Rechtsprechung
| BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GmbHG § 7; ; GmbHG § 8 Abs. 2; ; GmbHG § 55; ; GmbHG § 56; ; GmbHG § 57
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG §§ 7, 8 Abs. 2, 11, 55-57
Leistung der Bareinlage auch durch Einzahlung auf Debetkonto der Gesellschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
GmbH - Bareinlage - Kapitalerhöhung - Debetsaldo - Kreditinstitut - Freie Verfügung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG §§ 7 8 Abs. 2 § § 55, 56, 57
Leistung der Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung auf ein debitorisch geführtes Bankkonto; Begriff der endgültigen freien Verfügung der Geschäftsführung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 2002, 481
- WM 2002, 965
- NZG 2002, 639
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91
Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
b) Bei einer Kapitalerhöhung ist die Bareinlage schon dann zur (endgültig) freien Verfügung der Geschäftsführung geleistet worden, wenn sie nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß in ihren uneingeschränkten Verfügungsbereich gelangt ist und nicht an den Einleger zurückfließt (Aufgabe von BGHZ 119, 177 - Leitsätze a + b).Die Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung scheitert auch nicht daran, daß im Zeitpunkt des Antrages auf Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister möglicherweise die Voraussetzung der wertgleichen Deckung des Einlagebetrages durch damit angeschaffte aktivierungsfähige Güter (vgl. BGHZ 119, 177) nicht mehr vorgelegen hat.
Anders ist das lediglich zu beurteilen in den Fällen verdeckter Sacheinlagen, bei denen die Gesellschaft lediglich Durchgangsstation einer Leistung des Einlegers an sich selbst ist (vgl. dazu BGHZ 113, 335) sowie bei der unmittelbaren Leistung an einen Gesellschaftsgläubiger, bei der jegliche Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsführers ausgeschlossen wird (BGHZ 119, 177, 188 f.).
- BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90
Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
Anders ist das lediglich zu beurteilen in den Fällen verdeckter Sacheinlagen, bei denen die Gesellschaft lediglich Durchgangsstation einer Leistung des Einlegers an sich selbst ist (vgl. dazu BGHZ 113, 335) sowie bei der unmittelbaren Leistung an einen Gesellschaftsgläubiger, bei der jegliche Einwirkungsmöglichkeit des Geschäftsführers ausgeschlossen wird (BGHZ 119, 177, 188 f.). - BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 82).
- BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89
Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
Denn in diesem Falle steht der Gesellschaft weiterhin Liquidität in Höhe des gezahlten Einlagebetrages zur Verfügung (…BGH, Urt. v. 24. September 1990 - II ZR 203/89, ZIP 1990, 1400, 1401; Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, ZIP 1991, 445;… vgl. auch Urt. v. 10. Juni 1996 - II ZR 98/95, ZIP 1996, 1466, 1467). - BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89
Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
Denn in diesem Falle steht der Gesellschaft weiterhin Liquidität in Höhe des gezahlten Einlagebetrages zur Verfügung (BGH, Urt. v. 24. September 1990 - II ZR 203/89, ZIP 1990, 1400, 1401;… Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, ZIP 1991, 445;… vgl. auch Urt. v. 10. Juni 1996 - II ZR 98/95, ZIP 1996, 1466, 1467). - BGH, 10.06.1996 - II ZR 98/95
Einordnung einer Einzahlung als Voreinlage auf eine Einlageforderung aus einer …
Auszug aus BGH, 18.03.2002 - II ZR 364/00
Denn in diesem Falle steht der Gesellschaft weiterhin Liquidität in Höhe des gezahlten Einlagebetrages zur Verfügung (…BGH, Urt. v. 24. September 1990 - II ZR 203/89, ZIP 1990, 1400, 1401;… Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89, ZIP 1991, 445; vgl. auch Urt. v. 10. Juni 1996 - II ZR 98/95, ZIP 1996, 1466, 1467).
- BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15
Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals: …
Anders liegt es dann, wenn die Gesellschaft letztlich nur die Durchgangsstation einer Leistung des Inferenten an einen Gesellschaftsgläubiger ist, bei der jede Einwirkungsmöglichkeit der Geschäftsführung ausgeschlossen wird (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 18. März 2002 - II ZR 364/00, WM 2002, 965, 966).
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