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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,697
BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91 (https://dejure.org/1992,697)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1992 - II ZR 88/91 (https://dejure.org/1992,697)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - II ZR 88/91 (https://dejure.org/1992,697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 265 Abs. 2; KO § 6 Abs. 2; GmbHG §§ 30 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Vergütungsanspruch - Gehalt - Stammkapital - Gewinnunabhängige Tantieme - Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft - Herabsetzung der Bezüge - Kapitalersetzende Gesellschaftsleistung - Prozeßführungsrecht - ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anstellungsvertrag, Einlagenrückgewähr, Geschäftsführer, Geschäftsführergehalt, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Kapitalerhaltung, Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene Masseforderung - Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei notleidender GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Herabsetzung der Geschäftsführer-Bezüge bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2894
  • ZIP 1992, 1152
  • MDR 1992, 1039
  • WM 1992, 1407
  • BB 1992, 1583
  • DB 1992, 1817
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    Handelt es sich um die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, so sind die diesem tatsächlich gewährten Leistungen mit dem Gehalt zu vergleichen, das ein Fremdgeschäftsführer für die gleiche Tätigkeit erhalten hätte (vgl. BGHZ 111, 224, 227 f [BGH 14.05.1990 - II ZR 126/89]ür die rechtlichen Gesichtspunkte des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Treuepflicht).

    Dazu gehören, wie der Senat in dem soeben erwähnten Urteil bereits ausgeführt hat, außer der Art und dem Umfang der Tätigkeit insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers (BGHZ 111, 224, 228) [BGH 14.05.1990 - II ZR 126/89].

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer …

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    Das gilt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, bei Abtretung durch den klagenden Konkursverwalter jedenfalls insoweit, als durch die Einziehung der Forderung zugunsten des Rechtsnachfolgers die Konkursmasse entlastet wird (Urt. v. 12. März 1986 - VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206, 3207;… teilweise a.A. Lüke, MüKo z. ZPO, 1992, § 265 Rdn. 61).

    Ist der Konkursverwalter danach aufgrund seiner Verwalterstellung (zu § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO vgl. BGH, Urt. v. 12. März 1986 aaO.;… Lüke aaO.) zur Einziehung der Forderung und somit zur Prozeßführung weder berechtigt noch verpflichtet, so läßt sich damit, daß insoweit bei Konkursaufhebung noch ein Prozeß schwebt, das Fortbestehen seiner Prozeßführungsbefugnis nicht begründen.

  • BGH, 04.10.1976 - II ZR 204/74

    Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch eine Erbschaft - Abschluss einer …

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es grundsätzlich zulässig ist, einem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf eine gewinnunabhängige Tantieme einzuräumen (vgl. Sen.Urt. v. 4. Oktober 1976 - II ZR 204/74, WM 1976, 1226).
  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    Sie würde dazu führen, daß der Konkursverwalter mit Aufgaben betraut und belastet würde, die ihm nach Wegfall des Konkursbeschlags nicht zukommen (vgl. für den Fall der Freigabe BGHZ 46, 249, 252).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch …

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Abtretung der gegen den Beklagten gerichteten Forderung an die jetzige Klägerin verstoße nicht gegen den Konkurszweck (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13. Januar 1983 - III ZR 88/81, WM 1983, 500, 502) und sei damit wirksam; denn die Klägerin habe ihrerseits unstreitig auf ihr zustehende Aussonderungsrechte verzichtet und sich verpflichtet, einen nach Tilgung ihrer Konkursforderung verbleibenden Überschuß der Konkursmasse zuzuführen.
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 158/80

    Anfechtungsprozeß und Zwangsvergleich

    Auszug aus BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91
    b) Der Konkursverwalter bleibt nach Beendigung des Konkursverfahrens für solche Vermögensgegenstände verwaltungs- und damit auch prozeßführungsbefugt, für die eine Nachtragsverteilung nach den §§ 166, 168 f. KO in Betracht kommt (BGHZ 83, 102, 103) [BGH 10.02.1982 - VIII ZR 158/80].
  • BGH, 30.09.2025 - II ZR 154/23

    Haftungsvergleiche im sog. "Dieselskandal"

    Für die Beurteilung, ob die vereinbarten Leistungen eine verbotene Rückgewähr bewirken, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vergleichsvereinbarungen an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, ZIP 1992, 1152, 1154;… Fleischer in Festschrift Krieger, 2020, S. 253, 258 f.).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08

    ADCOCOM

    Rn. 61 Sollte das Berufungsgericht einen Wert der Lizenzen ermitteln, der den unter dem Gesichtspunkt der Kapitalerhaltung potentiell schädlichen Kaufpreisanteil von 3.250.758,86 EUR unterschreitet, wird es - den Nachweis der sonstigen Voraussetzungen der §§ 30, 31 GmbHG als geführt unterstellt - aufgrund der bei Austauschgeschäften grundsätzlich - auch im Umfang der nur teilweisen Wertäquivalenz - gebotenen bilanziellen Betrachtungsweise (in diese Richtung bereits Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, ZIP 1992, 1152, 1154;… Goette, Die GmbH 2. Aufl. § 3 Rdn. 31;… K. Schmidt, GesR 4. Aufl. § 37 III 2 c a.E. S. 1139 f.;… Westermann in Scholz, GmbHG 10. Aufl. § 31 Rdn. 2;… anders Roth/Altmeppen, GmbHG 6. Aufl. § 30 Rdn. 84 mit § 31 Rdn. 10) den ermittelten tatsächlichen Wert der Lizenzen von dem Betrag i.H.v. 3.250.758,86 EUR abzuziehen haben.
  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer …

    a) Ein Insolvenzverwalter kann eine gemäß dem Insolvenzplan treuhänderisch an ihn abgetretene Masseforderung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr als Partei kraft Amtes, sondern nur aus eigenem Recht als Zessionar weiterverfolgen (im Anschluss an Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, ZIP 1992, 1152 f.).

    Richtig ist zwar, dass der Kläger mit der durch rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans gemäß § 254 Abs. 1 InsO wirksam gewordenen (vgl. Begr.RegE, InsO, BT-Drucks. 12/2443 S. 202;… Hess, InsO § 228 Rdn. 3) Abtretung der streitigen Forderung an ihn als Treuhänder sowie mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 258 InsO) am 25. Februar 2003 sein Prozessführungsrecht als Insolvenzverwalter verloren hat, dieses vielmehr auf ihn persönlich - als Treuhandzessionar - übergegangen ist (vgl. Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 - II ZR 88/91, ZIP 1992, 1152 f.).

    Ist sonach der Kläger Inhaber der fraglichen Forderung geworden, woran der fiduziarische Charakter der Abtretung und die im Insolvenzplan vorgesehene Nachtragsverteilung nichts ändern (vgl. Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 aaO zu I 2 b), hat er ein Prozessführungsrecht als Partei kraft Amtes hinsichtlich dieser Forderung - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - auch nicht dadurch wiedererlangt, dass er am 1. Februar 2004 erneut zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.

    In dieser Eigenschaft ist er nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in den (damals noch im Mahnverfahren anhängigen) Rechtsstreit eingetreten, wobei hier dahinstehen kann, ob es sich um einen Eintritt kraft Gesetzes (vgl. Sen.Urt. v. 15. Juni 1992 aaO zu I 2 a a.E.: nach Rechtshängigkeit), oder um eine gewillkürte Parteiänderung (vgl. BGHZ 155, 38, 45) handelt, die im Mahnverfahren vor Rechtshängigkeit (§ 696 Abs. 3 ZPO) ohne Zustimmung der Gegenpartei möglich wäre (OLG Celle NJW-RR 1998, 206;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. vor § 688 Rdn. 3).

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