Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- Wolters Kluwer
Berechtigung des Rechtsmittelgerichts zur Überprüfung des Gerichtsstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Sitzes einer Partei im Ausland - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
- BGH, 07.12.2004 - VIII ZB 60/04
Papierfundstellen
- WM 2004, 726
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 60/04
Der Senat hat bereits entschieden, daß im Berufungsverfahren regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen ist und dieser einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen ist (Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03, NJW-RR 2004, 1073).Da das Landgericht zu einer Überprüfung des im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen Gerichtsstands der Klägerin nicht berechtigt war (Senatsbeschluß vom 28. Januar 2004, aaO unter 11, 2 c bb), kam es auf das neue - von der Klageschrift und der Berufungsschrift abweichende - Vorbringen der Klägerin im Berufungsverfahren und die von ihr vorgelegten Meldebestätigungen nicht an.
- BGH, 25.06.2009 - III ZB 75/08
Voraussetzungen der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gem. § 119 …
Hieraus folgt, dass der im Verfahren vor dem Amtsgericht unbestritten gebliebene inländische oder ausländische Gerichtsstand einer Partei zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage im Rechtsmittelverfahren zugrunde zu legen ist und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen bleibt (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - BGHReport 2004, 983, 984; 1. Juni 2004 - VIII ZB 2/04 - NJW-RR 2004, 1505; 9. November 2004 - VIII ZB 60/04 - [...] Rn. 3;… 6. Dezember 2005 - VIII ZB 48/05 - [...] Rn. 2;… 1. März 2006 - VIII ZB 28/05 - BGHReport 2006, 809, 810; 28. März 2006 - VIII ZB 100/04 - NJW 2006, 1808, 1809; 10. Juli 2007 - VIII ZB 73/06 - NJW-RR 2008, 144).Hiervon ausgehend sind - abgesehen von Veränderungen bis zur Zustellung - für die Bestimmung des inländischen oder ausländischen Wohnsitzes der klagenden Partei zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit grundsätzlich die von der Gegenseite unbestrittenen Angaben in der Klagschrift heranzuziehen (…BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - BGHReport 2004, 983, 984; 9. November 2004 - VIII ZB 60/04 - [...] Rn. 3;… 6. Dezember 2005 - VIII ZB 48/05 - [...] Rn. 2), jedenfalls soweit diese eindeutig sind (…BGH, Beschlüsse vom 19. September 2006 - X ZB 31/05 - und 8. Januar 2008 - X ZB 26/07 - [...] Rn. 12 f bzw. 6 f zu der insoweit nicht eindeutigen Bezeichnung eines gewerbetreibenden Beklagten in der Klageschrift im Hinblick auf §§ 17, 21 ZPO).
- BGH, 06.12.2005 - VIII ZB 48/05
Einlegung der Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht wegen …
Da Anhaltspunkte, die dagegen hätten sprechen können, nicht vorlagen, reichten die Angaben des Klägers in der Klageschrift entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde aus, um den Schluss zu rechtfertigen, dass der allgemeine Gerichtsstand des Klägers im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Ausland lag (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 60/04, nicht veröffentlicht, zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt).Da das Landgericht zu einer Überprüfung des im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebenen Gerichtsstands des Klägers nicht berechtigt war (…Senatsbeschluss vom 28. Januar 2004, aaO unter II 2 c bb), kam es auf das neue - von dem bisherigen Vorbringen abweichende - Vorbringen des Klägers im Berufungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004, aaO).
- AG Dortmund, 15.02.2005 - 125 C 12622/04
Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift; Vermutungswirkung …
Maßgeblich ist dabei in erster Instanz festgestellt Gerichtsstand {BGH WuM 2004, 726 und BGH NZM 2004, 654).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 119 § 138; KWG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Rechtsstellung des atypisch stillen Gesellschafters nach erfolgreicher Anfechtung des Beitritts als Kapitalanleger; Sittenwidrigkeit des Gesellschaftsvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines stillen Gesellschafters auf Rückzahlung seiner geleisteten Einlagen wegen Sittenwidrigkeit des Gesellschaftsvertrags; Anwendbarkeit der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die stille Gesellschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 123, 138, 812; KWG §§ 1, 32
Zur Anfechtung einer atypisch stillen Beteiligung; zur Frage der Genehmigungspflicht von Einlagengeschäften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG - EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Stille Gesellschaft, Sittenwidrigkeit Gesellschaftsvertrag, Rechte des stillen Gesellschafters, Einlagengeschäft, Annahme fremder Gelder
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 04.04.2002 - 7 O 4742/01
- OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
Papierfundstellen
- WM 2004, 726
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01
Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
b) Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Schleswig vom 13.06.2002 (Az: 5 U 78/01) - freilich ohne näheres Eingehen auf die besonderen Umstände des dort entschiedenen Falles - eine Sittenwidrigkeit des Beteiligungsvertrages geltend machen will, weil eine "hinsichtlich der Verteilung von Chancen und Risiken völlig unausgewogene Vertragsbeziehung" (so die vom OLG Schleswig verwendete Formulierung) vorgelegen habe, kann dem nicht gefolgt werden.Auch das OLG Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 13.06.2002 (Az: 5 U 78/01) entgegen der sachlich unzutreffenden Darlegung des Klägers nicht festgestellt, dass es sich in dem dortigen Fall um ein verdecktes Einlagengeschäft i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 32 ff. KWG handelt, sondern diese Frage ausdrücklich offen gelassen.
- OLG Dresden, 19.06.2002 - 8 U 630/02
Bankenhaftung; Kapitalanlage
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
Zur Begründung wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats in den Entscheidungsgründen seines - rechtskräftigen - Urteils vom 19.06.2002 (Az: 8 U 630/02), welches einen gleichgelagerten Sachverhalt betrifft, und den Parteien spätestens mit Beschluss des Senats vom 07.08.2002 bekannt gegeben worden ist, Bezug genommen.Die Stellungnahme des Klägers mit Schriftsatz vom 06.09.2002 zum vorgenannten Beschluss des Senats rechtfertigt keine anderweitige Beurteilung, insbesondere hat der Kläger nicht dargelegt, welche entscheidungserheblichen Unterschiede der vorliegende Sachverhalt zu dem bereits durch den Senat entschiedenen Fall (Az: 8 U 630/02) aufweist.
- BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74
Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen …
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Gesellschaftsvertrag in der Regel nur dann in seiner Gesamtheit gemäß § 138 BGB von Anfang an nichtig, wenn nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern der von der Gesellschaft verfolgte Zweck gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH, NJW 1970, 1540 f.; DB 1976, 2106;… Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechtes, Bd. 2, § 31 StG , Rz. 36 f. m.w.N.). - BGH, 15.03.1984 - III ZR 15/83
Bankenaufsicht
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, die wie vorliegend am laufenden Verlust des kapitalnehmenden Unternehmens teilnehmen, rechnen im Hinblick auf die nur bedingte Rückzahlbarkeit der Einlage nicht zu den genehmigungspflichtigen Einlagengeschäften (vgl. BGH, NJW 1984, 2691; Loritz, ZIP 2001, 309, 312;… Szagunn/Haug u.a., Gesetz über das Kreditwesen , 6. Aufl., § 1 Rz. 19, 28). - BGH, 09.02.1970 - II ZR 76/68
Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 8 U 933/02
Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Gesellschaftsvertrag in der Regel nur dann in seiner Gesamtheit gemäß § 138 BGB von Anfang an nichtig, wenn nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern der von der Gesellschaft verfolgte Zweck gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH, NJW 1970, 1540 f.; DB 1976, 2106;… Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechtes, Bd. 2, § 31 StG , Rz. 36 f. m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04 Diese - zwischenzeitlich ohnehin wirkungslose (BGH, Beschluss v. 25.4.2003 - II ZR 228/02) - Entscheidung ist auf den vorliegenden Fall auch gar nicht übertragbar, da sich der hier zu beurteilende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt unterscheidet (vgl. a. OLG München, v. 27.11.2002 - 27 U 286/02; OLG Dresden, WM 2004, 726, 727).
- OLG Düsseldorf, 17.09.2004 - 16 U 204/03 Die in Bezug genommene Entscheidung ist, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, auf den vorliegenden Fall auch nicht übertragbar, da sich der hier zu beurteilende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem ihr zugrundeliegenden Sachverhalt unterscheidet (…vgl. a. OLG München, Urt. v. 27.11.2002 - 27 U 286/02; OLG Dresden, WM 2004, 726, 727).
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