Rechtsprechung
| BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflichten vor Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses für das Ersturteil; Anforderungen an die Notierung der Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 233 ZPO
- IWW
§§ 133, 134 InsO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 174 ZPO
- Wolters Kluwer
Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen Rechtsanwalt durch Festhalten und Vermerken der Rechtsmittelfrist in den Handakten; Deutliches Abheben der notierten Rechtsmittelfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen von gewöhnlichen ...
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Erst bei Fristnotierung im Kalender, darf Empfangsbekenntnis unterzeichnet werden - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 174 ; InsO § 133
Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen Rechtsanwalt durch Festhalten und Vermerken der Rechtsmittelfrist in den Handakten; Deutliches Abheben der notierten Rechtsmittelfristen und Rechtsmittelbegründungsfristen von gewöhnlichen ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erst die Rechtsmittelfrist notieren, dann das Empfangsbekenntnis unterzeichnen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristenkalender - und die Berufungsbegründungsfrist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristenkalender - und das Empfangsbekenntnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsbegründungsfrist - und die Vorfrist
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 233 ZPO
Erst bei Fristnotierung im Kalender, darf Empfangsbekenntnis unterzeichnet werden - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hervorhebung der Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Vorkehrungen vor der Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Besprechungen u.ä.
- Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
§ 233 ZPO
Erst bei Fristnotierung im Kalender, darf Empfangsbekenntnis unterzeichnet werden
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 09.11.2018 - 1 O 1530/18
- OLG Oldenburg, 06.02.2019 - 1 U 87/18
- BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Papierfundstellen
- NJW 2019, 3234
- MDR 2019, 1397
- MDR 2019, 1493
- FamRZ 2019, 1881
- WM 2020, 855
- AnwBl 2019, 687
- AnwBl Online 2019, 923
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- BGH, 26.11.2013 - II ZB 13/12
Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei Erledigungsvermerk in der Handakte …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Die Handakte muss durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lassen, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 10; vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 9).Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in einen Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (BGH, Beschluss vom 26. November 2013, aaO Rn. 10).
Es fehlt indessen an dem außerdem in der Handakte vorzunehmenden Vermerk, dass die Frist auch im Fristenkalender eingetragen worden ist (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2013, aaO; Beschluss vom 26. November 2013, aaO Rn. 9).
Zudem kann dem Wiedereinsetzungsbegehren nicht entnommen werden, dass die Anweisung bestand, zuerst die Fristen im Kalender einzutragen, bevor ein Vermerk in der Akte erfolgt (BGH, Beschluss vom 26. November 2013, aaO Rn. 10).
Fehlende Angaben deuten angesichts der den Anwälten bekannten Pflichtenlage nicht auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags hin, die aufzuklären oder zu füllen wären, sondern erlauben den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 12).
Dann wäre bei unterstellt im Übrigen ordnungsgemäßem Vorgehen die Berufungsbegründung rechtzeitig eingelegt worden (BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 13).
- BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99
Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Wenn ihm die Akten auf Vorfrist vorgelegt werden, hat der Rechtsanwalt Anlass zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680).Es fehlt jedoch an jeder Darlegung, ob die Akten dem Klägervertreter an diesem Tag vorgelegt wurden (BGH…, Beschluss vom 27. Mai 1997, aaO) und er die gebotene Prüfung (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999, aaO) vorgenommen hat.
Dann wäre ebenfalls aufgefallen, dass infolge der Verwechslung mit dem Parallelverfahren eine fehlerhafte Frist notiert worden war (BGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680).
- BGH, 12.01.2010 - VI ZB 64/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen für die Unterzeichnung …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Um zu gewährleisten, dass ein solcher Vermerk angefertigt wird und das maßgebende Datum zutreffend wiedergibt, darf der Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9;… vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6).Rn. 22 aa) Wäre das Empfangsbekenntnis erst nach Anfertigung des Vermerks über das Datum der Unterzeichnung und Festhaltung der Rechtsmittelfrist auch im Fristenkalender zurückgesandt worden, ist davon auszugehen, dass die Berufung rechtzeitig eingelegt worden wäre (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 11).
- BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11
FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Die Handakte muss durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lassen, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen worden sind (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 10;… vom 26. November 2013 - II ZB 13/12, WM 2014, 424 Rn. 9).Es fehlt indessen an dem außerdem in der Handakte vorzunehmenden Vermerk, dass die Frist auch im Fristenkalender eingetragen worden ist (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013, aaO;… Beschluss vom 26. November 2013, aaO Rn. 9).
- BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97
Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Sie soll bewirken, dass dem Rechtsanwalt durch rechtzeitige Vorlage der Akten auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit verbleibt (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97, NJW 1997, 2825, 2826).Es fehlt jedoch an jeder Darlegung, ob die Akten dem Klägervertreter an diesem Tag vorgelegt wurden (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1997, aaO) und er die gebotene Prüfung (BGH…, Beschluss vom 17. Juni 1999, aaO) vorgenommen hat.
- BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung der Berufungsbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 13). - BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01
Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Um zu gewährleisten, dass ein solcher Vermerk angefertigt wird und das maßgebende Datum zutreffend wiedergibt, darf der Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9;… vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6). - BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Um zu gewährleisten, dass ein solcher Vermerk angefertigt wird und das maßgebende Datum zutreffend wiedergibt, darf der Rechtsanwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9; vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6). - BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Fristenkalender - …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Rn. 21 d) Liegen - wie im Streitfall - mehrere Pflichtverletzungen vor, kann Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben können (BGH, Beschluss vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649, 3650). - BGH, 09.05.2019 - IX ZB 6/18
Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten; Beauftragung eines anderen …
Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19
Besteht hingegen die Möglichkeit, dass die Versäumung der Frist auf dem festgestellten Verschulden beruht, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - IX ZB 6/18, NJW 2019, 2028 Rn. 16). - BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
- BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88
Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender …
- BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens; …
- BGH, 29.07.2004 - III ZB 27/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Streichung der Frist im …
- BGH, 15.09.2020 - VI ZR 544/19
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist für einen …
Unterlässt er dies, so liegt bereits hierin ein Verschulden im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO; unterbleibt infolge des Versäumnisses die rechtzeitige Stellung des Wiedereinsetzungsantrags, so scheidet eine Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist aus (…Fortführung Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9;… vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, MDR 2019, 1397 Rn. 13 mwN).Rn. 7 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist für den Fall der Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 ZPO anerkannt, dass ein die Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist ausschließendes Verschulden regelmäßig bereits darin liegt, dass der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis ohne Überprüfung auch nur der Handakte - durch die das Versäumnis im Streitfall bereits aufgefallen wäre - unterzeichnet und zurückreicht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6;… vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9;… vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, MDR 2019, 1397 Rn. 13 mwN).
- BGH, 06.10.2020 - XI ZB 17/19
Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei: Notierung einer Vorfrist für …
Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994, aaO S. 2551 f. mwN…, vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 9…, vom 27. März 2013 - III ZB 84/12, juris Rn. 7…, vom 13. September 2018 - V ZB 227/17, NJW-RR 2018, 1451 Rn. 7…, vom 20. November 2018 - XI ZB 31/17, juris Rn. 9, vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, WM 2020, 855 Rn. 16 …und vom 12. Mai 2020, aaO Rn. 11 f.).Hat ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Berufungsbegründungsfrist ergriffen, geht es zu seinen Lasten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8…, vom 18. Juli 2013 - V ZB 173/12, juris Rn. 12…, vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 10…, vom 23. Oktober 2018 - III ZB 54/18, NJW-RR 2018, 1529 Rn. 14…, vom 20. November 2018 - XI ZB 31/17, juris Rn. 20 und vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234 Rn. 21).
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 483/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfungspflichten des Rechtsanwalts bei …
Deshalb hat ein Rechtsanwalt auch dann, wenn ihm die Akten zur Vorfrist vorgelegt werden, Anlass zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19 - NJW 2019, 3234 Rn. 16).
- VG Bayreuth, 24.02.2023 - B 4 K 22.585
Klagefrist versäumt, anwaltliches Organisationsverschulden, Wiedereinsetzung in …
Denn sonst besteht die Gefahr, dass der Erledigungsvermerk in der Handakte bereits vor der Eintragung in einen Kalender angebracht wird und die Gegenkontrolle versagt (vgl. zum Ganzen BGH, B.v. 12.09.2019 - IX ZB 13/19 - juris Rn. 13).Besteht hingegen die Möglichkeit, dass die Versäumung der Frist auf dem festgestellten Verschulden beruht, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (so zum Ganzen BGH, B.v. 12.09.2019 - IX ZB 13/19 - juris Rn. 21 m.w.N.).
Nicht aufzuklären war des Weiteren vor allem auch, ob auf dem Herrn Rechtsanwalt … bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses vorgelegten Exemplar des streitgegenständlichen Widerspruchsbescheids - anders als auf dem als Anlage zur Klageschrift vorgelegten Exemplar - tatsächlich der Eingangsstempel nebst Zustelldatum angebracht war (zu den diesbezüglichen Anwaltspflichten: BGH, B.v. 12.09.2019 - IX ZB 13/19 - juris Rn. 13).
- OLG München, 26.11.2020 - 29 U 5407/19
Berufung, Auslegung, Wiedereinsetzung, Vertragsschluss, Unterlassung, …
Fehlende Angaben deuten angesichts der den Anwälten bekannten Pflichtenlage nicht auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags hin, die aufzuklären oder zu füllen wären, sondern erlauben den Schluss darauf, dass entsprechend erforderliche organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH NJW 2019, 3234 Rn. 17). - BGH, 22.11.2022 - VIII ZB 2/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich …
Ihre Eintragung bietet hiernach eine zusätzliche Fristensicherung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 5/16, NJW-RR 2017, 953 Rn. 8;… vom 13. September 2018 - V ZB 227/17, aaO; vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234 Rn. 23;… vom 6. Oktober 2020 - XI ZB 17/19, aaO;… vom 20. September 2022 - VI ZB 17/22, juris Rn. 7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2023 - 10 B 361/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Rn. 11 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6, und vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19 -, juris Rn. 13, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. September 2021 - 8 A 1144/21 -, juris Rn 12, und vom 15. Juni 2004 - 18 B 729/04 -, juris Rn. 7.Rn. 21 vgl. zur Pflicht der Notierung von Vorfristen für die Abfassung von Rechtsmittelbegründungsschriftsätzen etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. April 2019 - 2 B 1.19 -, juris Rn. 11, und vom 21. Februar 2008 - 2 B 6.08 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19 -, juris Rn. 16,.
- OLG Düsseldorf, 03.02.2023 - 1 U 182/22 Werden dem Anwalt die Akten auf Vorfrist vorgelegt, hat dieser Anlass zu einer eigenverantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist (BGH, Beschluss vom 17.06.1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680; BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234, 3235 Rn. 16).
Das Vorbringen der Klägerin lässt eine Darlegung dazu vermissen, ob die Akten dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt an diesem Tage vorgelegt wurden und ob der Rechtsanwalt die gebotene Fristenprüfung vorgenommen hat (zu beiden Erfordernissen: BGH, Beschluss vom 17.06.1999 - IX ZB 32/99, NJW 1999, 2680; BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234, 3235 Rn. 17 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 16.06.2026 - 7 U 15/25
Verkehrsunfall; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzulässigkeit der …
Dieses darf er grundsätzlich erst zurückgeben, wenn er sich u.a. davon überzeugt hat, dass die mit dem zuzustellenden Schriftstück beginnende Frist in den Handakten sowie im Fristenkalender vermerkt ist (BGH, Beschluss vom 12.09.2019, Az. IX ZB 13/19, Beck-online Rn. 13). - BGH, 10.02.2022 - I ZB 46/21
Beantragung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zudem nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234 Rn. 13 mwN). - BPatG, 14.01.2020 - 8 W (pat) 36/19
- BGH, 18.03.2025 - VIa ZR 803/22
Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2022 - 7 UF 67/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis zur Begründung der …
- OLG Frankfurt, 02.07.2024 - 3 UF 43/24
Wiedereinsetzung: Büroorganisation des Anwalts - gestrichene und geänderte …
- OLG Schleswig, 26.06.2023 - 7 U 53/23
Sorgfaltspflicht eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts hinsichtlich der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 8 A 1144/21
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Berufung
- OLG München, 30.11.2023 - 13 U 2195/23
Anwalts Sorgfaltspflichten bei Abgabe eines Empfangsbekenntnisses
- OLG Stuttgart, 21.02.2020 - 17 UF 195/19
Notwendiger Vortrag zur Wiedereinsetzung bei Neuanlegung von Akte
- BPatG, 30.12.2022 - 8 W (pat) 27/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".