Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 130, 139, 164 Abs. 3, § 167 Abs. 1
Zu Umfang und Zugang einer Finanzierungsvollmacht des Treuhänders im sogenannten Zeichnungsschein und der Eigenschaft des Anlagevermittlers als Empfangsvertreter der Treuhänderseite
Papierfundstellen
- WM 2007, 1211
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
Anmeldung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Wie die Berufung nämlich verkennt, ergibt sich eine dahingehende Empfangsvollmacht des Vertriebsunternehmens schlüssig aus der Art und dem Gegenstand seiner Aktivitäten für die Fondsinitiatoren und die sonstigen in die Umsetzung des Anlagemodells eingebundenen Gesellschaften (vgl. zu diesem Fragenkreis etwa BGH WM 2002, 449 = NJW 2002, 1041;… ferner Münch-Komm/Schramm, 5. Aufl., Rdn. 133 zu § 164 BGB).Geht es dagegen um die Abgrenzung zwischen einem Empfangsvertreter und einem bloßen Empfangsboten wie bei dem in BGH WM 2002, 449 = NJW 2002, 1041 beurteilten Sachverhalt, so reicht dieses pauschale (…und auch in BGH a.a.O. nicht erwähnte) Kriterium nicht zu.
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Die Berufungsangriffe hiergegen überzeugen schon deshalb nicht, weil bei getrennt abzuschließenden Rechtsgeschäften wie hier eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der Willenserklärungen streitet (BGHZ 78, 346, 349 = WM 1981, 97;… Palandt, a.a.O., Rdn. 5 zu § 139 BGB). - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Zur Auslegung eines formularmäßigen Zeichnungsscheins, mit dessen Unterzeichnung die Anlegerseite dem vom Fondsbetreiber ausgewählten Treuhänder neben dem Auftrag, für sie den Beitritt zu einem Immobilienfonds zu bewirken, auch Finanzierungsvollmacht erteilt hat (im Anschluss an BGHZ 167, 223 = WM 2006, 1008,1010 = NJW 2006, 1952,1954).
- BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Infolgedessen müssen sich die Kläger ihre Unterschriften auf dem Zeichnungsschein zugleich als Vollmachtserteilung zurechnen lassen, weil ihr Verhalten sich auch insoweit als Ausdruck eines dahingehenden Rechtsfolgewillens darstellte und ein Anleger in ihrer Situation bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ohne weiteres hätte erkennen können und müssen, dass eine derartige Handlung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Bevollmächtigung der Treuhänderin aufgefasst werden durfte (vgl. BGHZ 109, 171, 177 = WM 1990, 161). - BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
2003, 1686 = NJW 2003, 1811). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03
Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Dieses Auslegungsergebnis ist umso unbedenklicher, als es zugleich der grundlegenden - und insbesondere in der Rechtsprechung des II. ZS des BGH sonst betonten - Auslegungsregel entspricht, dass diejenige Auslegung den Vorzug verdient, bei welcher auch der umstrittenen Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich diese Bestimmung andernfalls als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde (vgl. etwa BGH WM 2005, 1031 = NJW 2005, 2618 m.w.N.). - BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
b) Das Ergebnis stellt sich im Übrigen auch nicht anders dar, wenn dem Vertriebsunternehmen nur die Stellung eines Empfangsboten - im Repräsentationsbereich der Treuhänderin oder der Initiatorin - zugebilligt werden konnte (in den Konsequenzen in der Zugangsfrage vgl. etwa BGH WM 1989, 852 = NJW-RR 1989, 757, 758 und MünchKomm/Schramm, a.a.O., Rdn. 60 vor § 164 BGB) und/oder davon ausgegangen wird, dass lediglich die Fondsbetreiberin Empfangsvollmacht für die Treuhänderin besaß. - BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05
Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Zu den Schlüssigkeitsanforderungen an das Vorbringen der Anlegerseite, bei der Finanzierungsvollmacht im Zeichnungsschein und der in einem späteren Termin erteilten notariell beglaubigten Vollmacht handele es sich um ein "einheitliches Rechtsgeschäft" im Sinn des § 139 BGB (Fortführung von BGH WM 2007, 116 = NJW-RR 2007, 395). - BGH, 19.11.1981 - VII ZR 238/80
Vertragsscbluß mit Reiseveranstalter bei Einschaltung eines Reisebüros
Auszug aus OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06
Anhaltspunkte für außerhalb des Textes des Zeichnungsscheins liegende auswertungserhebliche Umstände, wie etwa ergänzende mündliche Zusatzerklärungen, für die auf die Verständnismöglichkeit der (passiven) Vertreterseite abzustellen wäre (vgl. Palandt, 66. Aufl., Rdn. 5 zu § 166 BGB im Anschluss an BGHZ 82, 219, 222 f. = WM 1982, 92) sind nicht ersichtlich und werden auch nicht behauptet.
- OLG Saarbrücken, 13.03.2008 - 8 U 249/07
Zur Wirksamkeit und zum Umfang der Bevollmächtigung eines Treuhänders
Dieser mit "Auftrag und Vollmacht" überschriebene Zeichnungsschein enthält bereits nach seinem Wortlaut eine ausdrückliche Vollmacht des Treuhänders, sowohl für die Gesellschaft als auch für die einzelnen Gesellschafter die erforderlichen Zwischen- und Endfinanzierungskredite aufzunehmen, namens der Gesellschaft und der Gesellschafter Konten bei Banken zu eröffnen und über die Eigen- und Fremdmittel zu verfügen (BGH NJW 2006, 1952 Tz. 13; NJW 2006, 1957, 1958 Tz. 14 ff.; NJW 2007, 1131, 1132 Tz. 19; OLG Bamberg WM 2007, 1211 ff. - zitiert nach juris Rn. 13;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 05.06.2007 - 17 U 70/06 - zitiert nach juris Rn. 31).Vielmehr hätte der Kläger die zur Herbeiführung des Anteilserwerbs notwendigen Erklärungen, soweit sie nicht von der hier in Rede stehenden - wirksamen - Vollmacht umfasst waren, an der Stelle des Treuhänders selbst abgeben können (OLG Bamberg, Beschluss vom 27.03.2007 - 4 U 95/06, WM 2007, 1211 ff. - zitiert nach juris Rn. 50).
Hinzu kommt, dass bei einer solchen Auslegung die ausdrücklich im Zeichnungsschein erteilte Vollmacht überflüssig gewesen wäre, da sich der Kläger ja verpflichtet hatte, die ihm übergebene Treuhandvollmacht binnen 8 Tagen notariell beglaubigen zu lassen (so auch OLG Karlsruhe…, Urteil vom 05.06.2007 - 17 U 60/06 - zitiert nach juris Rn. 39; OLG Bamberg WM 2007, 1211 ff. - zitiert nach juris Rn. 46 ff.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.05.2007 - 9 U 21/06 - zitiert nach juris Rn. 15).
Zudem lässt sich dem Umstand, dass sich das Darlehensangebot der Beklagten vom 18.10.1990 (Bl. 37 ff.) bereits auf den Fondsanteil am Einkaufszentrum YYY GbR bezog, entnehmen, dass dem Treuhänder, der mit der Durchführung der Finanzierung beauftragt war, das Einverständnis des Klägers mit der Umsetzung bekannt war (vgl. dazu auch OLG Bamberg WM 2007, 1211 ff. - juris Rn. 25 ff.).
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Erfüllung einer Todesfallleistung durch die Lebensversicherung: Auszahlung auf …
Denn trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung auch schon dann vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324; Urteil vom 29. April 2003 - XI ZR 201/02, WM 2004, 21; speziell zur Vollmachtserteilung etwa: OLG Frankfurt, WM 2006, 2207; OLG Bamberg, WM 2007, 1211).
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