Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.02.1999 - 19 U 190/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 254, 989, 990; ScheckG Art. 21
Versenden eines Schecks im Fensterumschlag als grobe Fahrlässigkeit
Papierfundstellen
- WM 1999, 1318
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04 So hat der Bundesgerichtshof die Versendung eines Verrechnungsschecks über eine Summe von 306.250,00 DM mit einfacher Post als keinen Umstand gewertet, der den Vorwurf des Mitverschuldens begründet, sofern der verwendete Briefumschlag neutral ist und nicht erkennen lässt, dass sich ein Scheck in diesem befindet (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1998, Az.: XI ZR 254/97, zitiert nach juris, RdN 8, anders bei einem Fensterumschlag OLG Frankfurt, WM 1999, 1318).
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