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Rechtsprechung
   OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6853
OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91 (https://dejure.org/1992,6853)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.1992 - 19 U 6888/91 (https://dejure.org/1992,6853)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 1992 - 19 U 6888/91 (https://dejure.org/1992,6853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteilige Erstattung eines Disagios nach vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens; Verzicht auf das anteilige Disagio durch vorbehaltlose Zahlung einer Ablösesumme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1994, 21
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …

    Auszug aus OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91
    Gerade deshalb sei der vorliegende Fall mit dem vom BGH (NJW 1990, 2250) entschiedenen vergleichbar und ihrer Klage stattzugeben.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 1990, 2250) ist davon auszugehen, daß das Disagio als ein laufzeitabhängiger Ausgleich für einen geringeren Nominalzins anzusehen ist und deshalb bei vorzeitiger Beendigung des Darlehnsvertrages vom Darlehnsnehmer aus § 812 BGB anteilig auch dann zurückverlangt werden kann, wenn - wie hier - der Darlehnsvertrag insoweit keine ausdrückliche Regelung enthält.

    Für diesen Fall ist aber nicht zweifelhaft, daß ein Verzicht auf das Disagio auch schon zur Zeit der Geltung des § 247 BGB a.F. möglich war, wie der BGH am Ende seiner Entscheidung (NJW 1990, 2250) ausdrücklich ausgeführt hat.

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91
    Da aus ihrem Schreiben vom 9.10.1985, das als Angebot zur vorzeitigen Vertragsauflösung zu ihren Bedingungen zu werten ist, hervorgeht, daß sie bei der Abrechnung die volle Darlehnssumme einsetzte, also einschließlich des Disagios, konnte die Beklagte aufgrund der vorbehaltlosen Zahlung der geforderten Ablösesumme davon ausgehen, daß die Klägerin und ihr Ehemann damit einverstanden waren, daß das Disagio bei ihr - der Beklagten - verbleibt, die Klägerin und ihr Ehemann also auf eine etwaige anteilige Erstattung durch schlüssiges Handeln verzichten (BGH NJW 1990, 454/456).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 111/87

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Kündigungsrechtes bei Darlehen - Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91
    Daß dieser Verzicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1989, 41; NJW 1984, 1681) möglicherweise wegen unzulässiger Beschränkung des Kündigungsrechts nach § 247 Abs. 1 BGB a.F. unwirksam gewesen sein könnte, bedarf keiner weiteren Erörterung, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß der Klägerin und ihrem Ehemann kein Kündigungsrecht zustand.
  • BGH, 16.02.1984 - III ZR 196/82

    Ausschluß des Kündigungsrechts des Darlehensnehmers; Eintragung in das …

    Auszug aus OLG München, 24.09.1992 - 19 U 6888/91
    Daß dieser Verzicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1989, 41; NJW 1984, 1681) möglicherweise wegen unzulässiger Beschränkung des Kündigungsrechts nach § 247 Abs. 1 BGB a.F. unwirksam gewesen sein könnte, bedarf keiner weiteren Erörterung, da zwischen den Parteien unstreitig ist, daß der Klägerin und ihrem Ehemann kein Kündigungsrecht zustand.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - 22 U 51/16

    Welche Mängelansprüche sind von einer Abgeltungsklausel umfasst?

    Dies folgt daraus, dass ein etwaiger eigener Irrtum über die Rechtsfolgen der Abgeltungs-/Erledigungsklausel jedenfalls vermeidbar bzw. eines etwaiger diesbezüglicher Irrtum ihres Prozessbevollmächtigten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Klägerin zurechenbar ist bzw. wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.1996, BlW 16/96, NJW 1997, 653; Urteil vom 02.11.1989, IX ZR 197/88, NJW 1990, 454, OLG München, Urteil vom 24.09.1992, 19 U 6888/91, WM 1994, 21; OLG Celle, Urteil vom 29.11.1968, 2 U 18/68, NJW 1971, 145;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 397, Rn 6;… Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 119, Rn 16; § 133, Rn 11 mwN) und ein diesbezüglicher Motivirrtum unbeachtlich ist bzw. wäre (…vgl. Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 119, Rn 29).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 22 U 51/16
    Dies folgt daraus, dass ein etwaiger eigener Irrtum über die Rechtsfolgen der Abgeltungs-/Erledigungsklausel jedenfalls vermeidbar bzw. eines etwaiger diesbezüglicher Irrtum ihres Prozessbevollmächtigten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Klägerin zurechenbar ist bzw. wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.1996, BlW 16/96, NJW 1997, 653; Urteil vom 02.11.1989, IX ZR 197/88, NJW 1990, 454, OLG München, Urteil vom 24.09.1992, 19 U 6888/91, WM 1994, 21; OLG Celle, Urteil vom 29.11.1968, 2 U 18/68, NJW 1971, 145;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 397, Rn 6;… Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 119, Rn 16; § 133, Rn 11 mwN) und ein diesbezüglicher Motivirrtum unbeachtlich ist bzw. wäre (…vgl. Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 119, Rn 29).
  • BGH, 23.11.1993 - XI ZR 66/93

    Vorzeitige Darlehnskündigung - Vereinbarung einer Ablöseentschädigung - Verzicht …

    Der BGH hat die Annahme der Revision [zu OLG München, Urteil vom 24.09.1992, Az: 19 U 6888/91] mit folgender Begründung abgelehnt:.
  • LG Tübingen, 19.12.1994 - 1 S 196/94

    Anspruch auf Rückerstattung eines Restdisagios bei vorzeitiger Beendigung eines …

    Auch der angeführten Entscheidung des OLG München (WM 1994, 21 [OLG München 24.09.1992 - 19 U 6888/91] ) liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
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