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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,700
BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 139 Abs. 2 und 3; ; GesO § 5 Nr. 3; ; GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 3; ; GesO § 17; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründungsfrist - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Lagerung wassergefährdender Stoffe - Altlasten - Gefahrenabwehr - Ordnungspflicht im Konkurs - Störerhaftung des Gesamtvollstreckungsverwalters - Gesamtvollstreckungsforderung - Masseverbindlichkeit

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Behandlung der Kosten wie Masseverbindlichkeiten nach Erlass einer Ordnungsverfügung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    OrdnungsR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 269
  • NJW 1999, 2131 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1460
  • ZIP 1999, 538
  • NVwZ 1999, 653
  • NZI 1999, 246
  • WM 1999, 818
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht aus der Ablehnung einer Gesamtvollstreckungsforderung nicht den Schluß einer unbegrenzten, persönlichen Haftung des Klägers gezogen, sondern die Ordnungspflicht wie eine Masseverbindlichkeit behandelt und somit die Haftung des Klägers auf die Masse beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 38.97 ZiP 1998, 2167 ff.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 182) läßt sich für die gegenteilige Auffassung der Revision nichts herleiten.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Das ist jedoch unschädlich, weil diese Frist wegen der fehlerhaften Belehrung des Oberverwaltungsgerichts über die Dauer der Revisionsbegründungsfrist, die zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung gehört (vgl. Urteil vom 25. März 1993 BVerwG 5 C 45.91 NVwZ 1994, 490 , in Buchholz und BVerwGE insoweit nicht abgedruckt; Zwischenurteil vom 20. August 1993 BVerwG 8 C 14.93 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62), nicht zu laufen begonnen hat.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Für eine solche, von Massegegenständen ausgehende (Zustands)Störung ist der Gesamtvollstreckungsverwalter wegen seines im Verhältnis zur Gemeinschuldnerin ausschließlichen Besitzrechts verantwortlich; denn ihm obliegt aufgrund seiner insolvenzrechtlichen Stellung die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Konkursmasse beziehen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 37.80 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 35).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 14.93

    Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision - Zustimmung - Frist

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Das ist jedoch unschädlich, weil diese Frist wegen der fehlerhaften Belehrung des Oberverwaltungsgerichts über die Dauer der Revisionsbegründungsfrist, die zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung gehört (vgl. Urteil vom 25. März 1993 BVerwG 5 C 45.91 NVwZ 1994, 490 , in Buchholz und BVerwGE insoweit nicht abgedruckt; Zwischenurteil vom 20. August 1993 BVerwG 8 C 14.93 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62), nicht zu laufen begonnen hat.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Hiermit befaßt sich allerdings ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1999 (WM 1999, 818, 819 f; a.M. AG Essen ZIP 2001, 756, 757; einschränkend auch VGH Kassel NZI 2000, 47, 48).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …

    Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).

    Darauf hat bereits der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 C 9.97 - (BVerwGE 108, 269 ) hingewiesen, dessen Grundsätze sich der angerufene Senat zu Eigen macht.

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …

    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist der aktuelle Zustand der Massegegenstände, für den der Konkursverwalter wegen seines ausschließlichen Besitzrechts verantwortlich ist (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Selbst wenn dies zielführend gewesen wäre, hätte dies nicht den Verlust der Eingriffsbefugnisse gegenüber dem Kläger zur Folge gehabt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Zum einen ist die Haftung des Klägers ohnehin auf die Konkursmasse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Firma ******************** GmbH beschränkt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Die sekundäre Pflicht des Konkursverwalters zur Bezahlung der Ersatzvornahmekosten kann nicht anders behandelt werden als die ihn primär treffende Reinigungs- und Entsorgungspflicht (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654; OVG Nds vom 20.3.1997, GewArch 1997, 434/435; OVG MV vom 16.1.1997, GewArch 1998, 23).

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