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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41908
BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20 (https://dejure.org/2021,41908)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2021 - IX ZR 213/20 (https://dejure.org/2021,41908)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20 (https://dejure.org/2021,41908)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erlöschen eines Girovertrags durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Auslegung der Handlungen der Bank als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ; Konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags durch Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des ...

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsdiensterahmenvertrag - vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen eines durch Insolvenzverfahrenseröffnung erloschenen Girovertrags ist kein konkludenter Neuabschluss

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur konkludenten Zustimmung einer Bank zur Neubegründung eines Girovertrages mit dem Schuldner bei Unkenntnis vom Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach ...

  • rechtsportal.de

    Erlöschen eines Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags durch Handlungen der Bank nach Freigabe der selbständigen Tätigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz - Kein konkludenter Neuabschluss eines Girovertrags bei unbekannter Insolvenz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur konkludenten Zustimmung einer Bank zur Neubegründung eines Girovertrages mit dem Schuldner bei Unkenntnis vom Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Vertragsschluss bei Nichtwissen der Bank über Insolvenzverfahren durch konkludentes, vertragsgemäßes Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 67
  • ZIP 2021, 2242
  • MDR 2021, 1478
  • NZI 2021, 1015
  • WM 2021, 2079
  • DB 2021, 2544
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (39)

  • BGH, 21.02.2019 - IX ZR 246/17

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zahnarztes: Erlöschen eines …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Der Bundesgerichtshof hat das die Berufung des Beklagten zurückweisende erste Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212 ff).

    Ein neuer Zahlungsdiensterahmenvertrag kann durch konkludente Willenserklärungen zustande kommen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212 Rn. 11 mwN).

    Für die Zuordnung von Abschlagszahlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung kommt es auf den Zeitpunkt ihrer Zahlung an (BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212 Rn. 37;… BSGE 118, 30 Rn. 34).

    Sofern es sich von einem Neuabschluss überzeugen sollte, wird es die vom Beklagten zu den Gegenansprüchen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019 - IX ZR 246/17, BGHZ 221, 212 Rn. 44) angebotenen Beweise zu erheben haben.

    Insoweit muss der Kläger substantiiert darlegen und beweisen, dass die in Rede stehenden Forderungen gegen die D. und die K. seinem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen waren (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019, aaO Rn. 29, 45 f).

    Dabei wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass eine Bereicherung der Masse ausscheidet, soweit der Kläger über das Kontoguthaben zu seinen Gunsten bereits verfügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2019, aaO Rn. 46).

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7; vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 aaO Rn. 7 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 16; jew. mwN).

    Leitungsstörungen, die zur fehlenden Erreichbarkeit des angewählten Faxgerätes führen - eine solche macht der Kläger geltend (vgl. Eidesstattliche Versicherung des vom Kläger seinerzeit mandatierten Rechtsanwalts M. R. vom 5. Mai 2021, Anlage ReBe 1) -, sind daher ebenfalls der Risikosphäre des Gerichts zuzuordnen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 und vom 14. September 2017 aaO).

    14 Dies befreit den Prozessbevollmächtigten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, wenn wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung (zunächst) nicht zustande kommt, wobei die Gerichte die Anforderungen an die dem Prozessbevollmächtigten obliegende Sorgfalt nicht überspannen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 aaO Rn. 8).

    18 Hat ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen der Fristwahrung ergriffen, geht es zu seinen Lasten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre (Senat…, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - III ZB 54/18, NJW-RR 2018, 1529 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 14. September 2017 aaO Rn. 10).

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (…Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff und vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18 [BB 2019, 2242 Ls], NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).

    Das beruht darauf, dass sie die Versuche, die Berufungsschrift an das Berufungsgericht per Telefax zu übermitteln, am Tag des Fristablaufs bereits um 15.05 Uhr und damit vorschnell aufgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18 [BB 2019, 2242 Ls], NJW 2019, 3310 Rn. 14).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829;… BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 aaO Rn. 7 und vom 20. August 2019 aaO Rn. 16; jew. mwN).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn er auch eine lediglich zeitlich beschränkte - das heißt bis zum Fristablauf wieder behobene - technische Störung in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 aaO Rn. 23).

  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff …und vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18 [BB 2019, 2242 Ls], NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).

    Leitungsstörungen, die zur fehlenden Erreichbarkeit des angewählten Faxgerätes führen - eine solche macht der Kläger geltend (vgl. Eidesstattliche Versicherung des vom Kläger seinerzeit mandatierten Rechtsanwalts M. R. vom 5. Mai 2021, Anlage ReBe 1) -, sind daher ebenfalls der Risikosphäre des Gerichts zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 …und vom 14. September 2017 aaO).

    Dass sie dies nicht getan, sondern stattdessen die Berufungsschrift noch am 28. Dezember 2020 auf dem Postweg an das Oberlandesgericht versandt haben, ist ihnen als dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnender - schuldhafter Verstoß gegen die sie treffende erhöhte Sorgfaltspflicht bei Übersendung eines Schriftsatzes am letzten Tag der Frist vorzuwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 aaO Rn. 21).

    Jedenfalls die Beendigung der Versuche bereits um 15.05 Uhr ist den Prozessbevollmächtigten des Klägers als vorschnelles Aufgeben im Sinne der Rechtsprechung anzulasten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 aaO Rn. 22).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN).

    Der Erklärende muss Zweifel an dem Fortbestand des Vertrages haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2010, aaO mwN).

    Sie sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen, wenn der handelnde Teil von einem wirksamen Vertrag ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, 1091; vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 17 f;… vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, NJW 2013, 3434 Rn. 27;… vom 14. Januar 2016 - III ZR 107/15, NJW 2016, 3027 Rn. 30;… vom 24. Februar 2016 - XII ZR 5/15, BGHZ 209, 105 Rn. 37).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Sie kann deshalb genötigt sein, eine von ihr nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003 - IX ZR 283/99, ZIP 2003, 1596, 1597 unter II. 1. mwN).

    Unzulässig wird ein solches prozessuales Vorgehen erst dort, wo die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein aufstellt (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO mwN;… vom 26. Januar 2016 - II ZR 394/13, ZIP 2016, 1119 Rn. 20 mwN).

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlichen Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (BGH, Urteil vom 27. Mai 2003, aaO mwN;… vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 160 Rn. 40 mwN).

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Wohl aber ist er gehalten, bis zum Fristablauf weitere Übermittlungsversuche zu unternehmen, um auszuschließen, dass die Übermittlungsschwierigkeiten in seinem Bereich liegen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 9).

    Es gereicht ihm deshalb zum Verschulden, wenn er unter diesen Voraussetzungen seine Übermittlungsversuche vorschnell weit vor Fristablauf aufgibt und die für ihn letztlich nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 aaO, mwN).

  • BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden durch …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    BGH, Beschluss vom 26.8.2021 - III ZB 9/21.

    ECLI:DE:BGH:2021:260821BIIIZB9.21.0.

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Dies gilt auch für eine schuldrechtliche Kontokorrentabrede (vgl. BGH…, Urteil vom 5. Februar 2009, aaO; vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, ZIP 2012, 737 Rn. 21;… vgl. zu den im Kontokorrent enthaltenen Verträgen MünchKomm-HGB/Langenbucher, 5. Aufl., § 355 Rn. 7 ff).

    Dass sich die mit dem Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO angeordneten Verfügungsbeschränkungen auf die im Kontokorrentvertrag enthaltenen antizipierten Verrechnungsvereinbarungen auswirken (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Mai 1979 - I ZR 127/77, BGHZ 74, 253, 254 f; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012, aaO), schränkt den Schuldner nicht ein, eine schuldrechtliche Kontokorrentabrede zu treffen.

  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung …

    Auszug aus BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden (BGH…, Urteil vom 31. Oktober 2019 - IX ZR 170/18, ZIP 2020, 83 Rn. 17 mwN; vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, ZIP 2021, 1278 Rn. 18 mwN).

    Sie ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH…, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 565/16, BGHZ 216, 245 Rn. 33 mwN; vom 4. Februar 2021, aaO).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage …

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 313/12

    Betriebsfortführung in der Insolvenz: Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters bei …

  • BGH, 16.03.2021 - VI ZR 140/20

    Haftungsgrenzen bei Kfz-Unfall mit Personenschaden: Berücksichtigung der …

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung …

  • BGH, 23.10.2018 - III ZB 54/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

  • BVerfG, 11.05.2005 - 2 BvR 526/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung …

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der …

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines …

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: …

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Haftpflichtversicherung wegen seiner …

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der …

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 565/16

    Haftung aus Kapitalanlageberatung bzw. Kapitalanlagevermittlung: …

  • BGH, 14.10.2020 - VIII ZR 318/19

    Eintritt der Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens; Erfordernis eines …

  • BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15

    Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts: …

  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess: …

  • BGH, 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

    Wohnraummiete: Voraussetzungen wirksamer Mieterhöhungserklärungen wegen der …

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 391/12

    Energielieferungsvertrag: Zustandekommen durch Belieferung eines …

  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete …

  • BGH, 24.09.2020 - IX ZR 289/18

    Kein Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis durch schwachen vorläufigen …

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 203/18

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Abwarten der Deckungszusage des …

  • BGH, 17.09.2020 - IX ZR 174/19

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Indizwirkung …

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08

    Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz

  • BGH, 31.10.2019 - IX ZR 170/18

    Schaffung der Voraussetzungen für eine Zurechnung des Wissens des Hauptzollamtes …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZR 124/11

    Mieteranspruch auf Entschädigung für Investitionen in die Mietsache: …

  • OLG Koblenz, 29.10.2020 - 1 U 209/17

    Zur Massezugehörigkeit von Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners bei …

  • BGH, 19.11.2024 - XI ZR 139/23

    Zur Rückzahlung von Bankentgelten

    Hiernach kommt es darauf an, wie das Verhalten objektiv aus der Sicht des Erklärungsempfängers zu verstehen ist (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 134, vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, WM 2005, 1089, 1091 und vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20, WM 2021, 2079 Rn. 10, jeweils mwN).

    Das Revisionsgericht überprüft insoweit lediglich, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 2014 - IX ZR 313/12, WM 2014, 667 Rn. 13…, vom 20. Februar 2019 - VIII ZR 7/18, BGHZ 221, 145 Rn. 31 und vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20, WM 2021, 2079 Rn. 11).

    Das gilt auch für die Auslegung einer Willenserklärung durch schlüssiges Verhalten (…BGH, Urteile vom 13. Februar 2014, aaO und vom 16. September 2021, aaO).

  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 22/23

    Arbeit auf Abruf - Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

    Im Interesse der Rechtssicherheit können allerdings im Einzelfall strenge Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten zu stellen sein (BGH 16. September 2021 - IX ZR 213/20 - Rn. 12 mwN).
  • KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21

    Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse; Änderungen …

    Rn. 205 Ob ein schlüssiges Verhalten als konkludente Willenserklärung zu werten ist, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung danach, wie das Verhalten objektiv aus der Sicht eines Erklärungsempfängers zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20 -, Rn. 10, juris m.w.N., Urteil vom 14. Oktober 2020 - VIII ZR 318/19 -, Rn. 32, juris).

    Rn. 206 In vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof auch wiederholt angenommen, dass es an dem für eine konkludente Willenserklärung erforderlichen Erklärungsbewusstsein fehlt, wenn der handelnde Teil von einem bereits bestehenden wirksamen Vertrag ausgeht (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20 -, Rn. 12, juris;… Urteil vom 24. Februar 2016 - XII ZR 5/15 -, BGHZ 209, 105-120, Rn. 38).

  • KG, 18.09.2024 - 8 U 40/24

    Anwendbarkeit des Wohnraummietrechts auf Verträge mit juristischen Personen

    Rn. 44 Insbesondere bleibt der Senat bei seiner Einschätzung, dass allein die Ausrichtung der vertraglich geregelten Befristung an den Vorgaben des § 575 BGB der Beklagten aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers nicht den erforderlichen Rechtsfolgewillen der Klägerin vermitteln konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 16. März 2021 - VI ZR 140/20 -, Rn. 14, juris; Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20 -, Rn. 12, juris), den Vertrag auch ohne gesetzlichen Zwang insgesamt oder jedenfalls im Hinblick auf die Kündigungsschutzvorschriften der § 573 ff. BGB dem Wohnraummietrecht zu unterstellen.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 6 U 3/24

    Telekom Deutschland GmbH kann von Meta-Tochterunternehmen Entgelt für …

    Damit kommt es auch insoweit darauf an, wie das Verhalten objektiv aus der Sicht des Erklärungsempfängers zu verstehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.11.2024 - XI ZR 139/23, Rn. 14; BGH, Urteil vom 16.09.2021 - IX ZR 213/20, Rn. 10, 12, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Limburg, 11.10.2023 - 5 O 8/23
    Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu werten ist, bestimmt sich dabei nach den für die Auslegung von Willenserklärung geltenden Maßstäben; hiernach kommt es entscheidend darauf an, wie das Verhalten objektiv aus der Sicht des Erklärungsempfängers zu verstehen ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 16.09.2021, IX ZR 213/20, Rn. 10).

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in dem es u.a. um die Frage ging, ob ein neuer Zahlungsdiensterahmenvertrag durch konkludente Willenserklärungen zustande gekommen ist, entschieden, dass im Interesse der Rechtssicherheit strenge Anforderungen an einen Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten zu stellen sein können (BGH Urteil vom 16.09.2021, IX ZR 213/20, Rn. 12).

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