Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verstoß einer vereinbarten Umsatzbeteiligung gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbauV0), wonach der Erbbauzins nach Zeit und Höhe für die ganze Dauer des Erbbaurechtsverhältnisses im voraus bestimmt sein muß - Wirksamkeit schuldrechtlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 944
- MDR 1970, 497
- DNotZ 1970, 352
- WM 1970, 582
- DB 1970, 779
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Neben einem dinglich zu sichernden Erbbauzins kann schuldrechtlich die Beteiligung des Grundstückseigentümers am Umsatz eines auf dem Erbbaugrundstück betriebenen Gewerbes vereinbart werden (Ergänzung zu BGHZ 22, 220).Die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen ist vom erkennenden Senat in Fällen, wo es um nachträgliche Anpassung des Erbbauzinses an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse ging, wiederholt bejaht worden (BGHZ 22, 220; Urteile vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1958, 75 und vom 18. Oktober 1968, V ZR 93/65, WM 1969, 64 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 217/56
Kostenersatz bei Netzumstellungen
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Entscheidend für die Anwendung des § 138 BGB ist jedoch nicht die Monopolstellung als solche, sondern es kommt jeweils darauf an, ob der in dieser Weise Begünstigte seine wirtschaftliche Macht sittenwidrig dazu ausnutzt, um sich aus eigensüchtigen Beweggründen unter Mißachtung berechtigter Belange des Vertragspartners unangemessene Vorteile zu verschaffen (BGHZ 24, 148, 150, 156 [BGH 30.04.1957 - VIII ZR 217/56]; LM BGB § 138 Cc Nr. 1 und Nr. 2, § 139 Nr. 14). - BGH, 18.10.1968 - V ZR 93/65
Anpassung von Erbbauzinsen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Aufhebung der …
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen ist vom erkennenden Senat in Fällen, wo es um nachträgliche Anpassung des Erbbauzinses an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse ging, wiederholt bejaht worden (BGHZ 22, 220; Urteile vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1958, 75 und vom 18. Oktober 1968, V ZR 93/65, WM 1969, 64 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64
Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des …
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Im übrigen läßt der Standpunkt des angefochtenen Urteils, der genannte Grundsatz verbiete lediglich, gleichgelagerte Fälle aus unsachlichen Gründen ungleich zu behandeln, doch eine solche unterschiedliche Behandlung sei bei Erbbaurechten für verschiedenartige gewerbliche Zwecke nicht gegeben, keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, LM GrundG Art. 3 Nr. 84, Bl. 3 R). - BGH, 23.10.1957 - V ZR 270/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen ist vom erkennenden Senat in Fällen, wo es um nachträgliche Anpassung des Erbbauzinses an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse ging, wiederholt bejaht worden (BGHZ 22, 220; Urteile vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1958, 75 und vom 18. Oktober 1968, V ZR 93/65, WM 1969, 64 mit weiteren Nachweisen). - Drs-Bund, 25.01.1967 - BT-Drs V/1337
Auszug aus BGH, 27.02.1970 - V ZR 49/67
Das gleiche gilt von dem im Bundestag eingebrachten Entwurf zur Änderung des § 9 ErbbauVO (Bundestagsdrucksache V/1337), zumal da er nur Grundstücke betrifft, die ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen.
- BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14
Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen …
Ob und welches Entgelt der Erbbauberechtigte für die Bestellung eines Erbbaurechts zahlen soll, steht im Belieben der Vertragsparteien; die Gegenleistung ist kein wesentliches Merkmal eines Erbbaurechtsvertrags (Senat, Urteil vom 23. Oktober 1957 - V ZR 270/56, RdL 1958, 7, 9; Urteil vom 27. Februar 1970 - V ZR 49/67, NJW 1970, 944). - BGH, 22.06.1973 - V ZR 160/71
Gültigkeitsbedenken gegenüber einer schuldrechtlichen Erbbaurechtsabrede - …
Das gilt nicht nur für die spätere Ersetzung eines festen Geldbetrags durch einen anderen (vgl. die Neufestsetzungsklausel, Nr. VIII des Vertrags von 1921), sondern auch für die Vereinbarung, daß sich der Erbbauzins nach einer veränderlichen Bezugsgröße, etwa dem Umsatz eines auf dem Erbbaugelände betriebenen Gewerbes richten soll (Urteil vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, NJW 1970, 944 = LM ErbbauVO § 9 Nr. 6). - BGH, 22.05.1970 - V ZR 79/67
Kopplung der Erbbauzinshöhe an das Gehalt eines Staatsbeamten …
Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu aufgestellt und an denen er auch gegenüber abweichenden Stellungnahmen im Schrifttum festgehalten hat (BGHZ 22, 220; Urteil vom 21. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582 mit weiteren Nachweisen), können die Partner eines Erbbaurechtsvertrages neben einem für die ganze Vertragszeit fest bestimmten Erbbauzins vereinbaren, daß die Zinshöhe nachträglich unter gewissen Voraussetzungen an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse angepaßt werden solle.
- BFH, 21.06.1979 - I R 141/76
Zur Höhe der Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last im Sinne des § 8 …
Dies muß nicht notwendig in Form einer (automatisch wirkenden) Gleitklausel geschehen, vielmehr ist auch die Vereinbarung eines umsatz- (BGH-Urteil vom 27. Februar 1970 V ZR 49/67, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 944) oder ertragsabhängigen Erbbauzinses zulässig. - BGH, 14.07.1971 - V ZR 58/70
Schätzstelle für Grundstückswerte - Ergänzende Vertragsauslegung und …
Mit Recht hat das Berufungsgericht schließlich den Einwand des Beklagten, daß die Klausel wegen der "Monopolstellung", welche die Klägerin auf dem Grundstücksmarkt ihres Stadtgebietes innehabe, gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582, 583). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 66/70
Ergänzende Vertragsauslegung und Unwirksamkeit einer Klausel des …
Mit Recht hat das Berufungsgericht schließlich den Einwand der Beklagten, daß die Klausel wegen der "Monopolstellung", welche die Klägerin auf dem Grundstücksmarkt ihres Stadtgebietes innehabe, gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582, 583). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 60/70
Ergänzende Vertragsauslegung und Unwirksamkeit einer Klausel des …
Mit Recht hat das Berufungsgericht schließlich den Einwand des Beklagten, daß die Klausel wegen der "Monopolstellung", welche die Klägerin auf dem Grundstücksmarkt ihres Stadtgebietes innehabe, gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582, 583). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 57/70
Zulassung der Revision wegen eines Rechtsproblems aus der Hilfsbegründung - …
Mit Recht hat schließlich das Berufungsgericht den Einwand des Beklagten, daß sie gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. BGH WM 1970, 582, 583). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 55/70
Einwilligung zur Erhöhung des Erbbauzinses - Schätzstelle für Grundstückwerte - …
Mit Recht hat das Berufungsgericht schließlich den Einwand der Beklagten, daß die Klausel wegen der "Monopolstellung", welche die Klägerin auf dem Grundstücksmarkt ihres Stadtgebietes innehabe, gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senate vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582, 583). - BGH, 14.07.1971 - V ZR 56/70
Unwirksamkeit einer Klausel wegen Monopolstellung auf dem Grundstücksmarkt und …
Mit Recht hat das Berufungsgericht schließlich den Einwand der Beklagten, daß die Klausel wegen der "Monopolstellung", welche die Klägerin auf dem Grundstücksmarkt ihres Stadtgebietes innehabe, gegen die guten Sitten verstoße und gemäß § 138 BGB nichtig sei, nicht durchgreifen lassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1970, V ZR 49/67, WM 1970, 582, 583).
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