbeamten fortwirkte und der Bank bei der Haftung nach §§ 989, 990 BGB zuzurechnen sei, nicht vorliege. - BGH, 11.07.1963 - II ZR 45/62
Veruntreuung von Verrechnungsschecks durch AN, Sorgfaltspflichten einer Bank bei …
Auszug aus BGH, 12.07.1965 - II ZR 191/63
Auch brauchte bei der Führung des Kontos nicht der gesamte Inhalt des Kontoblatts geprüft und keine Erwägung darüber angestellt zu werden, daß eine Buchhalterin Inhaberin des Kontos war, die in runden Summen Beträge abhob oder offenbar zu privaten Zwecken Überweisungen vornahm (vgl. bereits Urteil des Senats vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62 WM 1963, 891).
- BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Es ist dabei anerkannt, daß auch frühere Umstände - etwa schwere Sorgfaltspflichtverletzungen der Bank bei der Kontoeröffnung oder Organisationsmängel - die noch bei der Hereinnahme des Schecks fortwirken und zum späteren schädigenden Ereignis führen, den Vorwurf grober Fahrlässigkeit stützen können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. April 1962 - II ZR 42/61, WM 1962, 524; Urteil vom 12. Juli 1965 - II ZR 191/63, WM 1965, 972; Urteil vom 10. Dezember 1973 - II ZR 138/72, WM 1974, 154, 155; Urteil vom 11. Juli 1974 - II ZR 98/73, WM 1974, 1000, 1001; Urteil vom 27. Januar 1977 - II ZR 5/75, WM 1977, 1019, 1021;… Canaris, Bankvertragsrecht 3. Aufl. 1988 Rdn. 800; Liesecke, WM 1973, 1154, 1168). - BGH, 10.12.1973 - II ZR 138/72
Haftung der Bank bei mangelhafter Prüfung neuer Kunden
Daß F. das Konto bei der Beklagten erst kurze Zeit vor Einreichung des Schecks hatte errichten lassen, war für die Bank nichts, was ihr auffallen mußte: Ein solcher Fall ist demjenigen nicht vergleichbar, in dem jemand mit der Einreichung eines auf einen anderen Zahlungsempfänger lautenden Verrechnungsschecks zugleich die Eröffnung eines Kontos beantragt und damit dem mit der Bearbeitung betrauten Angestellten ersichtlich wird, das Konto solle möglicherweise gerade nur der Verwertung dieses Schecks und der Umgehung der Schutzwirkungen des Art. 39 ScheckG dienen (Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63 = WM 1965, 972;… Urt. v. 14.10.68 - II ZR 140/66 = WM 1968, 1299).Der Umstand, daß sich F. fälschlich als kaufmännischer Angestellter der Firma B. ausgegeben hatte, als er das Konto bei der Beklagten eröffnen ließ, nötigte die Beklagte entgegen der Auffassung der Revision nicht zu besonderer Vorsicht, weil sich daraus allein kein Verdacht ergab, jener werde das Konto zur Verwertung veruntreuter Schecks mißbrauchen (BGH, Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972 u. Urt. v. 19.3. 59 - II ZR 98/57, WM 1959, 593).
- BGH, 11.07.1974 - II ZR 48/73
Haftung eines Kreditinstituts gegenüber dem Eigentümer eines Verrechnungsschecks …
Es kommt hierbei aber immer, was der Senat stets betont hat, auf die näheren Umstände an (BGH, Urt. v. 11.7. 63 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892 u. Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972).Diese die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigenden Ausführungen (…BGH, Urt. v. 14.10.68 - II ZR 140/66, WM 1968, 1299; Urt. v. 12.7.65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972;… Urt. v. 11.7.63 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892) lassen keinen Rechtsfehler erkennen.
- KG, 23.11.1994 - 24 U 1428/94
Abhandenkommen eines Inhaber-Verrechnungsschecks auf dem Postweg; Unverzügliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.10.1969 - II ZR 22/69
Prüfungspflicht der Bank bei Inhaberschecks - Grobe Fahrlässigkeit der Bank bei …
Da St. bei der Beklagten schon seit mehreren Monaten ein Konto hatte und es nicht erst bei Einreichung des Verrechnungsschecks eröffnen ließ, entfiele hiernach von vornherein eine grobe Fahrlässigkeit desjenigen Angestellten, der ihn am Schalter bedient hat, wenn dieser Angestellte nicht gewußt hätte, daß St. bei der Klägerin beschäftigt war (vgl. BGH WM 1965, 972 u. 1075; 1968, 1299). - BGH, 11.07.1974 - II ZR 98/73
Fehlen eines Indossaments - Anspruch eines Eigentümers eines …
Dies führte dazu, daß dem Kontenführer der im Scheck angegebene Zahlungsempfänger nicht mehr bekannt wird: Das Scheckeinreichungsformular, das der Kunde ausgefüllt zusammen mit dem Scheck der Bank vorlegt, enthält keine Angabe über den Zahlungsempfänger (vgl. BGH, Urt. v. 12.7. 65 - II ZR 191/63, WM 1965, 972, 973; Liesecke, WM 1965, 1146, 1148). - BGH, 25.11.1968 - II ZR 17/67
Zulässigkeit eines Rückgriffs aus dem Scheck gegen die Ausstellerin - …
Es liegt dann ebenso wie bei der Gutschrift auf ein soeben eröffnetes Konto beim Bezogenen der Verdacht nahe, es wolle sich ein unberechtigter Inhaber die Einlösung des Verrechnungsschecks ermöglichen (vgl. BGH WM 1965, 972).
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