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| BGH, 15.03.1967 - V ZR 60/64 |
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Papierfundstellen
- MDR 1967, 477
- DNotZ 1968, 22
- WM 1967, 489
- DB 1967, 724
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - V ZR 60/64
Weil das Oberlandesgericht eine Auslegung im dargelegten Sinn überhaupt nicht vorgenommen hat, ist das Revisionsgericht verfahrensrechtlich in der Lage, die Auslegung selbständig vorzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1960 - V ZR 90/59 LM BGB § 133 C Nr. 17 mit Nachweisen). - BGH, 31.05.1961 - VIII ZR 28/60
Auszug aus BGH, 15.03.1967 - V ZR 60/64
Dazu genügt nämlich nicht die Nichtübereinstimmung des inneren Willens der Vertragspartner, nötig ist vielmehr, daß sich auch der objektive Inhalt der beiderseitigen Erklärungen nicht deckt (BGH Urteil vom 31. Mai 1961 - VIII ZR 28/60 LM BGB § 155 Nr. 1).
- BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11
Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der …
Wird bei dem Verkauf einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche der Vertragsgegenstand - wie hier - in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabsgerechten Plan als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe bestimmt, geht der objektive Inhalt der Verkäufer- und der Käufererklärung in der Regel dahin, dass bei Differenzen zwischen der bezifferten und der der Grenzziehung entsprechenden umgrenzten Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (Senat, Urteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 92/03, NJW-RR 2004, 735; Urteil vom 13. Juni 1980 - V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014; Urteil vom 15. März 1967 - V ZR 60/64, WM 1967, 489). - BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06
Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag
Das Fehlen einer solchen Skizze kann dem Vertrag, insofern ist dem Berufungsgericht im Ansatz Recht zu geben, zwar die notwendige Bestimmtheit nehmen (BGHZ 74, 116, 120 f.;… Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, …und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014). - BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14
Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung …
Die erwähnte Klausel stellt lediglich klar, dass die zeichnerische Darstellung Vorrang vor der Angabe der Flächengrößenangabe haben soll, was ohnehin dem regelmäßig anzunehmenden objektiven Inhalt der Vereinbarung entspricht (dazu: Senat, Urteile vom 15. März 1967 - V ZR 60/64, WM 1967, 489, vom 13. Juni 1980 - V ZR 119/79, WM 1980, 1013, vom 30. Januar 2004 - V ZR 92/03, WM 2004, 2083, 2084 …und vom 30. September 2011 - V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 9).
- BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01
Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …
cc) Soweit der Kaufgegenstand bei der Veräußerung einer noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche durch eine bestimmte Grenzziehung in einer der Kaufvertragsurkunde beigefügten zeichnerischen Darstellung gekennzeichnet wird, hat es der Senat bisher für erforderlich gehalten, daß der Plan oder die Skizze maßstabsgerecht ist (…Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, …und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013). - OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16
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Ergibt sich, dass die sich äußerlich deckenden Erklärungen objektiv in einem einander entsprechenden Sinn verstanden werden müssen, so ist eine Einigung zustande gekommen (BGH, Urteil vom 09.07.1973 - II ZR 45/72 - BGH, Urteil vom 15.03.1967 - V ZR 60/64, beide zitiert nach juris). - BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag
Wird eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabgerechten Plan (durch Punkte und Linien) als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe (Zahl der Quadratmeter) bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer wie der Käufererklärung dahin, daß bei Differenzen zwischen der angegebenen (bezifferten) und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden (umgrenzten) Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (Senatsurteil vom 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2 = MDR 1967, 477). - OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97
Bestimmung des zu verkaufenden Grundstücks in der notariellen Urkunde sowohl …
Wird jedoch eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung unter Bezugnahme auf einen Plan als auch durch eine ungefähre Flächenmaßangabe bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer - als auch der Käufererklärung dahin, daß bei einer Differenz zwischen der angegebenen Bezifferung und der angegebenen Grenzziehung entsprechenden Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (BGH WM 1967, 489; BGH WM 1980, 1013, BGH WM 1984, 941, 942).Eine andere Auslegung kommt in derartigen Fällen allerdings dann in Betracht, wenn sich die Abweichung von der ungefähren Flächenbezifferung besonders groß - etwa 50 % oder mehr - darstellt (BGH WM 1967, 489).
- OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 U 95/12
Schadenersatz wegen Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht: Überflutung von …
Rn. 30 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der erkennende Senat anschließt, haben die Vorschriften der Landeswassergesetze zur Unterhaltungspflicht an einem Gewässer i.S. von § 28 WHG 2002 nicht den Charakter eines Schutzgesetzes i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. nur Urteil v. 27.01.1967, V ZR 60/64, VersR 1967, 405, 406; Urteil v. 21.12.1970, II ZR 133/68, BGHZ 55, 153). - OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 12 U 259/97 Wird jedoch eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung unter Bezugnahme auf einen Plan als auch durch eine ungefähre Flächenmaßangabe bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer - als auch der Käufererklärung dahin, dass bei einer Differenz zwischen der angegebenen Bezifferung und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (BGH, WM 1967, 489; BGH, WM 1980, 1013; BGH, WM 1984, 941, 942).
Eine andere Auslegung kommt in derartigen Fällen allerdings dann in Betracht, wenn sich die Abweichung von der ungefähren Flächenbezifferung besonders groß - etwa 50 % oder mehr - darstellt (BGH, WM 1967, 489).
- BGH, 22.06.1979 - V ZR 21/78
Umfang des Beurkundungserfordernisses bei einem Grundstückskaufvertrag - …
Ein solcher Irrtum über den Inhalt der Erklärung läge vielmehr vor, wenn Vorstellung und Wille der Klägerin dahin gingen, daß die geschätzte Bezifferung im Vertrag (ungefähr 35.000 qm) mit unmittelbarer Wirkung auf die Vereinbarung des Gesamtkaufpreises jedenfalls keinen Spielraum bis 42.000 qm (und damit einen um etwa 588.000,00 DM höheren Kaufpreis) ergab (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1967, V ZR 60/64 = LM BGB § 155 Nr. 2). - BGH, 09.07.1973 - II ZR 45/72
Anforderungen an übereinstimmende Willenserklärungen
- BGH, 24.03.1972 - V ZR 153/70
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
- KG, 07.03.1980 - 1 W 2998/79
Überwachung der Eintragungsreife; Hebegebühr
- BGH, 26.04.1968 - V ZR 67/65
- LG Köln, 11.03.1991 - 11 T 92/91
Größenunterschiede zwischen verkauftem und vermessenem Grundstück bei …
- OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 121/79
Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung bei Kauf eines Trennstücks
- BGH, 18.10.1978 - V BLw 22/78
Darlegungsanforderungen für die Abweichungsrüge - Abweichung des …
- BGH, 05.11.1986 - VIII ZR 276/85
Auslegung der Erklärung des Käufers, der Verkäufer könne mit dem Kaufgegenstand …
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