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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1040
BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67 (https://dejure.org/1968,1040)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1968 - VI ZR 194/67 (https://dejure.org/1968,1040)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 (https://dejure.org/1968,1040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 661
  • MDR 1969, 297
  • WM 1969, 404
  • JR 1969, 221
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
    So ist denn auch anerkannt, daß der Verstoß cbs nicht zugelassenen Rechtsberaters gegen Art. 1 § 1 RBeratG mit der gegen ihn allein gerichteten Strafdrohung des Art. 1 § 8 RBeratG genügt, die Nichtigkeit des GeschäftsbesorgungsVertrages herbeizuführen, den er mit einem Rechtsuchenden geschlossen hat (BGHZ 37, 258, 262, 47, 364, 369).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
    Die Vorschrift des § 37 Abs. 3 AVAVG ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - (BVerfGE 21, 262) für nichtig erklärt worden.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
    Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, richtet die Ausdehnung des - in dem gleichzeitig ergangenem Urteil BVerfGE 21, 245 als verfassungsmäßig anerkannten - sog. allgemeinen Arbeitsverroittlungsmonopolo der Bundesanstalt auf den regelmäßigen Abschluß von Arbeitnehmer-Überlassungsverträgen ein objektives Hindernis für die Wahl einer gewerblichen Tätigkeit auf, die Überlassungsverträge zum Gegenstand hat; das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Art. 12 Abs. 1 GG für nicht vereinbar gehalten, weil es zum Schutze eines überragenden Gemeinschaftsgutes nicht notwendig sei.
  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BGH, 10.12.1968 - VI ZR 194/67
    In dem Palle der Entscheidung BGHZ 46, 24 (m.Anm. von Mormann in DM Nr. 49 zu § 134 BGB) ist allerdings die Nichtigkeit des ProvisionsvorSprechens verneint worden, das eine Schauspielerin einem Agenten für die gegen §§ 35, 37 AVAVG verstoßende Vermittlung eines Schauspielengagements erteilt hatte.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

    Die Rechtsprechung hat das auch für Fälle der gesetzwidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (schon BGH WM 1969, 404, zuletzt bestätigt in BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 53, 152), für im Reisegewerbe verbotenerweise vermittelte Darlehen (BGHZ 71, 358).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Dabei handelt es sich jedoch nur um allgemeine Regeln, die den Rückgriff auf Sinn und Zweck der in Betracht kommenden Verbotsnorm nicht entbehrlich machen (vgl. BGH LM AVAVG Nr. 5 = NJW 1969, 661; LM BGB § 134 Nr. 70 = MDR 1973, 1010).

    So hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts auch dann bejaht, wenn sich das Verbot nur gegen einen Partner richtet (vgl. BGHZ 37, 262: verbotene Rechtsberatung; NJW 1969, 661: verbotene Arbeitsvermittlung; BGHZ 53, 156: verbotene Werbung für Heilmittel).

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …

    Infolgedessen kommt es nicht auf die Frage an, ob die hier nicht vorliegende Gestellung einer nur zun Zwecke des Verleihens eingestellten Monteur-Kolonne etwa gegen das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ( § 3 7 AVAVG) verstoßen haben würde land deshalb gemäß § 13 BGB nichtig sein könnte (vgl. das Senatsurteil vom 10. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - LM AVAVG Nr. 5 = NJW 1969, 661; Hueck/Nipperdey, Arbeitsrecht 7.Aufl. Bd. I § 54 IV 6).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die …

    Die Rechtsprechung hat dies in speziellen Fallkonstellationen der gesetzeswidrigen Ausübung einer gewerblichen oder geschäftsmäßigen Tätigkeit ausnahmsweise angenommen, so für die unerlaubte Rechtsberatung (vgl. BGHZ 37, 258), für unerlaubte Arbeitsvermittlung (vgl. BGH WM 1969, 404, BGH WM 1978, 949), für verbotene Heilmittelwerbung (BGHZ 43, 152), für im reisegewerbeverbotsweise vermittelte Darlehen (vgl. BGHZ 71, 358).
  • BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73

    Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung - …

    Diese Ansicht findet ihre Stütze in der Entscheidung BGH WM 1969, 404 zu Ziff. 4 sowie in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 27.06.1973 - IV ZR 117/71 - LM BGB § 134 Nr. 70 - WM 1973, 1024.

    Es muß also, wie sich schon aus dem Ausdruck "verleihen" ergibt, ein die Beziehungen zwischen dem dritten Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer überdauerndes und von ihnen unabhängiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer bestehen (BSGE 31, 235, 242; vgl. auch BGH WM 1969, 404 = BB 1969, 228).

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für …

    Rn. 106 - dass nach dem auch bereits 1970 bestehenden arbeitsrechtlichen Verständnis ein Arbeitsverhältnis wie jeder schuldrechtliche Vertrag grundsätzlich aufgrund übereinstimmender - wenn auch ggf. konkludenter - Willenserklärungen der Arbeitsvertragsparteien zustande kommt (sog. Vertragstheorie, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08. August 1958, 4 AZR 173/55 m.w.N.) und nicht ohne Rücksicht auf den Vertrag allein aufgrund Eingliederung in den Betrieb (sog. Eingliederungstheorie), Rn. 107 - dass auch im Jahr 1970 bereits die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu § 37 Abs. 1 AVAVG (Urteil vom 10. Dezember 1968, VI ZR 194/67, AP Nr. 3 zu § 35 AVAVG) vorlag, wonach Arbeitsvermittlung im Sinne einer Zusammenführung von Arbeitssuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses die Willensübereinstimmung voraussetze, dass sich der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingliedert und dem Arbeitgeber gegenüber zur Arbeitsleistung verpflichtet sein soll, Rn. 108 - dass das Bundesverfassungsgericht in seiner vom Bundessozialgericht herangezogenen Entscheidung (Urteil vom 04. April 1967, 1 BvR 84/65, AP Nr. 7 zu § 37 AVAVG) gerade die Verfassungswidrigkeit von § 37 Abs. 3 AVAVG und der Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge festgestellt hat, Rn. 109 - dass das Bundesverfassungsgericht in seiner genannten Entscheidung für die Annahme von Arbeitsvermittlung gerade nicht ausschließlich darauf abgestellt hat, dass der Arbeitnehmer überhaupt in den Betrieb "der dritten Person" (des "Entleihers") eingeordnet wird, sondern darauf, dass er "derart eingeordnet wird, dass er nach der ganzen Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen - wenn auch nur für kurze Zeit - deren Arbeitnehmer wird", Rn. 110 - dass das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 08. März 1972 (5 AZR 378/70, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Leiharbeitsverhältnis) - und damit zu einem Zeitpunkt, in dem sich § 10 AÜG noch im Gesetzgebungsverfahren befand - offen ließ und offen lassen konnte, ob der Ansicht des Bundessozialgerichts zu folgen ist, da jedenfalls und zumindest gespaltene Arbeitgeberstellung vorliege, Rn. 111 - dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 29. Juli 1970 ausdrücklich von einer "vermittlungsrechtlichen" Beurteilung der Tätigkeit ausgeht, wonach bei sog. unechten Leiharbeitsverhältnissen darauf abzustellen sei, ob der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen beim Verleiher oder beim Kunden als Entleiher zu suchen sei Rn. 112 - und dass das Bundessozialgericht einen sozialrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses anwendet, der zwar weitgehend mit dem Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne identisch ist, aber abweichend von diesem eine an der tatsächlichen Gestaltung des Verhältnisses orientierte Beurteilung dann zulässt, wenn sonst soziale Schutzziele gefährdet sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Mai 1984, 10 RAr 10/83, BB 1985, 527), Rn. 113 liegen jedenfalls die Voraussetzungen nicht vor, aufgrund derer das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 29. Juli 1970 von einem zum Entleiher begründeten Arbeitsverhältnis ausging.
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 104/76

    Einwendungsdurchgriff bei durch Dritten finanziertem Abzahlungskauf oder …

    Dabei handelt es sich jedoch nur um allgemeine Regeln, die den Rückgriff auf Sinn und Zweck der in Betracht kommenden Verbotsnorm nicht entbehrlich machen (vgl. BGH LM AVAVG Nr. 5 = NJW 1969, 661; LM BGB § 134 Nr. 70 = MDR 1973, 1010).

    So hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts auch dann bejaht, wenn sich das Verbot nur gegen einen Partner richtet (vgl. BGHZ 37, 262: verbotene Rechtsberatung; NJW 1969, 661: verbotene Arbeitsvermittlung; BGHZ 53, 156: verbotene Werbung für Heilmittel).

  • BGH, 05.10.1971 - VI ZR 261/69

    Vorraussetzungen einer Arbeitsvermittlung - Umgehung des …

    Aber auch eine weite Auslegung von § 37 Abs. 1 AVAVG erfordert immerhin, daß mit einer Zusammenführung von arbeitsuchenden Arbeitnehmern mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen die Herbeiführung einer Willensübereinstimmung mindestens der Art gemeint ist, daß sich der Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingliedern und dem Arbeitgeber gegenüber zur Arbeitsleistung verpflichtet sein soll (Senatsurteil vom 10. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - LM AVAVG Nr. 5 = NJW 1969, 661).

    Es hätte hierzu der Feststellung bedurft, daß der Beklagte von vornherein darauf ausgegangen war, das Musikerensemble zu engagieren und es dann Dritten für Veranstaltungen zu überlassen, oder daß Verträge wie der mit dem Kläger abgeschlossene zu seinen Gepflogenheiten gehörten (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1968 a.a.O.).

  • BGH, 19.02.1986 - IVa ZR 58/84

    Verstoß eines Provisionsversprechens gegen das Verbot der Arbeitsvermittlung

    Von diesen Grundsätzen ausgehend sind Rechtsprechung und Literatur der Ansicht, daß bei einem Verstoß gegen § 4 AFG (früher § 35 AVAVG) das dem Vermittler erteilte Provisionsversprechen grundsätzlich gemäß § 134 BGB nichtig ist (vgl. BGH Urt. vom 10.12.1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404, 405 unter 4; vom 23.10.1974 - IV ZR 7/73 = LM Nr. 1 zu § 4 ArbeitsförderungsG = MDR 1975, 126 = BB 1975, 96; vom 12.4.1978 - IV ZR 157/75 = WM 1978, 949;… vgl. auch BGH Urt. vom 27.6.1973 - IV ZR 117/71 = LM Nr. 70 zu § 134 BGB = MDR 1973, 1010 = WM 1973, 1024 - Betrieb 1973, 1744 für den Fall wiederholter Vermittlung von Engagements eines Künstlers;… BGB-RGRK Krüger-Nieland/Zöller 12. Aufl. Rdn. 43;… Soergel/Hefermehl 11. Aufl. Rdn. 27;… Staudinger/Dilcher 12. Aufl. Rdn. 16;… MünchKomm/Mayer-Maly 2. Aufl. Rdn. 66;… Erman/Brox 7. Aufl. Rdn. 21;… Palandt/Heinrichs 45. Aufl. Anm. 3 a) aa) jeweils zu § 134 BGB; Erman/Werner 7. Aufl. Rdn. 35 zu § 652 BGB; BGB-RGRK Dehner 12. Aufl. Rdn. 1 zu § 655; Krebs AVAVG Rdn. 4 zu § 35; Schönfelder/Kranz/Wanka AFG Rdn. 4 und 5; Hennig/Kühl/Heuer AFG Rdn. 5; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock AFG Rdn. 8 jeweils zu § 4 AFG).
  • BGH, 12.04.1978 - IV ZR 157/75

    Unwirksamkeit eines Vertrages wegen unerlaubter Arbeitsvermittlung - …

    In dem Urteil vom 23. Oktober 1974 hat der erkennende Senat unter Bezugnahme auf zwei frühere Entscheidungen (BGH WM 1969, 404 sowie Senatsurteil LM BGB § 134 Nr. 70 = WM 1973, 1024 = MDR 1973, 1010 = Betrieb 1973, 1744) ausgesprochen, daß die Verpflichtung zur Zahlung eines Honorars, wenn dieses als Entgelt für eine nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht erlaubte Arbeitsvermittlung vereinbart worden war, nach § 134 BGB nichtig ist.
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71

    Geltung des Territorialitätsprinzips bei privatrechtlichen Verträgen - …

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