Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- rechtsinformationen.bund.de
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verletzung der Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit bei Auswärtsbeurkundungen; Beurkundung in den Räumen einer Gemeinde
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO, § ... 124a Abs. 5 Satz 2, § 124 Abs. 2 VwGO, § 64 Abs. 2 BDG, § 105 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 10a BNotO, § 95 BNotO, § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 77 Abs. 1 BDG, § 109 BNotO
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 10a, 14 Abs. 3 S. 2
Beurkundung in den Räumlichkeiten einer Gemeinde; Anschein der Parteilichkeit - Wolters Kluwer
Amtspflichtverletzung und Anschein der Parteilichkeit des Notars durch Vornahme von Beurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 10a; BNotO § 14 Abs. 3 S. 2
A) Der Notar verstößt gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit, wenn er - jedenfalls: wiederholt - Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vornimmt, ohne dafür sachliche Gründe vorweisen zu können. b) Die ... - rechtsportal.de
BNotO § 10a; BNotO § 14 Abs. 3 S. 2
A) Der Notar verstößt gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit, wenn er - jedenfalls: wiederholt - Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vornimmt, ohne dafür sachliche Gründe vorweisen zu können. - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der Notar im Haus begeht eine Amtspflichtverletzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geldbuße nach Notar-Beurkundungen in Räumen einer Partei - Geldbuße nach Notar-Beurkundungen in Räumen einer Partei
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung von Amtspflichten eines Notars durch eine Beurkundung in Räumen der Gemeinde
- haufe.de (Kurzinformation)
Amtspflichtverletzung des Notars bei wiederholter Beurkundung in Räumen einer Partei
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 02.10.2020 - Not 15/20
- BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 782
- ZIP 2021, 2493
- DNotZ 2022, 227
- WM 2021, 1255
- AnwBl 2021, 492
- AnwBl Online 2021, 784
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17
Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als …
Auszug aus BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20
Daraus, dass § 10a BNotO eine Beurkundung außerhalb der Geschäftsstelle des Notars nicht untersagt, darf nicht geschlossen werden, dass diese von vornherein mit der allgemeinen Pflicht zu unabhängiger und unparteilicher Amtsführung vereinbar sei (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - NotSt(Brfg) 3/17, DNotZ 2018, 550 Rn. 28). - BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 647/98
Zum Berufsrecht der Notare
Auszug aus BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20
Rn. 5 aa) Im Ansatz zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass die Regelung des § 10a BNotO, die den Notar hinsichtlich seiner Urkundstätigkeit grundsätzlich auf den Bezirk des Amtsgerichts, in dem er seinen Amtssitz hat, verweist, keine weiteren örtlichen Einschränkungen vorsieht (s. BVerfG, NJW 2000, 3486, 3487). - OLG Celle, 29.08.2018 - Not 1/18
Zulässigkeit von häufigen Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer …
Auszug aus BGH, 22.03.2021 - NotSt (Brfg) 4/20
Rn. 6 bb) Aus diesen Grundsätzen ergibt sich, dass der Notar gegen seine Amtspflicht zur Vermeidung des Anscheins der Abhängigkeit oder Parteilichkeit verstößt, wenn er - jedenfalls: wiederholt - Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vornimmt, ohne dafür sachliche Gründe vorweisen zu können; denn durch ein solches Verhalten erweckt er aus der maßgeblichen Sicht des objektiven, mit den konkreten Gegebenheiten vertrauten Beobachters (vgl. Senat…, Beschluss vom 13. November 2017 aaO) den Eindruck, den Interessen dieser Vertragspartei näher zu stehen als den Belangen der anderen Partei (so auch OLG Celle, DNotZ 2020, 227 Rn. 25 ff mwN; Zimmer, ZfIR 2019, 244, 245;… BeckOK/Sander, BNotO, § 14 Rn. 70 [Stand: 1. Februar 2021]; enger: Uffmann, DNotZ 2020, 232, 235 ff, nach deren Meinung der konkret gewählte Ort der Beurkundung allein nicht ausreicht, um den bösen Schein im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO zu erzeugen).
- BGH, 11.07.2022 - NotSt (Brfg) 4/21
Anschein der Parteilichkeit durch Urkundstätigkeit eines Notars außerhalb seiner …
Zum Verstoß eines Notars gegen die Amtspflicht, den Anschein der Abhängigkeit und Parteilichkeit zu vermeiden, im Zusammenhang mit Auswärtsbeurkundungen in den Räumlichkeiten einer Vertragspartei (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20).Rn. 6 1. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) ist erfüllt, wenn es im konkreten Fall auf eine Tatsachen- oder Rechtsfrage ankommt, die über den von der ersten Instanz entschiedenen Fall hinausgeht und an deren Klärung daher mit Blick auf die Einheit oder Fortbildung des Rechts auch für vergleichbare Fälle ein Interesse besteht (vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - NotSt(Brfg) 4/20, NJW-RR 2021, 782 Rn. 4 …und vom 20. Juli 2020 - NotSt(Brfg) 2/20, RNotZ 2020 Rn. 14 mwN).
- BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 3/21
Zur Befreiung eines Notars von der Pflicht zur Verschwiegenheit durch die …
Rn. 13 Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn es im konkreten Fall auf eine Tatsachen- oder Rechtsfrage ankommt, die über den von der ersten Instanz entschiedenen Fall hinausgeht und an deren Klärung daher im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts auch für vergleichbare Fälle ein Interesse besteht (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2021 - NotZ (Brfg) 11/20 juris, Rn. 35; vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20, NJW-RR 2021, 782 Rn. 4, mwN). - BGH, 14.11.2022 - NotSt (Brfg) 1/22
Notarielle Amtspflichtverletzung: Anschein der Parteilichkeit bei Mitwirkung an …
Die Annahme, dass aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven, mit den konkreten Gegebenheiten vertrauten Beobachters (dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt(Brfg) 4/20, WM 2021, 1255 Rn. 6 mwN) der böse Schein der Abhängigkeit und Parteilichkeit entstanden ist, ist daher nicht zu beanstanden.
- BGH, 19.07.2021 - NotZ(Brfg) 11/20
Zur Zulässigkeit von Auflage und Widerrufsvorbehalt bei der Genehmigung der …
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt; die Zweifel müssen dabei auch die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20, WM 2021, 1255 Rn. 7;… vom 23. April 2018 - NotZ (Brfg) 6/17, NJW 2018, 2567 Rn. 11; vom 23. November 2015 - NotSt (Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311 Rn. 5; vom 20. Juli 2015 - NotZ (Brfg) 12/14, DNotZ 2015, 872 Rn. 19; jeweils mwN).Rn. 35 a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn es im konkreten Fall auf eine Tatsachen- oder Rechtsfrage ankommt, die über den von der ersten Instanz entschiedenen Fall hinausgeht und an deren Klärung daher im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts auch für vergleichbare Fälle ein Interesse besteht (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20, WM 2021, 1255 Rn. 4, mwN).
- OLG Celle, 05.04.2022 - Not 6/21
Disziplinarische Ahndung von Verstößen eines Notars gegen das Anscheinsverbot …
bb) Für die Frage, ob der Notar entgegen § 14 Abs. 1 , Abs. 3 Satz 2 BNotO den Anschein erweckte, dass die vom Gesetz mit dem Beurkundungserfordernis verfolgten Zwecke nicht erreicht würden, ist auf die Perspektive eines objektiven - mithin nicht eines fachkundigen -, mit den konkreten Begebenheiten vertrauten Beobachters abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2021 - NotSt (Brfg) 4/20 , juris Rn. 8;… vom 13. November 2017 - NotSt (Brfg) 3/17 , zitiert nach juris Rn. 28). - BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 8/21
Subjektives Recht eines Beteiligten auf Tätigwerden der Dienstaufsicht
Rn. 16 3. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 111d Satz 2 BNotO), der dann eingreift, wenn es im konkreten Fall auf eine Tatsachen- oder Rechtsfrage ankommt, die über den von der ersten Instanz entschiedenen Fall hinausgeht und an deren Klärung mit Blick auf die Einheit oder Fortbildung des Rechts auch für vergleichbare Fälle ein Interesse besteht (vgl. zB Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotSt(Brfg) 4/20, NJW-RR 2021, 782 Rn. 4 mwN), liegt ersichtlich nicht vor. - OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 2 Not 1/25
Disziplinarmaßnahmen gegen Notar wegen beruflichen und außerberuflichen …
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