Rechtsprechung
| OLG München, 20.12.2021 - 8 U 6063/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 299; BGB § 249, § 826
Veröffentlichung terminsvorbereitender Hinweise - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Abschlussprüferhaftung gegenüber Anlegern der Wirecard AG: Hinweise zur haftungsbegründenden Kausalität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zulässigkeit der Veröffentlichung terminsvorbereitender Hinweise des Vorsitzenden ("Wirecard" und "KPMG")
Verfahrensgang
- OLG München, 09.12.2021 - 8 U 6063/21
- OLG München, 20.12.2021 - 8 U 6063/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 457
- WM 2022, 174
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16
Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht
Auszug aus OLG München, 20.12.2021 - 8 U 6063/21
Rn. 1 In Zivilsachen kann der Gerichtsvorstand am Verfahren nicht beteiligten Dritten regelmäßig anonymisierte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen erteilen, ohne dass dies den Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt (BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - IV AR(VZ) 2/16). - BGH, 25.03.2021 - IX AR (VZ) 1/19
Insolvenzsache: Erteilung einer anonymisierter Abschrift einer …
Auszug aus OLG München, 20.12.2021 - 8 U 6063/21
Dabei hat die Gerichtsverwaltung eine Ermessensentscheidung zu treffen, soweit berechtigte Belange und Rechte der Parteien und der Beteiligten des Verfahrens durch die Weitergabe einer Abschrift trotz Anonymisierung verletzt sein können und es darum geht, die Rechte und Belange der Beteiligten mit der Verpflichtung in Einklang zu bringen, Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen (BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - IX AR(VZ) 1/19).
- BayObLG, 28.02.2025 - 101 Kap 1/22
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren
Der Bestätigungsvermerk enthalte in der "wohl gebotenen Zusammenschau mit Lagebericht und Jahresabschluss" auch Informationen über Tatsachen, Umstände, Kennzahlen und sonstige Unternehmensdaten, die für eine Vielzahl von Kapitalanlegern bestimmt seien und einen Emittenten von Wertpapieren beträfen ( OLG München, Beschl. v. 13. Dezember 2021, 3 U 6014/21 , WM 2022, 470 Rn. 50 und OLG München, Verfügung v. 9. Dezember 2021, 8 U 6063/21 , WM 2022, 174 [juris Rn. 54 ]). - OLG München, 19.09.2022 - 8 U 8302/21
Aussetzung einer Schadensersatzklage gegen die Abschlussprüferin wegen Beihilfe …
Zu dieser Begründung, mit der vom Landgericht auch in zahlreichen Parallelverfahren Klageabweisungen erfolgt sind, hat der Senat bereits in seinem Terminshinweis vom 09.12.2021 (Gz. 8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191; WM 2022, 174) im Einzelnen ausgeführt, dass sie eine Klageabweisung nach seiner Auffassung nicht trägt, weil sich die Anleger jedenfalls beim Kauf von Aktien grundsätzlich auf einen sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebenden Erfahrungssatz berufen können, dass sie die Aktien in Kenntnis der behaupteten Machenschaften und der sich daraus ergebenden Insolvenzgefahr nicht gekauft hätten (vgl. auch Urteil des Senats vom 11.11.2021, Gz. 8 U 5670/21, BeckRS 2021, 34699).Rn. 114 Wie bereits im Terminshinweis vom 09.12.2021 (Gz. 8 U 6063/21, BeckRS 2021, 43191; WM 2022, 174) im Einzelnen ausgeführt, wären die zahlreichen klageabweisenden Urteile des Landgerichts München I wohl allesamt aufzuheben und zur umfangreichen Beweisaufnahme an das Landgericht zurückzuverweisen gewesen (entsprechende vorsorgliche Zurückverweisungsanträge wurden in den ursprünglich vom Senat terminierten Verfahren gestellt - im Hinblick auf die zwischenzeitliche Einleitung des Musterverfahrens wurden die Termine dann aber vom Senat abgesetzt), wenn kein Musterverfahren zustande gekommen wäre.
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