Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23010
OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12 (https://dejure.org/2012,23010)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.08.2012 - 8 U 460/12 (https://dejure.org/2012,23010)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. August 2012 - 8 U 460/12 (https://dejure.org/2012,23010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • Betriebs-Berater

    Aufklärungspflicht des Leasinggebers gegenüber seinem potenziellen Leasingnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 280 Abs. 1
    Vorvertragliche Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des Leasinggebers gegenüber seinem potenziellen Leasingnehmer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leasinggeber muss Lessingnehmer auf fehlende Kongruenz zwischen Leasing- und Kooperationsvertrag hinweisen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht des Leasinggebers gegenüber seinem potenziellen Leasingnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Leasinggebers gegenüber dem potenziellen Leasingnehmer im Hinblick auf Vertragszweck und Vertragsdurchführung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1092
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 279/10

    Haftung des Leasinggebers für die Verletzung von Aufklärungspflichten des …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12
    Dabei haftet der Leasinggeben nach § 278 BGB, wenn der Lieferant der Leasingsache schuldhaft (jedenfalls auch) den Leasingvertrag betreffende Aufklärungs- oder Hinweispflichten gegenüber dem Leasingnehmer verletzt, sofern der Lieferant mit Wissen und Willen des Leasinggebers Vorverhandlungen mit dem Leasingnehmer über den Abschluss eines Leasingvertrages führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Juni 2011, VIII ZR 279/10, Rn. 18).

    Dabei haftet der Leasinggeben nach § 278 BGB, wenn der Lieferant der Leasingsache schuldhaft (jedenfalls auch) den Leasingvertrag betreffende Aufklärungs- oder Hinweispflichten gegenüber dem Leasingnehmer verletzt, sofern der Lieferant mit Wissen und Willen des Leasinggebers Vorverhandlungen mit dem Leasingnehmer über den Abschluss eines Leasingvertrages führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Juni 2011, VIII ZR 279/10, Rn. 18).

    Der Leasinggeber hat seinen potenziellen Leasingnehmer bei vorvertraglicher Vertragsverhandlung im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren über Umstände aufzuklären, die geeignet sind, den Vertragszweck und die Vertragsdurchführung zu vereiteln oder aus denen sich für ihn besondere Gefahren bei der Vertragsdurchführung ergeben können (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 279/10, Rn. 18;… Urt. v. 03.07.1985, VIII ZR 102/84;… Meyer, MDR 2012, S. 688, 691).

    Hierzu gehören auch wirtschaftliche Umstände, die einer Vertragsdurchführung entgegenstehen, so dass auch der Leasinggeber über Umstände aufzuklären hat, die einer dargestellten Kostenneutralität entgegenstehen, soweit sie ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen (vgl. Senat, Urt. v. 22.10.2010, 8 U 778/10, insoweit nicht beanstandet durch BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 279/10;… vgl. auch Meyer, a.a.O.).

    Dabei hängt die Zurechnung der Pflichtverletzung - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht von einer ständigen Geschäftsverbindung zwischen Lieferant und Leasinggeber ab, sondern von der Tatsache, dass sich der Leasinggeber zum Abschluss des Leasingvertrags der Hilfe des Lieferanten bedient (BGH, Urt. v. 15.06.2011 - VIII ZR 279/10, Rn. 19, m.w.N.).

  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12
    Der Leasinggeber hat seinen potenziellen Leasingnehmer bei vorvertraglicher Vertragsverhandlung im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren über Umstände aufzuklären, die geeignet sind, den Vertragszweck und die Vertragsdurchführung zu vereiteln oder aus denen sich für ihn besondere Gefahren bei der Vertragsdurchführung ergeben können (…vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 279/10, Rn. 18; Urt. v. 03.07.1985, VIII ZR 102/84;… Meyer, MDR 2012, S. 688, 691).

    Auch die Klägerin als Leasinggeberin muss dem im Rahmen der Vertragsverhandlungen hergestellten inneren Zusammenhang zwischen den geschlossenen Verträgen dadurch Rechnung tragen, dass sie die Leasingnehmerin ausdrücklich auf die fehlende Kongruenz zwischen Leasing- und Kooperationsvertrag hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1985, VIII ZR 102/84;… Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. C, Rn. 105).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12
    Der Umstand, dass die Anlage B1, mit der die Beklagte geworben ist, darauf angelegt ist, einen Irrtum über die Einheitlichkeit von Kooperations- und Leasingvertrag zu erwecken, führt nach Auffassung des Senates - wie bei Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen von Kapitalanlageberatung (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2012, XI ZR 262/10) - zu einer Beweislastumkehr dahingehend, dass eine widerlegliche Vermutung besteht, dass die irreführende Darstellung den Vertragsschluss verursacht hat.
  • BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10

    Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne …

    Auszug aus OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12
    Auch eine vom Lieferanten unterlassene Aufklärung der Leasingnehmerin über die rechtliche Selbstständigkeit von Kaufvertrag und Leasingvertrag kann unter solchen Umständen eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten bei Anbahnung des Leasingvertrages nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 9/10).
  • BGH, 18.09.2013 - VIII ZR 281/12

    Haftung des Leasinggebers für einen Leasingvertrag über eine …

    Rn. 8 Das Berufungsgericht (OLG Dresden, WM 2013, 1092) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2013 - 11 U 104/12

    Leasingvertrag: Zeitgleicher Abschluss eines Leasingvertrages und eines …

    Der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, Urt. v. 02. August 2012 - 8 U 460/12 (Kopie GA III 629 ff.), liege möglicherweise ein abweichender Sachverhalt zu Grunde; jedenfalls könne der darin vorgenommenen Risikoverteilung - in Übereinstimmung mit der Judikatur zahlreicher anderer Oberlandesgerichte - nicht beigetreten werden, zumal die Möglichkeit des käuflichen Erwerbs der Telekommunikationsanlage zum Preis von EUR 28.500,00 netto bestanden habe.

    Rn. 32 Eine abweichende rechtliche Beurteilung durch den Senat wird schließlich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, Urt. v. 02.08.2012 - 8 U 460/12 (Kopie GA III 629 ff. = WM 2013, 1092), veranlasst.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, Urt. v. 02.08.2012 - 8 U 460/12 (Kopie GA III 629 ff. = WM 2013, 1092), gibt keinen Anlass zur Revisionszulassung, da sie offenbar in Unkenntnis der Entscheidung des BGH, Urt. v. 30.03.2011 - VIII ZR 94/10 (NJW 2011, 2874 = WM 2011, 1760), ergangen ist, der sich der Senat angeschlossen hat und mit der die entscheidungsrelevanten Fragen der Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten bereits vor kurzem höchstrichterlich beantwortet worden sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht