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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 210/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13196
OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 210/96 (https://dejure.org/1996,13196)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 U 210/96 (https://dejure.org/1996,13196)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 U 210/96 (https://dejure.org/1996,13196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses, in Form der Auszahlung des Festgeldes des Erblassers, wenn dieses schon auf ein Sparbuch gutgeschrieben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 870
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 12 U 29/20

    Zuständigkeitsstreitwert einer Auskunftsklage; Reichweite eines …

    Außerhalb einer vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Vorgabe besteht daher grundsätzlich keine Pflicht, mit der Auskunft auch Belege vorzulegen (…BeckOGK/Röver, 15.8.2020, BGB § 260 Rn. 71;… BeckOK BGB/Lorenz, 55. Ed. 1.8.2020, § 260 Rn. 29;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 260 Rn. 15; OLG Koblenz, Urt. v. 27.06.1996 - 5 U 210/96, WM 1997, 870 Rn. 13, zum Auskunftsverlangen über Einlagen bei einer Sparkasse nebst Belegen wegen eines Vermächtnisses).

    Der bloße Wunsch der Klägerin, durch Einsichtnahme in die Kontounterlagen die Angaben der Beklagten zu den Kontobuchungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, kann es nicht rechtfertigen, ihr über die Regelung des § 810 BGB hinaus unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) einen Anspruch gegenüber den Beklagten auf Vorlage dieser Unterlagen zuzubilligen, bevor sie eine Auskunft erteilt haben und überhaupt Zweifel an deren Richtigkeit aufkommen konnte (…BGH, Urt. v. 31.03.1971, a.a.O. Rn. 12; OLG Koblenz, Urt. v. 27.06.1996 - 5 U 201/96, WM 1997, 870 Rn.15).

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04

    Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und …

    Rn. 18 Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870).
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