Rechtsprechung
| BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Vertrages über eine Auskiesung - Einbringen von Industriemüll und von anderen Abfallstoffen in eine Kiesgrube - Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Papierfundstellen
- WM 1971, 44
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70
Aus einem Vorvertrage kann in der Regel nicht auf Leistung des aus dem abzuschließenden Hauptvertrag Geschuldeten geklagt werden, vielmehr ist eine solche Klage im allgemeinen erst dann möglich, wenn der Vertragsgegner in den Abschluß des Hauptvertrages gewilligt hat oder seine Erklärung durch Urteil ersetzt worden ist (Henrich, Vorvertrag, 1965, 186 1885, 190; Roquette, Das Mietrecht des BGB, nach § 535 Nr. 6; vgl. auch BGH Urteil vom 31. Oktober 1956 - V ZR 157/55 - LM ZPO § 256 Nr. 40). - BGH, 14.07.1959 - VIII ZR 149/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70
Sollte sie indes zu dem Abschluß eines solchen Vertrages verpflichtet gewesen sein, so würde ihre beharrliche Weigerung die Beklagte nicht nur zur Klage auf Abschluß des Hauptvertrages berechtigt haben, vielmehr stünden der Beklagten wegen der Weigerung der Klägerin auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung der ihr von der Klägerin nach dem abzuschließenden Hauptvertrage geschuldeten Leistung zu (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 - DM BGB § 162 Nr. 3 und BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 - DM BGB § 145 Nr. 8;… Henrich a.a.O. S. 195 f). - BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Vorvertrag zur Verpflichtung des …
Auszug aus BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70
Sollte sie indes zu dem Abschluß eines solchen Vertrages verpflichtet gewesen sein, so würde ihre beharrliche Weigerung die Beklagte nicht nur zur Klage auf Abschluß des Hauptvertrages berechtigt haben, vielmehr stünden der Beklagten wegen der Weigerung der Klägerin auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung der ihr von der Klägerin nach dem abzuschließenden Hauptvertrage geschuldeten Leistung zu (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 - DM BGB § 162 Nr. 3 und BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 - DM BGB § 145 Nr. 8;… Henrich a.a.O. S. 195 f).
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84
Verurteilung zur Annahme eines Angebots
Auch insoweit ist hier die Lage nicht anders als in dem Fall eines Vorvertrages üblicher Art vor Abschluß des Hauptvertrages (BGH, WM 1971, 44 (45); das Urteil des Senats, NJW 1972, 1189 = LM § 313 BGB Nr. 53 betrifft einen nicht der Verallgemeinerung fähigen Sachverhalt). - BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 21/75
Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei Stornierung von Hotelzimmern; …
Die Weigerung der Beklagten, den Hauptvertrag einzugehen, begründet Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung der nach dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung (vgl. Senatsurteil vom 11. November 1970 - VIII ZR 42/70 = WM 1971, 44), sofern sie nicht berechtigt war, vom Vertrage zurückzutreten. - BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94
Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der …
Solange es am Abschluß des Hauptvertrages fehlt, kann eine Klage auf Erfüllung der aus dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung allenfalls mit der vorrangigen Klage auf Abschluß des Hauptvertrages verbunden (BGHZ 98, 130, 134; BGH…, Urteil vom 18. April 1986 aaO.), nicht aber isoliert erhoben werden (Senatsurteil vom 11. November 1970 - VIII ZR 42/70 = WM 1971, 44 unter 3 a; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1956 - V ZR 157/55 = LM ZPO § 256 Nr. 40 unter A). - BGH, 20.06.1986 - V ZR 212/84
Klage aus Vorvertrag auf Abschluß des Hauptvertrages
Vor Abschluß des Hauptvertrags besteht zwar noch kein Anspruch auf Auflassung (BGH, WM 1971, 44 (45); Senat, NJW 1972, 1189 = LM § 313 BGB Nr. 53, betrifft einen nicht der Verallgemeinerung fähigen Sachverhalt). - OLG Köln, 15.09.1997 - 19 U 210/96
Abgrenzung eines (Miet-)Vorvertrages von einem Optionsrecht
Solange es am Abschluß des Hauptvertrages fehlt, kann eine Klage auf Erfüllung der aus dem Hauptvertrag geschuldeten Leistung allenfalls mit der vorrangigen Klage auf Abschluß des Hauptvertrages verbunden (BGHZ 98, 130, 134; BGH…, Urteil vom 18. April 1986 aaO.), nicht aber isoliert erhoben werden (BGH WM 1971, 44 unter 3 a; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1956 - V ZR 157/55 = LM ZPO § 256 Nr. 40 unter A; BGH - VIII ZR 219/94 - 12.07.95; DRsp-ROM Nr. 1995/6203).
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