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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1376
OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71 (https://dejure.org/1971,1376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.1971 - 14 W 14/71 (https://dejure.org/1971,1376)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 1971 - 14 W 14/71 (https://dejure.org/1971,1376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 556 a BGB
    Verwendungen als Härtegrund; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Verwendungen des Mieters, Härtegrund; Härteklausel, Verwendungen; Sozialklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556a Abs. 1 ; BMG § 19

Papierfundstellen

  • WM 1971, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71
    Ob die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist, läßt sich nur nach allen Umständen des Einzelfalles beurteilen (BayObLG, NJW 1970, 1748, 1749 a.E.;… Roquette, Neues soziales Mietrecht, § 556 a BGB Rdn. 25).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Ebensowenig begründet ist die Rüge des Beschwerdeführer, das LG habe sich, indem es deren behauptete bauliche Investitionen im Gesamtwert von mehr als 20000 DM für unbeachtlich erklärt habe, über den RE des OLG Frankfurt/M. v. 23.6.1971 - 14 W 14/71 - (WuM 1971, 168 ) hinweggesetzt und damit ein weiteres Mal gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen.
  • LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf …

    Zwar kann die frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die getätigten Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon beim Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind (Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 31. März 1971, NJW 1971, 1182 und Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/Main vom 23. Juni 1971, WuM 1971, 168).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 84/78

    Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen als Inhalt eines Vertrags kraft …

    Entgegen der Auffassung der Revision besteht keine einhellige Auffassung darüber, daß die Vereinbarung eines Akkreditivs zwecks Regelung der Zahlungsverpflichtung gleichzeitig eine Vereinbarung des Erfüllungsorts hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung enthalte (vgl. Urteil OLG Frankfurt v. 31.7.51 - 5 U 189/51, NJW 1951, 965, das sich mit älteren Entscheidungen des Reichsgerichts und von Oberlandesgerichten auseinandersetzt; Canaris in Großkommentar HGB Anh. nach § 357 Anm. 455;… Soergel-Siebert-Schmidt 10. Aufl., Rdn. 6 zu § 269 BGB: Ohne Einfluß auf den Leistungsort ist die Verpflichtung des Schuldners zur Eröffnung eines Akkreditivs bei einer bestimmten Bank - unter Hinweis auf OLGe Kiel, Dresden, Hamburg, Frankfurt; BGH Urteil v. 6.5.55 - I ZR 195/53, WM 1955, 1588, das auf Entscheidungen des RG verweist und annimmt, daß für die Erfüllung aus Akkreditiv, das erfüllungshalber hingegeben ist, der Ort der Akkreditivstellung zunächst maßgeblich ist; OLG Düsseldorf v. 28.9.70 - 6 U 230/69, WM 1971, 168, 171).
  • AG Wolfenbüttel, 17.11.2011 - 19 C 177/11
    In einem solchen Fall kann die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon bei Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind, so dass es im Ergebnis zu einem wesentlichen Verlust des Mieters kommen würde (OLG Karlsruhe NJW 1971, 1182; OLG Frankfurt WuM 1971, 168).
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