Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens: Umwandlung einer nicht auf Geld gerichteten Insolvenzforderung in eine Geldforderung: Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Handlungen des Insolvenzverwalters; Erstattungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugannullierung als ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 45 S. 1
Anspruch auf Rückerstattung von Flugpreisen von einem insolventen Flugunternehmen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Coronabedingte Flugannullierung einer insolventen Fluggesellschaft
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 14.12.2020 - 31 C 1960/20
- LG Frankfurt/Main, 10.08.2021 - 24 S 17/21
- BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1453
- NZI 2022, 694
- WM 2022, 1293
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.04.2018 - IX ZR 238/17
Eigenverwaltung: Haftung des vertretungsberechtigten Geschäftsleiters
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Die vom Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Verbindlichkeiten stellen nach Maßgabe von § 55 Abs. 1 InsO Masseverbindlichkeiten dar (…vgl. z.B. MünchKomm-InsO/Kern, 4. Aufl., § 270 Rn. 160; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. April 2018 - IX ZR 238/17, BGHZ 218, 290). - BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters; …
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Dies trifft indes nur dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für jeden verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich, also evident war und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten, ihm somit der Sache nach zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH…, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 16/18, WM 2019, 1886 Rn. 11; vom 12. März 2020 - IX ZR 125/17, BGHZ 225, 90 Rn. 38 mwN). - BGH, 18.08.2015 - X ZR 2/15
Zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Er setzt (nur) eine bestätigte Buchung voraus, welche ihrerseits vom Bestehen eines Beförderungsvertrages abhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - X ZR 2/15, WM 2016, 1200 Rn. 9 zum Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-VO).
- BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18
Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur …
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Dies trifft indes nur dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für jeden verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich, also evident war und sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten, ihm somit der Sache nach zumindest grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 16/18, WM 2019, 1886 Rn. 11;… vom 12. März 2020 - IX ZR 125/17, BGHZ 225, 90 Rn. 38 mwN). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02
Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Deshalb sind Forderungen, die nicht auf Geld gerichtet sind, mit dem Wert geltend zu machen, der für die Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschätzt werden kann (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 165/02, WM 2003, 2429, 2431). - BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 8/17
Insolvenzforderung - Zahlung aus ERA-Anpassungsfonds
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen dagegen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (…vgl. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 18;… HK-InsO/Lohmann, 10. Aufl., § 55 Rn. 2;… Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 55 Rn. 8; vgl. auch BSG…, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R, NZI 2012, 375 Rn. 13; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17, BAGE 161, 368 Rn. 19). - BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 22/10 R
Insolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung von …
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen dagegen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (…vgl. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 4. Aufl., § 55 Rn. 18;… HK-InsO/Lohmann, 10. Aufl., § 55 Rn. 2;… Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 55 Rn. 8; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. November 2011 - B 11 AL 22/10 R, NZI 2012, 375 Rn. 13; BAG…, Urteil vom 25. Januar 2018 - 6 AZR 8/17, BAGE 161, 368 Rn. 19). - BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90
Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung …
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Andernfalls hätte die Umwandlung auch dann fortbestanden, wenn der eröffnete Konkurs mangels Masse noch vor dem Prüfungstermin eingestellt wurde und der Konkurszweck deshalb unerreichbar blieb (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1976 - V ZR 152/74, NJW 1976, 2264, 2265 mwN; vom 10. Januar 1991 - IX ZR 247/90, BGHZ 113, 207, 213 mwN;… Jaeger, KO, 3./4. Aufl., § 69 Anm. 6;… Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 69 KO Anm. 5). - BGH, 26.03.1976 - V ZR 152/74
Auszug aus BGH, 05.05.2022 - IX ZR 142/21
Andernfalls hätte die Umwandlung auch dann fortbestanden, wenn der eröffnete Konkurs mangels Masse noch vor dem Prüfungstermin eingestellt wurde und der Konkurszweck deshalb unerreichbar blieb (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1976 - V ZR 152/74, NJW 1976, 2264, 2265 mwN; vom 10. Januar 1991 - IX ZR 247/90, BGHZ 113, 207, 213 mwN;… Jaeger, KO, 3./4. Aufl., § 69 Anm. 6;… Kilger/Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 69 KO Anm. 5).
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2024 - 24 S 631/23 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.05.2022 unter Bezugnahme auf § 69 KO ausgeführt, dass sich nicht auf Geld gerichtete Forderungen, etwa auf eine Beförderungsleistung, erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung umwandelten, nicht bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 8 ff.).
Eine Masseverbindlichkeit liegt nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor, wenn diese durch Handlungen des Insolvenzverwalters - bzw. bei einer Eigenverwaltung durch die Insolvenzschuldnerin (§ 270 Abs. 1 InsO) - oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, ohne Kosten des Insolvenzverfahrens zu sein (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 16 m.w.N.).
Darunter fallen neben denjenigen im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 1 InsO in erster Linie neu begründete Rechtsgeschäfte (BGH Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 19 m.w.N.) und Sekundäransprüche aus diesen Rechtsgeschäften (…MüKoInsO/Hefermehl, 4. Aufl. 2019, § 55 Rn. 30;… BeckOK InsR/Erdmann, 27. Ed. 15.1.2022, InsO § 55 Rn. 11).
Andernfalls würde niemand mit einem selbst verwaltenden Insolvenzschuldner oder einem Verwalter Rechtsgeschäfte abschließen (BGH Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 18).
Der Bundesgerichtshof hat in seinem zitierten Urteil vom 05.05.2022 zudem eine nachträgliche Entstehung einer bzw. ein Erstarken zu einer Masseverbindlichkeit in dem Fall für möglich gehalten, dass Parteien nachträglich eine Erfüllung des Beförderungsanspruches miteinander vereinbaren (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 24 f.).
Darauf, ob die Insolvenzschuldnerin dies im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO durfte, hat der Bundesgerichtshof nicht abgestellt, sondern darüber hinaus ein solches Handeln sogar ausdrücklich als nicht insolvenzzweckwidrig angesehen (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 24).
Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners wiederum, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, fallen nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 19 m.w.N.;… Andres/Leithaus/Leithaus, 4. Aufl. 2018, InsO § 55 Rn. 5 m.w.N.).
Das Vertrauen gründete sich auch nicht bloß auf der allgemein gehaltenen Mitteilung der Beklagten über die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes, sondern war an die Kläger sowie den Zedenten gerichtet und hat diese erreicht (BGH, Urteil vom 05.05.2022, Az. IX ZR 142/21, Rn. 25).
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 24 S 21/22 Auch der Ausgleichsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch auf vertraglicher Grundlage, einem Beförderungsvertrag mit einem Luftfahrtunternehmen (vgl. Art. 2 lit. b), f) und g) Fluggastrechteverordnung (…vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 - C-344/04 = NJW 2006, 351; BGH, Urt. v. 5.5.2022 - IX ZR 142/21 = BeckRS 2022, 13552 Rz. 13 m.w.N.).
Der Bundesgerichtshof hat indes in seinem Urteil vom 5.5.2022 unter Bezugnahme auf § 69 KO ausgeführt, dass sich nicht auf Geld gerichtete Forderungen, etwa auf eine Beförderungsleistung, erst mit der Feststellung zur Tabelle in eine Geldforderung umwandelten, nicht bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az.: IX ZR 142/21 = BeckRS 2022, 13552 Rz. 8 ff.).
Eine Masseverbindlichkeit liegt nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor, wenn diese durch Handlungen des Insolvenzverwalters - bzw. bei einer Eigenverwaltung durch die Insolvenzschuldnerin (§ 270 Abs. 1 InsO) - oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, ohne Kosten des Insolvenzverfahrens zu sein (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.2022, IX ZR 142/21 = BeckRS 2022, 13552 Rz. 16 m.w.N.).
Der Bundesgerichtshof hat in seinem zitierten Urteil vom 5.5.2022 zudem eine nachträgliche Entstehung einer bzw. ein Erstarken zu einer Masseverbindlichkeit in dem Fall für möglich gehalten, dass Parteien nachträglich eine Erfüllung des Beförderungsanspruches miteinander vereinbaren (Az.: IX ZR 142/21 = BeckRS 2022, 13552 Rz. 24 f.).
Das Vertrauen gründete sich auch nicht bloße auf der allgemein gehaltenen Mitteilung der Beklagten über die Fortführung ihres Geschäftsbetriebes, sondern war, vermittelt durch die tatsächliche Durchführung, an die Kläger gerichtet und hat sie erreicht (vgl. BGH, Urt. v. 5.5.2022 - IX ZR 142/21 = BeckRS 2022, 13552 Rz. 25).
- BFH, 04.06.2025 - XI R 7/22
Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach …
Rn. 54 3. Masseverbindlichkeiten können auch im Eigenverwaltungsverfahren (§§ 270 ff. InsO) begründet werden (vgl. BGH-Urteil vom 05.05.2022 - IX ZR 142/21, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2022, 1293, Rz 16; BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 24 ff.). - BGH, 11.07.2024 - IX ZR 247/22
Einordnung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer …
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 5. Mai 2022 umfassend dargelegt, dass und warum Handlungen des Verwalters oder des eigenverwaltenden Schuldners, die allein die Nichterfüllung vor der Eröffnung geschlossener, nicht aus der Masse zu erfüllender Verträge betreffen und damit nur der Abwicklung dienen, nicht unter § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO fallen (BGH…, Urteil vom 5. Mai 2022 - IX ZR 140/21, WM 2022, 1375 Rn. 18 f; vom 5. Mai 2022 - IX ZR 142/21, WM 2022, 1293 Rn. 18 f).
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