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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83, 1 BvR 1141/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,24
BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83, 1 BvR 1141/83 (https://dejure.org/1985,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1985 - 1 BvR 700/83, 1 BvR 1141/83 (https://dejure.org/1985,24)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1985 - 1 BvR 700/83, 1 BvR 1141/83 (https://dejure.org/1985,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 511a
    Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; Beschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über Statthaftigkeit der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Statthaftigkeit - Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Statthaftigkeit - Rechtsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 376
  • NJW 1985, 2249
  • MDR 1985, 552
  • NVwZ 1985, 732 (Ls.)
  • WM 1985, 414
 
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Wird zitiert von ... (156)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 [227]; 9, 3 [7]).

    Ausnahmen vom Gebot der Rechtswegerschöpfung über die in § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG hinaus vorgesehene Möglichkeit, vorab über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sind eng zu begrenzen (vgl. BVerfGE 22, 349 [355]); sie kommen nur in Betracht, wenn die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und dem Beschwerdeführer subjektiv nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]).

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).

    Es ist daher geboten und dem Beschwerdeführer auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit weiterer einfachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen auch Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 28, 1 [6]) sind.

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Die Verfassungsbeschwerde als ein außerordentlicher, dem Staatsbürger zur Verteidigung seiner Grundrechte zusätzlich zu einem ausgebauten Rechtsschutzsystems gewährter Rechtsbehelf soll aus Gründen der Rechtssicherheit nur ausnahmsweise rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte in Frage stellen (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]).

    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Hamburger Geldautomaten

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 [227]; 9, 3 [7]).

  • LG Lübeck, 25.10.1983 - 6 S 296/83
    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Streitig ist jedoch weiterhin, ob das Berufungsgericht § 3 ZPO anzuwenden hat und ob es dabei entweder sein Ermessen unter Anlehnung an § 16 Abs. 5 GKG binden und generell vom einfachen Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung ausgehen darf (…so etwa LG Münster, JurBüro 1984, S. 453 f. m. abl. Anm. Mümmler;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 42. Aufl., 1984, Anh. § 3, Stichwort Mietverhältnis: e) oder ob es nicht vielmehr bei einer am wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten orientierten Ausübung des Ermessens regelmäßig einen höheren Wert, etwa den drei- oder vierfachen Jahresbetrag, zugrunde zu legen hat (vgl. LG Lübeck, MDR 1984, S. 237;… Schneider, aaO., S. 418 ff. [422] und 6. Aufl., 1983, S. 483).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie anstelle oder gleichsam wahlweise neben einem möglicherweise statthaften Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfGE 1, 5 [6]; 1, 97 [103]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    In derartigen Fällen ist es grundsätzlich die Aufgabe der Fachgerichte, über die streitige Zulässigkeitsfrage nach einfachem Recht unter Berücksichtigung der hierzu vertretenen Rechtsansichten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Zugleich entspricht es der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung, daß vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen selbst gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 [145]) und etwaige im Instanzenzug auftretende Fehler durch Selbstkontrolle beheben (BVerfGE 47, 182 [191]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Danach muß ein Beschwerdeführer zunächst die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe ergreifen (vgl. BVerfGE 22, 287 [290]; 28, 1 [6]); namentlich muß er den ihm nach der jeweiligen Verfahrensordnung eröffneten Instanzenzug durchlaufen (vgl. BVerfGE 4, 193 [198]; 8, 222 [225 f.]; 31, 364 [368]; 57, 170 [180]).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
    Ausnahmen vom Gebot der Rechtswegerschöpfung über die in § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG hinaus vorgesehene Möglichkeit, vorab über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, sind eng zu begrenzen (vgl. BVerfGE 22, 349 [355]); sie kommen nur in Betracht, wenn die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und dem Beschwerdeführer subjektiv nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Vorkonstitutioneller Instanzenzug

  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 70/51

    Spruchkammer

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer …

  • LG Hannover, 19.09.1980 - 11 S 202/80
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Das gilt auch, wenn zweifelhaft ist, ob ein entsprechender Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ; 70, 180 ; 91, 93 ; vgl. auch BVerfGE 5, 17 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

    Daraus folgt, dass ein Beschwerdeführer grundsätzlich die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden, nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfe vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ergreifen muss (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Es ist daher geboten und Beschwerdeführenden auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit weiterer fachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen auch Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
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