Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gründung einer GmbH - Nichtigkeit eines Treuhandvertrages - Übertragung eines Gesellschaftsanteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gründung einer GmbH; Nichtigkeit eines Treuhandvertrages; Übertragung eines Gesellschaftsanteils
Papierfundstellen
- WM 1976, 736
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57
Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Der Treuhänder ist rechtlich Gesellschafter und verliert diese Rechtsstellung erst mit der Übertragung seiner Beteiligung auf den Treugeber (BGHZ 31, 258, 263 f). - BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57
Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Hierbei werden die Parteien auch Gelegenheit haben, zu der bisher von keiner Seite aufgegriffenen Frage Stellung zu nehmen, ob gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG ein Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung der gegen den Beklagten aus seiner Geschäftsführung hergeleiteten Ersatzansprüche (BGHZ 28, 355, 359) oder einer der Ausnahmefälle vorliegt, in denen ein solcher Beschluß nicht erforderlich ist. - BGH, 30.10.1958 - II ZR 253/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Die Entlastung stellt nur von solchen Ersatzansprüchen frei, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller ihr gemachten Vorlagen und erstatteten Berichte erkennbar waren, line nicht durch die Geschäftsführer oder die von ihnen beigebrachten Unterlagen vermittelte Kenntnis kann ausreichen, wenn alle Gesellschafter diese Kenntnis haben (vgl. SenUrt. v. 30.10.58 - II ZR 253/56, LM GmbHG § 46 Nr. 4 unter II 7).
- BGH, 13.03.1975 - II ZR 114/73
Prüfung der Bestimmtheit der Klage und des Feststellungsinteresses von Amts wegen …
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Bei ihr kommt es gerade nicht darauf an, daß die Ersatzansprüche bei der Beschlußfassung bekannt oder erkennbar waren (vgl. SenUrt. v. 16.11.67 - II ZR 235/64 = WM 1968, 114, 115 unter II 1 und v. 13.3.75 - II ZR 114/73 = WM 1975, 538, 540 unter II 1 b). - BGH, 03.10.1956 - IV ZR 58/56
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Dieser vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 3. Oktober 1956 - IV ZR 58/56 (NJW 1956, 1878) herausgestellte Grundsatz trifft auch den zur Entscheidung stehenden Fall. - BGH, 16.11.1967 - II ZR 235/64
Beurteilung des Umfangs einer Entlastung für eine Geschäftsführung - Freistellung …
Auszug aus BGH, 19.01.1976 - II ZR 119/74
Bei ihr kommt es gerade nicht darauf an, daß die Ersatzansprüche bei der Beschlußfassung bekannt oder erkennbar waren (vgl. SenUrt. v. 16.11.67 - II ZR 235/64 = WM 1968, 114, 115 unter II 1 und v. 13.3.75 - II ZR 114/73 = WM 1975, 538, 540 unter II 1 b).
- BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von …
Das setzt aber voraus, daß für die Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller ihr gemachten Vorlagen und erstatteten Berichte ein solcher Ersatzanspruch erkennbar war (Sen. Urt. v. 19. Januar 1976 - II ZR 119/74, WM 1976, 736 f.; v. 30. Oktober 1958 - II ZR 253/56, WM 1958, 1503;… zum Verein vgl. auch Sen. Urt. v. 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, WM 1988, 531, 534 f. m.w.N.).Diese kann aber nur dann ausreichen, wenn alle Mitglieder des Entlastungsorgans über sie verfügt haben (Sen. Urt. v. 19. Januar 1976 a.a.O.).
- OLG München, 22.10.2015 - 23 U 4861/14
Anspruch auf Rückzahlung von überhöht ausgezahlten Geschäftsführergehältern
Rn. 40 1.2.1.3 Durch die Entlastung ist die Gesellschaft mit solchen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, die für das entlastende Organ aufgrund der Rechenschaftslegung samt aller zugänglich gemachter Unterlagen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (…Zöllner in Baumbach/Hueck, a. a. O., § 46 Rz. 41; BGH, Urteil vom 21.04.1986, II ZR 165/85, Juris Tz. 13; BGH, Urteil vom 19.01.1976, WM 1976, S. 736, 737).Rn. 64 Wie bereits ausgeführt, ist bei einer etwaigen Entlastung die Gesellschaft - nur - mit solchen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, die für das entlastende Organ aufgrund der Rechenschaftslegung samt aller zugänglich gemachter Unterlagen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennbar waren (…Zöllner in Baumbach/Hueck, a. a. O., § 46 Rz. 41; BGH, Urteil vom 21.04.1986, II ZR 165/85, Juris Tz. 13; BGH, Urteil vom 19.01.1976, WM 1976, S. 736, 737).
- BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93
Umfang der Geschäftsführer-Vergütung
Dieser Bestimmung hat das Berufungsgericht zutreffend die Bedeutung beigemessen, daß die Gesellschafter, wenn sie die Geschäftsführung entlasten, deren Amtsführung für die Dauer der zurückliegenden Entlastungsperiode billigen und ihr gleichzeitig ihr Vertrauen für die künftige Geschäftsführung aussprechen; daneben hat die Entlastung zur Folge, daß die stillen Gesellschafter mit Ersatzansprüchen und Kündigungsgründen ausgeschlossen sind, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar waren oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis hatten (vgl. BGHZ 94, 324, 326; Sen.Urt. v. 19. Januar 1976 - II ZR 119/74, WM 1976, 736, 737; v. 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, ZIP 1988, 706, 710; v. 12. Juni 1989 - II ZR 334/87, ZIP 1989, 1390, 1396; Henze, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Recht der GmbH, 1994, 319).
- BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85
Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer
Dem Senatsurteil vom 19. Januar 1976 (II ZR 119/74, WM 1976, 736) liegt schließlich unausgesprochen die Annahme zugrunde, daß sich die Verzichtswirkung der Entlastung auch auf Ansprüche beziehen kann, die nicht ausschließlich schadensersatzrechtlicher Natur sind.Dagegen wird bei einer Generalbereinigung im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf sämtliche denkbaren Ersatzansprüche verzichtet (vgl. Sen.Urt vom 19. Januar 1976, - II ZR 119/76, WM 1976, 736, 757 f. m. w. Nachw. sowie Roth aaO § 43 Anm. 5.3).
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96
Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer …
Umgekehrt käme es aber hierauf nicht an, wenn die streitige Abgeltungsklausel im Sinne einer Generalbereinigung auszulegen ist, die auch unbekannte Ansprüche erfassen sollte (…vgl. Sen.Urt. v. 13. März 1975 - II ZR 114/73, WM 1975, 538, 540; v. 19. Januar 1976 - II ZR 119/74, WM 1976, 736, 737 f. sowie BGHZ 97, 382, 389). - BGH, 12.06.1997 - IX ZR 258/96
Haftung des Projektbetreuers wegen der Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit
Daß das Berufungsgericht aufgrund der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Klägerin zu der umfassenden Vereinbarung unter Nr. 6 des Aufhebungsvertrages vom 29. September 1992 einen wirksamen Verzicht auch auf Schadensersatzforderungen aus (verschwiegener) unerlaubter Handlung angenommen hat, läßt Rechtsfehler nicht erkennen (…vgl. BGH, Urt. v. 16. November 1967 - II ZR 235/64, WM 1968, 114, 115; v. 13. März 1975 - II ZR 114/73, WM 1975, 538, 540; v. 19. Januar 1976 - II ZR 119/74, WM 1976, 736, 738).
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Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung eines in Vollmacht für einen Geschäftsführer Handelnden einer noch nicht eingetragenen GmbH - Abschluss eines Kaufvertrages durch einen in Vollmacht eines Geschäftsführers Handelnden - Abhängigkeit der Haftung nach § 11 Abs. 2 des Gesetzes über Gesellschaften mit ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 66, 359
- NJW 1976, 1685
- MDR 1976, 911
- DNotZ 1976, 753
- WM 1976, 736
- BB 1976, 900
- DB 1976, 1327
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73
technische Öle - § 11 Abs. 2 GmbH, (auf die Einlageverpflichtung beschränkte) …
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Nach der Rechtsprechung des Senats haftet nach dieser Bestimmung, wer als oder wie ein Geschäftsführer unmittelbar oder mittelbar für die künftige GmbH tätig geworden ist (BGHZ 53, 206; 65, 378 m.w.N.).§ 11 Abs. 2 GmbHG liegt der Gedanke zugrunde, daß die GmbH, in deren Namen gehandelt wird, vor der Eintragung noch nicht existiert und deshalb für den Fall, daß sie nicht entsteht oder nicht in das Geschäft eintritt, dem anderen Teil ein Schuldner gegeben werden muß (BGHZ 65, 378).
- BGH, 26.01.1967 - II ZR 122/64
Handelnder i. S. des § 11 Abs. 2 GmbHG
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Im übrigen erkennt auch die Revision, daß § 11 Abs. 2 GmbHG nicht dazu dienen soll, dem Gläubiger einen (wirtschaftlich) sicheren Schuldner zu geben (BGHZ 47, 25, 30). - BGH, 24.10.1968 - II ZR 216/66
Abwicklung einer Gründer-GmbH; Haftung der Gründer
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Das wäre vor allem dann weder sachgerecht noch überhaupt vertretbar, wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine untergeordnete Hilfskraft handelt, wie z.B. um einen angestellten Verkäufer, der sich auf seine Vertretungsmacht verlassen hat und verlassen durfte (vgl. BGHZ 51, 30, 36).
- BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74
Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach § …
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Auch die zur Ablehnung eines Wiedereintritts in die mündliche Verhandlung angeführte Überlegung des Berufungsgerichts, der Kläger hätte am Termin vom 26. Juni 1974 teilnehmen und dann dem Sohn des Beklagten Vorhalte machen können, rechtfertigt nicht den von der Revision gezogenen Schluß, das Berufungsgericht habe sein Ermessen nach § 448 ZPO verkannt oder überschritten (…vgl. BGH, Urt. v. 6.3. 57 - IV ZR 303/56, LM ZPO § 448 Nr. 2; Urt. v. 20.1. 76 - VI ZR 192/74, JZ 1976, 214). - BGH, 09.02.1970 - II ZR 182/68
Gründer-GmbH: Haftung des Vollmachtgebers
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Nach der Rechtsprechung des Senats haftet nach dieser Bestimmung, wer als oder wie ein Geschäftsführer unmittelbar oder mittelbar für die künftige GmbH tätig geworden ist (BGHZ 53, 206; 65, 378 m.w.N.). - BGH, 06.03.1957 - IV ZR 303/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.05.1976 - II ZR 185/74
Auch die zur Ablehnung eines Wiedereintritts in die mündliche Verhandlung angeführte Überlegung des Berufungsgerichts, der Kläger hätte am Termin vom 26. Juni 1974 teilnehmen und dann dem Sohn des Beklagten Vorhalte machen können, rechtfertigt nicht den von der Revision gezogenen Schluß, das Berufungsgericht habe sein Ermessen nach § 448 ZPO verkannt oder überschritten (vgl. BGH, Urt. v. 6.3. 57 - IV ZR 303/56, LM ZPO § 448 Nr. 2;… Urt. v. 20.1. 76 - VI ZR 192/74, JZ 1976, 214).
- OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00
Umgehung des Abstimmungsverbots
Ein in diesem Fall etwa zu forderndes besonderes Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung des Verfahrens ergäbe sich ohne weiteres aus der Bedeutung der streitgegenständlichen Beschlüsse, durch die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbare oder allen Gesellschaftern privat bekannte Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen die Geschäftsführer H. B. und U. B. ausgeschlossen würden (vgl. BGH WM 1976, 736, 737; BGH WM 1985, 1200;… Scholz/Schneider, 9. Aufl., § 43 GmbHG Rdnr. 188;… Baumbach/Hueck/Zöllner, 17. Aufl., § 46 GmbHG Rdnr. 26;… Lutter/Hommelhoff, § 46 GmbHG Rdnr. 14), für die Bewertung seiner Beteiligung, an der sich gegebenenfalls seine Abfindung orientiert. - BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …
Nach der Rechtsprechung des Senats haftet aufgrund des § 11 Abs. 2 GmbHG aber auch, wer wie ein Geschäftsführer namens der Gesellschaft handelt, indem er deren Geschäfte nach außen hin maßgeblich wahrnimmt oder durch einen anderen wahrnehmen läßt (BGHZ 65, 378, 380 f; 66, 359, 360 f); dabei ist gerade auch an den Fall des Handelns vor Gründung der GmbH durch Abschluß des notariellen Gesellschaftsvertrags gedacht.Die Beklagte wäre freilich dann nicht als Handelnde im Sinne des § 11 Abs. 2 GmbHG anzusehen, wenn sie den Vertrag lediglich in Vollmacht des oder der Geschäftsführer für die künftige GmbH gezeichnet hätte (BGHZ 66, 359).
- KG, 23.12.1987 - 2 W 6008/87 Die Entlastung stellt den Geschäftsführer nur von solchen Ansprüchen frei, die für das entlastende Organ aufgrund der Rechenschaftslegung samt aller zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar waren (allgemeine Meinung; BGH NJW 1950, 194; WM 1976, 736, 737;… Zöllner in Baumbach/Hueck, § 46 Rdn. 26;… Meyer-Landrut a.a.O., § 46 Rdn. 25).
- OLG Köln, 02.06.1999 - 5 U 196/98 Hierzu besteht auch keinerlei Bedürfnis, weil sich die Präklusionswirkung der Entlastung der Geschäftsführung nur auf solche Tatsachen bezieht, die der Gesellschafterversammlung vor der Entlastungsentscheidung mitgeteilt worden war, oder aber die allen Mitgliedern des Vorstandes zumindest privat bekannt waren (vgl. BGHZ 97, 382, BGH NJW 95, 1353; BGHZ 94, 324 und BGH WM 76, 736).
- BGH, 29.05.1980 - II ZR 225/78
Geltendmachung von Kaufpreisansprüchen für Warenlieferungen gegen das Mitglied …
Den weiteren Vortrag der Klägerin, der Beklagte habe einmal bei ihrer Buchhalterin angerufen und auf schnelle Lieferung gedrängt, hat das Berufungsgericht rechtlich fehlerfrei dahin gewürdigt, aus ihr habe die Klägerin noch nicht auf eine Geschäftsführertätigkeit des Beklagten schließen können; der Beklagte könne insoweit auch als Bevollmächtigter des Geschäftsführers gehandelt haben, was seine Haftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG nicht begründen würde (BGHZ 66, 359). - OLG Hamburg, 18.10.1985 - 11 U 92/85
Begriff des Handelnden einer GmbH; Beginn der Geschäftstätigkeit vor Eintragung …
Denn als "Handelnder" im Sinne von § 11 Abs. 2 GmbHG kommt nur derjenige in Betracht, der als Organ rechtsgeschäftlich für die Gesellschaft auftritt, also entweder zum Geschäftsführer bestellt ist oder ohne eine solche formelle Bestellung die Angelegenheiten der Gesellschaft faktisch wie ein Geschäftsführer wahrnimmt (vgl. BGHZ 65, 378, 380 [BGH 15.12.1975 - II ZR 95/73] ; 66, 359, 360 [BGH 31.05.1976 - II ZR 185/74] ; 72, 45, 46 [BGH 14.06.1978 - II ZR 205/76]; 80, 129, 135 [BGH 09.03.1981 - II ZR 54/80] = NJW 1981, 1373 f.; BGH NJW 1980, 287 [BGH 08.10.1979 - II ZR 165/77] ).
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