Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AGBG § 6 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AGBG § 6 Abs. 3
- Deutsches Notarinstitut
AGBG § 6 Abs. 3
Gesamt"unwirksamkeit" eines Formularvertrages bei unwirksamer Klausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festhalten am Vertrag - Verwender - Unwirksame Klausel - Kaufvertrag - Nachzahlungsklausel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 6 Abs. 3
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer AGB-Klausel; Zumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag für den Verwender - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Unwirksame AGB-Klausel, Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag für den Verwender von AGB
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9 AGBG
Vertragsrecht; Unwirksamkeit eines Vertrages wegen unzumutbarer Härte
Besprechungen u.ä. (2)
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Unwirksame Preisanpassungsklausel für den Fall der späteren Bebaubarkeit ohne Vertragslösungsrecht der Gegenseite
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
AGB-Klausel unwirksam: Aufhebung des gesamten Vertrages? (IBR 2002, 329)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
- BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1136
- ZIP 2002, 1252
- MDR 2002, 936
- NZBau 2002, 386
- NZM 2002, 543
- WM 2002, 2337
- BB 2002, 1017
- DB 2002, 1547
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …
Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Denn anders als die Tagespreisklauseln im Kraftfahrzeughandel (vgl. BGHZ 82, 21, 28; 90, 69 ff) betrifft die hier verwandte Klausel nicht das Tagesgeschäft eines gewerblichen Verkäufers, der an dem Absatz seiner Ware interessiert ist und sich bei der Preisgestaltung an einer einschlägigen Rechtsprechung orientieren kann, sondern ein hiermit nicht vergleichbares Grundstücksgeschäft, für das es eine entsprechende Rechtsprechung nicht gibt. - BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80
Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung
Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Denn anders als die Tagespreisklauseln im Kraftfahrzeughandel (vgl. BGHZ 82, 21, 28; 90, 69 ff) betrifft die hier verwandte Klausel nicht das Tagesgeschäft eines gewerblichen Verkäufers, der an dem Absatz seiner Ware interessiert ist und sich bei der Preisgestaltung an einer einschlägigen Rechtsprechung orientieren kann, sondern ein hiermit nicht vergleichbares Grundstücksgeschäft, für das es eine entsprechende Rechtsprechung nicht gibt. - BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95
Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien …
Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urt. v. 9. Mai 1996, III ZR 209/95, WM 1996, 2018, 2020). - BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84
Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 22.02.2002 - V ZR 26/01
Selbst wenn der Zeuge und die Rechtsvorgängerin der Beklagten die Klausel in demselben - vom objektiven Erklärungsinhalt abweichenden - Sinn, nämlich der tatsächlichen Bebauung als Voraussetzung für eine Nachzahlung, verstanden haben sollten, hätte das nicht zwangsläufig zur Folge, daß diese Willensübereinstimmung noch in dem maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags (vgl. Senatsurt. v. 21. Februar 1986, V ZR 126/84, WM 1986, 857, 858) - hier also der Genehmigung durch den Kläger - bestand.
- BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10
Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008 …
Rn. 51 Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136 unter II 3).Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 aaO).
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.). - BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.).
- BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06
Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …
Zwar kann die durch den Wegfall der Kappungsgrenze entstandene Lücke weder durch die Anwendung gesetzlicher Vorschriften noch durch eine ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden, weil mehrere Gestaltungsmöglichkeiten denkbar sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, für welche Alternative sich die Parteien redlicherweise entschieden hätten (…vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 1989, VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115, 116 m.w.N.; Senatsurt. v. 22. Februar 2002, V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136, 1137). - BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01 - WM 2002, 2337 unter II 3), nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen, wie schon die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Tagespreisklausel belegt (BGHZ 90, 69, 78 ff.). - BGH, 21.09.2018 - V ZR 68/17
Verbilligter Verkauf eines Grundstücks der öffentlichen Hand zur Förderung eines …
Die Klägerin ohne die Nutzungsbindung an dem Vertrag festzuhalten, stellte für sie eine unzumutbare Härte dar, die nach § 306 Abs. 3 BGB die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge hätte (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 22. Februar 2002 - V ZR 26/01, ZfIR 2002, 363, 364). - OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 128/17
Bewertung einer Nachschussklausel in notariellem Grundstückskaufvertrag
Sollte der Beklagte im Nachverfahren vor dem Landgericht beweisen können, dass es sich bei der Nachschussklausel um eine AGB-Klausel i.S.d. § 305 Abs. 1 BGB handelt, wäre nicht nur die Klausel, sondern der gesamte Vertrag gem. §§ 307, 306 Abs. 3 BGB unwirksam, da die Interessen des Käufers nicht ausreichend gewahrt wurden, weil sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und weil dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).Die Klausel beinhaltet zwar ein Missverhältnis, da die Interessen des Käufers dadurch nicht ausreichend gewahrt wurden, dass sich die Höhe des Kaufpreises nicht abschätzen ließ, der Käufer für eine lange Zeit einen erheblichen Geldbetrag bereithalten musste, und dass dem Käufer kein Recht eingeräumt wurde, sich vom Vertrag zu lösen (vgl. vgl. OLG Koblenz, Urteil 19.12.00, 3 U 273/00, BGH, Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).
Allerdings hat der BGH klargestellt, dass es im Rahmen der Vertragsautonomie zulässig ist, eine Nachzahlungspflicht für den Fall einer späteren Werterhöhung des Kaufgegenstandes zu vereinbaren, d.h. dass der Verkäufer zulässigerweise an einer Wertsteigerung partizipieren darf (vgl. BGH Urteil 22.2.02, V ZR 26/01, zit. nach juris).
- OLG Köln, 27.02.2024 - 9 U 40/23
Anspruch des Inhaber einer Krankentagegeldversicherung auf Zahlung einer höheren …
Für die Annahme einer unzumutbaren Härte reicht zudem nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1009; 2002, 1136;… s. auch Prölss/Martin/Schneider, 31. Aufl. 2021, VVG § 164 Rn. 16). - LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12
Krankentagegeldversicherung: Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen bei …
Rn. 86 Ob eine unzumutbare Härte vorliegt, ist im Wege der Interessenabwägung zu ermitteln; zu berücksichtigen ist nicht nur die nachteilige Veränderung der Austauschbedingungen für den Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingung, sondern auch das berechtigte Interesse des anderen Teils an der Aufrechterhaltung des Vertrags (BGH, NJW-RR 2002, 1136).Allerdings genügt nicht schon jeder wirtschaftliche Nachteil des Verwenders, sondern es ist eine einschneidende Störung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich, die das Festhalten am Vertrag für ihn unzumutbar macht (BGH, NJW-RR 2002, 1136).
- OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos
Weder wird das Vertragsgefüge völlig einseitig zugunsten des Nutzers verschoben (vgl. BGH…, Urteil vom 13.11.1997 - IX ZR 289/96, BGHZ 137, 153, Rn. 11) noch führt die Streichung für die Beklagte zu einem unzumutbaren Ergebnis im Sinne einer grundlegenden Störung des Vertragsgleichgewichts (vgl. BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1136, Rn. 10;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 306 Rn. 13):. - LG Hamburg, 09.11.2016 - 332 O 62/16
Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit …
- OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17
Berufsunfähigkeitsversicherung - ärztliche Nachuntersuchung - …
- OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03
Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende …
- OLG Koblenz, 19.12.2000 - 3 U 273/00
AGB-Widrigkeit einer Preiserhöhungsklausel
- BGH, 12.10.2006 - IV ZR 245/03
Lebensversicherung (kapitalbildende): Rückkaufswert und Stornoabzug II
- OLG München, 14.12.2021 - 18 U 6997/20
Keine Account-Sperre ohne Anhörung
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 270/11
Anspruch gegen den Gasversorger auf Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für …
- LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 246/11
Erhöhung des Entgelts für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen …
- LG Bonn, 03.01.2012 - 5 S 124/10
Rückzahlungsanspruch eines Vertragspartners eines Gasversorgers wegen einer …
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 91/10
Unangemessene Benachteiligung der Kunden durch Verwendung einer …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 159/10
Kein Rückgriff auf Regelungen zur Preisanpassung in der AVBGasV bzw. der GasGVV …
- ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten …
- OLG Frankfurt, 13.04.2018 - 8 U 243/16
Fremdvermietung bei Wohnungsbauförderung des Bundes
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 101/10
Zahlung eines erhöhten Gaspreises nach Abschluss eines Vertrages über die …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 124/10
Inhaltskontrolle einer Klausel über Preisanpassungen ohne Auskunft über den …
- LG Bonn, 08.02.2012 - 5 S 248/11
Anspruch auf Rückzahlung wegen einer unwirksamen Preisanpassungsklausel zu viel …
- LG Bonn, 22.02.2012 - 5 S 251/11
Rückzahlung der Entgelte für die Gasversorgung wegen einer unwirksamen …
- LG Bonn, 01.02.2012 - 5 S 225/11
Erhöhung der Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer unwirksamen …
- LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 241/11
Überzahlungen auf Grund unwirksamer Preisanspassungsklausel bei einem …
- LG Bonn, 09.11.2011 - 5 S 111/11
Rückzahlungsansprüche gegen einen Gasversorger wegen zuviel gezahlter Entgelte …
- AG Euskirchen, 29.08.2011 - 17 C 795/11
Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel i.R.e. Gasversorgungsvertrages bei einer …
- LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HKO 76/02
- EFS 1 -, wichtiger Grund, unwirksame Bestimmungen in formularmäßigem HVV, …
- OLG München, 24.03.2026 - 18 U 3495/24
- LG Bonn, 25.01.2012 - 5 S 230/11
Rückzahlung von Entgelten für die Gasversorgung bei Unwirksamkeit einer …
- LG Bonn, 28.12.2011 - 5 S 229/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung auf Grund einer …
- OLG München, 17.03.2026 - 18 U 3495/24
Nutzungsvertrag, Kontosperrung, Beitragssperre, Unterlassungsanspruch, …
- LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 25/11
Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Unwirksamkeit einer …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 11/10
Neuer stillschweigend vereinbarter Gaspreis mit Sondervertragskunden wegen …
- LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 218/09
Stillschweigend vereinbarte Gaspreise mit Sondervertragskunden durch den …
- LG Bonn, 08.12.2010 - 5 S 95/10
Stillschweigende Vereinbarung eines Gaspreises mit Sondervertragskunden durch …
- LG Bonn, 03.11.2010 - 5 S 3/10
Begründung eines stillschweigend vereinbarten neuen Gaspreises mit …
- LG Bonn, 22.06.2011 - 5 S 48/11
Im Hinblick auf in § 307 Abs.1 S. 1, 2 BGB bestimmtes Transparenzgebot kann nicht …
- OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04
Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag; …
- LG Bonn, 29.02.2012 - 5 S 262/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung wegen unwirksamer …
- LG Bonn, 07.09.2011 - 5 S 130/11
Rückzahlung zu viel gezahlter Entgelte für die Gasversorgung; Vorbehaltlose …
- LG Bonn, 15.12.2010 - 5 S 86/10
Rückzahlungsanspruch des Vertragspartners eines Gasversorgungsunternehmens wegen …
- OLG Oldenburg, 22.06.2011 - 5 U 103/11
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen …
- LG Bonn, 23.11.2011 - 5 S 162/11
Rückzahlung von zu viel gezahlten Entgeltes für die Gasversorgung im Rahmen eines …
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