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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1239
BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65 (https://dejure.org/1969,1239)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1969 - V ZR 119/65 (https://dejure.org/1969,1239)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1969 - V ZR 119/65 (https://dejure.org/1969,1239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an drei Flurstücken - Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel - Dingliche Einigung als unerläßlicher Bestandteil der Erbbaurechtsbestellung - Anwendbarkeit des § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Einigung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 380
  • DNotZ 1969, 487
  • WM 1969, 564
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Mit der Frage, welche Mindesterfordernisse hinsichtlich der Benutzungsart an die dingliche Einigung in Erbbaurechtsverträgen zu stellen sind, hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. März 1967, BGHZ 47, 190, das erst nach Erlaß der jetzt angefochtenen Berufungsentscheidung ergangen ist, eingehend befaßt, und er hat sie im wesentlichen ebenso beantwortet wie das Oberlandesgericht.
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Ebensowenig greift ihre weitere Rüge durch, der Vorsitzende - Vizepräsident Dr. F. - sei "an sich" praktisch nicht in der Lage gewesen, 75 % der anfallenden Geschäfte eines jeden Zivilsenats wahrzunehmen (BGHZ 37, 210).
  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65

    Scheckbestätigung unter Kreditinstituten

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Außerdem hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. November 1967, Ib ZR 165/65, das ebenfalls eine Braunschweiger Entscheidung vom Jahre 1965 betraf, bereits das Gegenteil festgestellt (…S. 5 f a.a.O); danach war Vizepräsident Dr. F. trotz seiner Zugehörigkeit zu zwei Senaten und gleichzeitiger Tätigkeit als Leiter des Landesprüfungsamts "in der Lage, in der nach dem Gesetz gebotenen Weise als Vorsitzender an der Rechtsprechung des 3. Zivilsenats mitzuwirken".
  • BGH, 13.03.1968 - VIII ZR 217/65
    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Eine Verletzung der Grundsätze, die der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Entscheidung LM ZPO § 398 Nr. 2 entwickelt hat (vgl. etwa die Urteile vom 17. März 1967, V ZR 81/64, S. 5 ff, und vom 13. März 1968, VIII ZR 217/65, NJW 1968, 1138), liegt daher entgegen der Meinung der Revision nicht vor.
  • BGH, 05.02.1971 - V ZR 172/69

    Beschränkte gerichtliche Überprüfung der Sachverständigenbewertung - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Die Änderung der Bezugsgröße bildet also letzterenfalls nur eine Voraussetzung für die Bestimmbarkeit der Leistung; sie gibt bloß den Anstoß dazu, daß auf Wunsch des Gläubigers die Höhe der Schuld in irgendeiner Form - etwa durch eine weitere Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder durch einen Dritten - der späteren Entwicklung angepaßt und neu beziffert wird (Urteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249, vom 28. Juni 1968, V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986, und vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f).
  • BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Das von ihr angeführte Urteil vom 30. April 1965, V ZR 230/62 bezog sich auf den 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig und hatte die dortige Geschäftsverteilung für das Jahr 1962 zum Gegenstand, während das jetzt angefochtene Berufungsurteil vom 2. Zivilsenat stammt und auf mündliche Verhandlung vom 20. Mai 1965 ergangen ist wenn der Vorsitzende des letztgenannten Senats, wie die Revision geltend macht, damals zugleich den Vorsitz im 3. Zivilsenat führte und außerdem noch ein weiterer Richter beiden Senaten als stellvertretender Vorsitzender und Beisitzer angehörte, ist das solange nicht zu beanstanden, als die Zuständigkeitsgebiete der zwei Senate geschäftsplanmäßig einwandfrei voneinander abgegrenzt sind (Urteil vom 3. Juli 1967, VIII ZR 82/65, S. 5 f); daß es an dieser Voraussetzung hier gefehlt habe, behauptet auch die Revision nicht.
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 195/64

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Wertsicherungsklausel im Erbbauvertrag - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Die Änderung der Bezugsgröße bildet also letzterenfalls nur eine Voraussetzung für die Bestimmbarkeit der Leistung; sie gibt bloß den Anstoß dazu, daß auf Wunsch des Gläubigers die Höhe der Schuld in irgendeiner Form - etwa durch eine weitere Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder durch einen Dritten - der späteren Entwicklung angepaßt und neu beziffert wird (Urteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249, vom 28. Juni 1968, V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986, und vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f).
  • BGH, 06.10.1967 - V ZR 141/64

    Eintragung einer Leibrente in ein Grundbuch - Haftung aus einer Reallast

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Die Änderung der Bezugsgröße bildet also letzterenfalls nur eine Voraussetzung für die Bestimmbarkeit der Leistung; sie gibt bloß den Anstoß dazu, daß auf Wunsch des Gläubigers die Höhe der Schuld in irgendeiner Form - etwa durch eine weitere Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder durch einen Dritten - der späteren Entwicklung angepaßt und neu beziffert wird (Urteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249, vom 28. Juni 1968, V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986, und vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f).
  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der …

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Art, Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts sind eindeutig festzulegen; sie müssen sich auch für dritte Personen, insbesondere die späteren Berechtigten und Verpflichteten, aus Wortlaut und Sinn dessen, was bei der Einigung erklärt wurde, zweifelsfrei ergeben (RGZ 131, 158, 168;… BGB RGRK 11. Aufl. § 873 Anm. 67;… Palandt/Degenhart, BGB 28. Aufl. § 873 Anm. 3 c).
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 63/65

    Bestellung von Erbbaurechten - Entrichtung von Erbbauzinsen für Erbbaurechte - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1969 - V ZR 119/65
    Die Änderung der Bezugsgröße bildet also letzterenfalls nur eine Voraussetzung für die Bestimmbarkeit der Leistung; sie gibt bloß den Anstoß dazu, daß auf Wunsch des Gläubigers die Höhe der Schuld in irgendeiner Form - etwa durch eine weitere Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder durch einen Dritten - der späteren Entwicklung angepaßt und neu beziffert wird (Urteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 141/64, WM 1967, 1248, 1249, vom 28. Juni 1968, V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986, und vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f).
  • BGH, 09.05.1968 - II ZR 170/67

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel - Anforderungen an die Erteilung …

  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 81/64

    Möglichkeit der Heilung eines mündlich geschlossenen Kaufvertrags über ein …

  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 230/62

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - …

  • RG, 08.11.1940 - VII 40/40

    1. Genügt die Beurkundung eines Vergleichs im Beschwerdeverfahren der …

  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Der gesetzlich nur allgemein bestimmte Inhalt des Erbbaurechts als eines Rechts, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO), bedarf zwar im konkreten Bestellungsvertrag einer näheren Bezeichnung nach Art und Umfang der zulässigen Bebauung, jedoch nur mit solcher Genauigkeit, daß deutlich wird, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll und ob es sich bloß um ein oder um mehrere Bauwerke handelt (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. BGHZ 47, 190, 193; Urt. vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. vom 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1072;… Urt. vom 14. März 1975, V ZR 184/72, WM 1975, 544).
  • KG, 16.04.1991 - 1 W 7518/88

    Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit seitens des …

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  • BGH, 22.04.1994 - V ZR 183/93

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts

    Schon nach der älteren Rechtsprechung des Senats müssen bei Bestellung eines Erbbaurechts dingliche Einigung und Grundbucheintragung nur deutlich machen, wie die Bebauung des Grundstücks ungefähr beschaffen sein soll (BGHZ 47, 190; Urt. v. 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 566; Beschl. v. 13. Juli 1973, V ZB 8/73, WM 1973, 1071, 1972;… Urt. v. 14. März 1975, V ZR 184/82, WM 1975, 544).
  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Er hat in Einzelfällen die Verpflichtung der Vertragsparteien bejaht, an einer die Genehmigungsfähigkeit herbeiführenden Vertragsänderung - hauptsächlich handelte es sich um die Änderung von Wertsicherungsklauseln - mitzuwirken (BGH-Urteile vom 15. Mai 1963 - VIII ZR 20/63 - WM 1963, 763; vom 18. April 1966 - VIII ZR 279/63 - LM BGB § 1136 Nr. 1; vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 206/64 - NJW 1967, 830; vom 27. Juni 1973 - VIII ZR 98/72 - NJW 1973, 1498; vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 4/59 - NJW 1960, 523; vom 11. April 1960 - III ZR 76/59 - BB 1960, 919; vgl. auch Urteile vom 14. Februar 1969 - V ZR 119/65 - LM § 1 ErbbauVO Nr. 3 Bl. 2 und vom 13. Februar 1970 - V ZR 33/67 - Betrieb 1970, 584).
  • OLG Brandenburg, 03.09.1998 - 5 U 2/98

    Bestimmungserfordernis eines Erbbauvertrages; Nichtigkeit von dinglichem und …

    Bei einem Erbbaurecht gehören zu den Einzelheiten, auf die sich die Einigung, um rechtswirksam zu sein, zu erstrecken hat, sowohl die gesetzlichen Merkmale dieses Rechts, wie sie § 1 ErbBauVO aufzählt, als auch sämtliche sonstigen Abreden, welche die Beteiligten gem. §§ 2 ff. ErbBauVO zu seinem vertragsmäßigen, jedem Teilnehmer am Rechtsverkehr gegenüber verbindlichen Inhalt machen wollen (BGH WM 1969, 564, 565).

    Sie erfaßt vielmehr zugleich den ihr zugrundeliegenden schuldrechtlichen Bestellungsvertrag gemäß §§ 433, 445 BGB, weil auch diesem die erforderliche Bestimmtheit fehlt (BGH WM 1969, 564, 565).

  • BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73

    Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung

    Es muß daraus mindestens hervorgehen, wie die Bebauung ungefähr beschaffen sein soll, ob es z.B. um ein Wohnhaus oder um ein gewerblich genutztes Gebäude gehen und ob es sich um ein Bauwerk oder um mehrere handeln soll (vgl. BGHZ 47, 190, 193 und BGH WM 1969, 564, 566).
  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest - …

    Frei von rechtlichen Bedenken ist ferner der Standpunkt des angefochtenen Urteils, die genannte Vertragsklausel bleibe in ihrer Wirksamkeit unberührt durch § 3 Satz 2 WährG und bedürfe - da nach ihr die Höhe der geschuldeten Leistung nicht unmittelbar von einer Änderung der vorgesehenen Bezugsgröße abhängt, sondern erst durch eine weitere selbständige Maßnahme ("Neufestsetzung") ermittelt werden muß - keiner Genehmigung durch die Landeszentralbank (Urteile des Senats vom 18. Oktober 1968, V ZR 63/65, WM 1969, 62, 63 f, und vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 565).
  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 3/71
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats macht eine Gleitklausel die zahlenmäßige Höhe einer Geldschuld derart unmittelbar von einer Bezugsgröße abhängig, daß deren Veränderung ohne weiteres auch zu einer entsprechenden Veränderung der Geldschuld führt, während bei der Vereinbarung eines Leistungsvorbehalts die Änderung der Bezugsgröße nur eine Voraussetzung dafür bildet, daß eine Vertragspartei die Anpassung der Schuld an die spätere Entwicklung durch eine weitere Vereinbarung - oder auch durch eine Bestimmung der Leistung nach den §§ 315 ff BGB - verlangen kann (Urteile vom 6. Oktober 1967 - V ZR 141/60, WM 1967, 1248, 1249; vom 28. Juni 1968 - V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986; vom 14. Februar 1969 - V ZR 119/65, WM 1969, 654, 565).
  • BGH, 28.01.1972 - V ZR 5/70

    Unterscheidung von genehmigungsbedürftigen Gleitklauseln und genehmigungsfreien …

    Bei der Vereinbarung eines Leistungsvorbehalts dagegen bildet die Änderung der Bezugsgröße nur eine Voraussetzung dafür, daß eine Vertragspartei die Anpassung der Schuld an die spätere Entwicklung durch eine weitere Vereinbarung - oder auch durch eine Bestimmung der Leistung nach den §§ 315 ff BGB - verlangen kann (Senatsurteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 141/66, WM 1967, 1248, 1249; vom 28. Juni 1968, V ZR 195/64, WM 1968, 985, 986; vom 14. Februar 1969, V ZR 119/65, WM 1969, 564, 565).
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