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| BGH, 16.12.1994 - V ZR 163/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erbbauberechtigte - Vorkaufsrecht - Erbbauzins
Papierfundstellen
- WM 1995, 770
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11
Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung: …
Ein Grundstückseigentümer, der seine Zustimmung pflichtwidrig und schuldhaft verweigert, haftet dem Erbbauberechtigten nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1994 - V ZR 163/93, WM 1995, 770, 771), es sei denn, der Erbbauberechtigte hätte den Schaden im Wege eines Antrages nach § 7 Abs. 3 ErbbauRG auf gerichtliche Ersetzung der Zustimmung verhindern können (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, OLGR 1998, 205, 207). - OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 1 U 70/96
Erbbaurecht: Anspruch des Erbbauberechtigten auf Zustimmung des …
Der Eigentümer haftet daher aus positiver Forderungsverletzung für einen Schaden, der dem Erbbauberechtigten durch eine pflichtwidrige und schuldhafte Verweigerung der Zustimmung entsteht (BGH WM 1995, 770 [BGH 16.12.1994 - V ZR 163/93] ).
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