Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 130 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentümerversammlung: Widerruflichkeit einer Stimmabgabe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 130 Abs 1 S 2 BGB, § 23 WoEigG, § 25 WoEigG
Wohnungseigentümerversammlung: Widerruflichkeit einer Stimmabgabe - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 130 Abs. 1 S. 2
Keine Widerruflichkeit der Stimme nach Zugang - Kanzlei Prof. Schweizer
Abgegebene Stimme in Eigentümerversammlung nach Zugang beim Versammlungsleiter nicht mehr widerrufbar
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimme nach ihrem Zugang bei einem Versammlungsleiter
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Widerruf der in Eigentümerversammlung abgegebenen Stimme nach Zugang beim Versammlungsleiter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 130 Abs. 1 Satz 2
Kein Rückholrecht für abgegebene Stimmen; kein Widerruf der Stimmabgabe; Wohnungseigentümerversammlung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 130 Abs. 1 S. 2
Widerruf der in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimme nach ihrem Zugang bei einem Versammlungsleiter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bis wann kann abgegebene Stimme widerrufen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerruf der Stimmabgabe beim WEG-Beschluss
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Eigentümer fordern Stimmzettel zurück
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümerversammlung - Widerruf einer Stimmabgabe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Widerruf einer in der Eigentümerversammlung abgegebenen Stimme nach ihrem Zugang
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer kann Stimme nicht zurücknehmen
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer kann Stimme nicht zurücknehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
WEG-Beschluss: Stimmabgabe widerrufbar?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang beim Versammlungsleiter
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bis wann kann die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme widerrufen werden?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bis wann ist Widerruf der Stimme in der Eigentümerversammlung möglich? (IMR 2012, 459)
Verfahrensgang
- AG Sinzig, 16.06.2011 - 10a C 17/10
- LG Koblenz, 03.11.2011 - 2 S 40/11
- BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3372
- MDR 2012, 1218
- NZM 2012, 811
- ZMR 2012, 980
- WM 2013, 666
- JR 2013, 152
- ZfBR 2012, 755
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Rn. 5 1. Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht zwar davon aus, dass die von den Wohnungseigentümern abgegebenen Einzelstimmen empfangsbedürftige Willenserklärungen gegenüber dem Versammlungsleiter sind, auf die die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln Anwendung finden (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 67). - BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88
Beweislast für Genehmigung eines Vertrages
Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Die in der Eigentümerversammlung unter Anwesenden abgegebene Stimme wird daher entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam, wenn der Versammlungsleiter sie zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses zur Kenntnis nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IV b ZR 44/88, NJW 1989, 1728, 1729;… Wenzel in Immobilienrecht 2002, S. 23, 38). - BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97
Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Handelt es sich - wie hier - um eine in Form von Stimmzetteln verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden, liegt ein Zugang vor, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Versammlungsleiters als Empfänger gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 40/97, NJW 1998, 3344 m.w.N.). - BGH, 25.01.1967 - V ZR 172/65
Bindung an die Einigung bei Grundstücksübereignung
Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Die Bestimmung des § 873 Abs. 2 BGB, die die Unwiderruflichkeit der dinglichen Einigung vor der Eintragung von der Beobachtung gewisser Förmlichkeiten abhängig macht, soll übereilte und leichtfertige Verfügungen über Grundstücksrechte verhindern (Senat, Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 172/65, BGHZ 46, 398, 399). - BGH, 08.02.1985 - V ZR 253/83
Erneute Vernehmung von Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Deren Beurteilung konnte nur dadurch erfolgen, dass sich das Berufungsgericht durch erneute Vernehmung einen eigenen, unmittelbaren Eindruck von den Zeugen verschaffte (vgl. Senat, Urteil vom 8. Februar 1985 - V ZR 253/83, NJW-RR 1986, 285, 286).
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17
Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der …
Die für den Eintritt der Bindung nach § 873 Abs. 2 BGB einzuhaltenden Förmlichkeiten, insbesondere die Belehrung über die Bedeutung der Auflassung durch den beurkundenden Notar, gewährleistet, "daß nicht übereilt und leichtfertig über die Rechte an Grund und Boden verfügt wird" (vgl. Motive III, S. 175; Senat, Urteil vom 25. Januar 1967 - V ZR 172/65, BGHZ 46, 398, 399; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11, NJW 2012, 3372 Rn. 8). - BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits
Anders als die Revision meint, kommt es deshalb nicht darauf an, dass die von einem Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11, NJW 2012, 3372, Rn. 8). - OLG München, 05.04.2023 - 7 U 6538/20
Keine freie Widerruflichkeit der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung
Demnach werde eine Willenserklärung mit ihrem Zugang wirksam und binde den Erklärenden, weshalb ein Widerruf der Erklärung nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB ab diesem Zeitpunkt ausscheide (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11, Rdnr. 8).Dass die Abstimmung im Fall des BGH V ZR 254/11 in Präsenz der Wohnungseigentümer erfolgte und nicht - wie streitgegenständlich - im Umlaufverfahren, macht nur insoweit einen Unterschied, als die Regelung des § 130 Abs. 1 BGB nun nicht mehr - wie im Fall des BGH - nur entsprechend, sondern, da die Willenserklärung gegenüber Abwesenden abgegeben wurde, unmittelbar Anwendung findet.
Insoweit kann sich die Klägerin auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 13.07.2012 (V ZR 254/11) berufen.
Auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Versammlungsleiter (in Form des Verlesens der Stimmzettel und der Eintragung des Stimmergebnisses in eine Excel-Tabelle) sollte es dabei gerade nicht ankommen (BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11, Rdnr. 5).
Die Entscheidungen des Reichsgerichts vom 04.03.1930 - II 207, 29, RGZ 128, 172, 177 und vom 13.04.1940 - II 143/39, RGZ 163, 385, 392 f. sind durch die Entscheidung des BGH vom 13.07.2012 - V ZR 254/11 überholt.
- BGH, 22.10.2024 - II ZR 64/23
Widerruflichkeit der Stimmabgabe in Personengesellschaft nach deren Wirksamwerden …
Rn. 15 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Stimmabgabe eines Gesellschafters im Rahmen der Beschlussfassung einer Personengesellschaft eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die als solche grundsätzlich den allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte und damit § 130 Abs. 1 BGB unterliegt (allgemeine Meinung, vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1954 - II ZR 342/53, BGHZ 14, 264, 267; Beschluss vom 29. Mai 1967- II ZR 105/66, BGHZ 48, 163, 173; Beschluss vom 18. September 1975- II ZB 6/74, BGHZ 65, 93, 97;… Beschluss vom 17. Januar 2023 - II ZB 6/22, BGHZ 236, 54 Rn. 19 mwN;… Oetker/Lieder, HGB, 8. Aufl., § 109 Rn. 22;… Oswald in Henssler/Strohn, GesR, 6. Aufl., § 109 Rn. 55;… Hopt/Roth, HGB, 43. Aufl., § 109 Rn. 28;… Staub/Schäfer, HGB, 6. Aufl., § 109 Rn. 20, 33;… Westermann in Westermann/Wertenbruch, HdB Personengesellschaften, Stand 10/2018, § 24 Rn. 483 f.;… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 15 S. 437;… Baltzer, Der Beschluss als rechtstechnisches Mittel organschaftlicher Funktion im Privatrecht, 1965, S. 147 f.;… Ulmer, Festschrift Niederländer, 1991, S. 415, 418 f.; ferner BGH, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63, 67; Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11, WM 2013, 666 Rn. 5;… aA Feltl, Festschrift Aicher, 2012, S. 79, 97 ff., 103: nicht empfangsbedürftige Willenserklärung).Rn. 36 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 13. Juli 2012 (V ZR 254/11, WM 2013, 666 Rn. 6 ff.) für einen in einer Präsenzversammlung mit Stimmzetteln gefassten Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verweis auf § 145 Abs. 1 BGB entschieden, dass die mit ihrem Zugang beim Versammlungsleiter entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam gewordene Stimmabgabe den Erklärenden binde, weshalb ein Widerruf nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB ab diesem Zeitpunkt ausscheide.
- LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12
Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?
Bei dem Erfordernis einer bloßen Zustimmung wäre ferner fraglich, wem gegenüber diese abzugeben ist und ob sie nach ihrem Zugang beim Empfänger noch widerrufen werden kann; bei einer Beschlussfassung steht die Möglichkeit des Widerrufs der Stimmabgabe nach ihrem Zugang beim Versammlungsleiter indes nicht (mehr) im Zweifel (vgl. BGH, Urt. v. 13.07.2012 - VZR 254/11, Tz. 8, abrufbar unter BeckRS 2012, 19865). - LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte …
Dies verkennt jedoch den Unterschied zwischen einer Vereinbarung, d.h. einem Vertragsschluss, der durch entgegen gerichtete Willenserklärungen zustande kommt (§§ 145 ff. BGB), und einer Stimmabgabe, bei der die anwesenden Wohnungseigentümer im Rahmen der Stimmabgabe gleichgerichtete Willenserklärungen an den Versammlungsleiter als Adressaten abgeben (vgl. Dazu BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11, NJW 2012, 3372). - LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16
Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei …
Rn. 51 Selbst wenn man mit der Gegenauffassung im Hinblick auf § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB davon ausginge, dass die Zustimmungserklärung ab ihrem Zugang beim Beschlussinitiator unwiderruflich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11, NJW 2012, 3372, Rn. 8, zitiert nach juris;… Bärmann/Merle, WEG, 13. Auflage, § 23 Rdnr. 118;… Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 23 Rdnr. 141) und dies auch für die Änderung einer Ablehnung in eine Zustimmungserklärung gelten würde, ergäbe sich im vorliegenden Fall nichts anderes, da selbst bei Fehlen der Zustimmungserklärung eines Wohnungseigentümers der Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren aufgrund der Feststellung des Beschlussergebnisses (angenommen) durch die Verwaltung wirksam zustande gekommen wäre. - LG Dortmund, 23.11.2018 - 17 S 83/18
Eigentümerversammlungen kann doch in der Waschküche stattfinden!
Im Übrigen kommt eine Ungültigerklärung von Beschlüssen aufgrund eines Auszählungsfehlers nur in Betracht, wenn sich bei korrekter Ermittlung des Abstimmungsergebnisses für den zugrunde liegenden Beschlussantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11 -, Rn. 12, juris). - BGH, 25.06.2013 - XI ZR 210/12
Erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz bei mangelnder Aussage über die …
Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn das Berufungsgericht auf der Grundlage des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Beweislastentscheidung treffen will, sich das erstinstanzliche Gericht zur Glaubhaftigkeit der Aussagen von ihm vernommener Zeugen jedoch nicht geäußert hat und - außer der Möglichkeit entgegengesetzter Interessen der Zeugen am Ausgang des Rechtsstreits - eindeutige objektive Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der einen oder anderen Aussage fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11, WM 2013, 666 Rn. 10; Urteil vom 8. Februar 1985 - V ZR 253/83, NJW-RR 1986, 285 f.). - LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18
Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?
Nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter kann diese nicht mehr widerrufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 254/11 -, MDR 2012, 577); denn nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung mit ihrem Zugang wirksam und bindet den Erklärenden (vgl. § 145 Abs. 1 BGB). - LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16
Wohnungseigentum: Anspruch auf Abgabe der im schriftlichen Verfahren …
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
- LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22
Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2015 - 10 B 1388/14
Baurechtliche Verstöße im Hinblick auf die genehmigte Absenkung eines Geländes …
- AG Hamburg-Barmbek, 14.01.2015 - 882 C 17/14
Schornsteinbau erfordert Beschluss der Eigentümerversammlung!
- AG Landshut, 25.03.2022 - 14 C 1593/21
Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschlussfassung einer …
- AG München, 13.02.2025 - 1294 C 21980/24
Eigentümerversammlung, Miteigentumsanteil, Sonderumlagenbeschluß, Gemeinschaft …
- LG Köln, 13.12.2018 - 29 S 77/18
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