Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Wolters Kluwer
Grundbuch - Öffentlicher Glaube - Geldschuld - Bewirkung des Leistungserfolges
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 362, § 893
Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf eine Sicherungsgrundschuld - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Erfüllung an Nichtberechtigten
Verfahrensgang
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95
- BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1207
- ZIP 1996, 418
- MDR 1996, 1112
- WM 1996, 438
- BB 1996, 504
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95
Der Erfüllungstatbestand besteht in der Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolges (BGHZ 87, 156, 162; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, WM 1991, 454, 455). - BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95
Der Erfüllungstatbestand besteht in der Herbeiführung des geschuldeten Leistungserfolges (BGHZ 87, 156, 162; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, WM 1991, 454, 455).
- BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16
Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns
- BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07
Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank
Bei einer Geldschuld wird dieser Erfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den Geldbetrag, den er beanspruchen kann, endgültig zur freien Verfügung übereignet oder überwiesen erhält; darf er den Betrag nicht behalten, so tritt der Leistungserfolg nicht ein (BGH, Urt. v. 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, NJW 1996, 1207). - BGH, 02.06.2015 - XI ZR 327/14
Girogeschäft: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach versehentlicher …
Da die Kontoinhaberin nach dem Widerruf der Kontovollmacht des Beklagten zu diesem Zeitpunkt wieder die alleinige Verfügungsbefugnis über das Girokonto hatte, hat sie den Geldbetrag bereits mit der zu ihren Gunsten erfolgten vorbehaltlosen Gutschrift zur freien Verfügung erlangt, so dass damit gemäß § 362 Abs. 1 BGB Erfüllung eintrat (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438 f.; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11 f. …und vom 27. Juni 2008 - V ZR 83/07, WM 2008, 1703 Rn. 26).
- BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07
Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
In dem Moment, in dem der Gläubiger sich die Gutschrift auf sein Konto holt, hat er das, was er nach der Parteivereinbarung als Erfüllung haben sollte und wollte, das heißt, der Leistungserfolg ist eingetreten (AG München ZIP 2008, 592, 593; Nobbe KTS 2007, 397, 410; Nobbe/Ellenberger WM 2006, 1885, 1888), denn nach der der Lastschriftabrede zugrunde liegenden - rechtlich zulässigen (§ 364 Abs. 1 BGB) - Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner soll der Gläubiger den vorbehaltlos gutgeschriebenen Betrag endgültig behalten dürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11 f.). - BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06
Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz
Ein übereinstimmender Parteiwille dieses Inhalts kann aus der Lastschriftabrede allgemein, ohne konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall, jedoch nicht abgeleitet werden, weil es nicht dem berechtigten Interesse des Gläubigers entspricht, eine Leistung als Erfüllung gelten zu lassen, von der er nicht sicher sein kann, dass er sie behalten darf (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439), und die er selbst nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gemäß Abschn. III Nr. 2 des Lastschriftabkommens der Schuldnerbank im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückgewähren muss, wenn der Schuldner die Genehmigung versagt (vgl. BGHZ 167, 171, 176). - BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97
Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung
Unabhängig davon wird auch bei einer Banküberweisung der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält (BGH, Beschluß vom 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95 = WM 1996, 438 unter 1;… vgl. auch MünchKomm/Heinrichs, BGB, 3. Aufl., § 362 Rdnr. 23). - BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98
Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach …
Eine Leistung mit einseitigem Rückforderungsvorbehalt kann eine Schuld nicht erfüllen; denn der Gläubiger hat Anspruch darauf, den Gegenstand der Leistung - hier die Verwahrgeldsicherheit - so lange zu behalten, wie sie ihm nach dem Schuldverhältnis - hier dem Grundstückskaufvertrag - gebührt (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, NJW 1996, 1207). - BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
Erfüllung tritt vielmehr schon dann ein, wenn der Empfänger über den Überweisungsbetrag endgültig frei verfügen kann (…BGH, Urt. v. 28. Oktober 1998, VIII ZR 157/97, NJW 1999, 210; Urt. v. 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, NJW 1996, 1207;… Schimansky in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Bd. I, 2. Aufl., § 47 Rdn. 30). - BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00
Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Treuhänder im vereinfachten …
Eine Geldschuld wird im Wege der Banküberweisung erst dann erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB), wenn der Empfänger den Betrag zur freien Verfügung erhält (…BGH, Urt. v. 17. Februar 1994 - IX ZR 158/93, WM 1994, 647, 648; Beschl. v. 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95, WM 1996, 438, 439;… Urt. v. 28. Oktober 1998 - VIII ZR 157/97, WM 1999, 11).Der Leistende hat die Möglichkeit, den Eintritt dieser Wirkung zu verhindern, indem er dem Empfänger die entsprechende Rechtsmacht nicht einräumt (BGH, Beschl. v. 23. Januar 1996, aaO).
- OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
Grundschuldbesicherter Darlehensvertrag: Rechtsfolgen der Rückerstattung des zur …
Darf er den Betrag nicht behalten, so ist der Leistungserfolg nicht eingetreten (BGH, Urteil vom 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, Rn. 2; BGH…, Urteil vom 27. Juni 2008, V ZR 83/07, Rn. 26, zitiert nach juris).Die Annahme einer unzureichenden Leistung als Erfüllung führt nach § 363 BGB nur zur Umkehr der Beweislast, nicht jedoch zum Erlöschen des Schuldverhältnisses nach § 362 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 23. Januar 1996, XI ZR 75/95, Rn. 3, zitiert nach juris).
Der Auffassung der Klägerin, aus der Formulierung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1996 (XI ZR 75/95) "Bei einer Geldschuld wird dieser Erfolg ...nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den Geldbetrag ... endgültig zur freien Verfügung übereignet oder überwiesen erhält sei zu folgern, dass der Bundesgerichtshof davon ausgehe, die Erfüllungswirkung einer Banküberweisung trete immer dann ein, wenn die Überweisung unwiderruflich ist, vermag der Senat nicht zu folgen.
In dieser Entscheidung bekräftigte der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 23. Januar 1996 (XI ZR 75/95) ausdrücklich, dass bei einer Banküberweisung der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt werde, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält.
- BGH, 22.10.2009 - III ZR 250/08
Notarielle Beurkundung der Bestellung einer Buchgrundschuld und zugleich des …
- ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
- BFH, 28.08.2008 - VII B 222/07
Haftung des Geschäftsführers nach Aufhebung bereits getroffener …
- OLG Naumburg, 20.02.2002 - 5 U 153/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 543/13
Überweisung einer Rentennachzahlung auf ein dafür nicht vorgesehenes Konto des …
- OLG Hamm, 05.07.2006 - 20 U 17/06
Zur Erfüllung eines Zahlungsanspruchs gegen eine Versicherung durch …
- BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02
Zahlungszeitpunkt bei Überweisung
- OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 9 U 181/00
Zu den Rücktrittsvoraussetzungen des § 326 und Erfüllungsvoraussetzungen des § …
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 12/95
Werbungskosten bei Darlehensumwidmung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 789/12
Streit hinsichtlich der Frage, ob die Direktüberweisung einer Rentennachzahlung …
- LG Mainz, 11.12.2001 - 8 T 389/00
Aufwendungsersatz
- OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
- OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 149/08
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts; …
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 209/99
Auszahlung eines zur Erfüllung einer Kaufpreisforderung aufgenommenen Darlehens; …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 2270/07
Zur Uneinbringlichkeit bei verbundenem Geschäft
- LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13
Versorgungsrecht, Ergänzung
- AG Marl, 18.07.2022 - 24 C 32/22
Rentenversicherung verlangt Mietzahlung zurück: Miete nicht geleistet
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - L 5 KR 657/19
Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an …
- LG Kassel, 06.08.2008 - 4 O 1725/07
- SG Oldenburg, 20.05.2011 - S 61 KR 321/10
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragstragung - Versicherter trägt …
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2002 - 20 Sa 82/01
Geduldete Entnahmen des Arbeitnehmers aus der Kasse des Arbeitgebers als …
- AG Neuruppin, 30.09.2011 - 42 C 63/11
Wohnraummiete: Tilgung von Mietrückständen des insolventen Mieters durch den …
- OLG München, 16.07.2014 - 3 U 4243/13
Erfüllung der Rückzahlung eines Darlehens durch anfechtbare Zahlung
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