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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25739
BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23 (https://dejure.org/2024,25739)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2024 - IX ZR 173/23 (https://dejure.org/2024,25739)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2024 - IX ZR 173/23 (https://dejure.org/2024,25739)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzanfechtung in der Insolvenz einer GmbH: Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin gewährten Befriedigung einer Forderung einer anderen GmbH auf Rückgewähr eines Darlehens gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin bei dessen maßgeblicher Beteiligung an der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 135 Abs 1 InsO, § 135 Abs 2 InsO
    Insolvenzanfechtung in der Insolvenz einer GmbH: Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin gewährten Befriedigung einer Forderung einer anderen GmbH auf Rückgewähr eines Darlehens gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin bei dessen maßgeblicher Beteiligung an der ...

  • IWW

    § 143 Abs. 3, § ... 135 Abs. 2 InsO, § 143 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 143 Abs. 3 Satz 1, § 143 Abs. 3 InsO, § 135 InsO, § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO, § 135 Abs. 1 InsO, § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG, § 143 InsO

  • Betriebs-Berater

    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung (hier: mit der eine Schuldnerin für eine Forderung einer GmbH auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2 ; InsO § 143 Abs. 3 S. 1
    Anfechtung von Rechtshandlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Doppelsicherheiten und Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung; Befriedigung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Rückgewähr eines Darlehens

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin gewährten Befriedigung einer Forderung einer GmbH auf Rückgewähr eines Darlehens gegenüber dem Gesellschafter der Schuldnerin bei dessen maßgeblicher Beteiligung an der Darlehen gewährenden Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehnstilgung bei der "Schwester"-GmbH - und die Insolvenzanfechtung gegenüber dem Gesellschafter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung des Schuldners für Befriedigung der Forderung einer GmbH auf Darlehensrückgewähr

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruchsgegner der Anfechtung nach § 135 Abs. 2 InsO bei Finanzierungshilfe durch Dritte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 241, 321
  • NJW 2024, 3651
  • ZIP 2024, 2418
  • ZIP 2024, 2639
  • MDR 2024, 1471
  • NZI 2024, 985
  • WM 2024, 1912
  • DB 2024, 2556
  • NZG 2024, 1625
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Entscheidend ist dabei, dass die anfechtbare Rechtshandlung der Schuldnerin, auch wenn sie äußerlich einem Dritten zugutekommt, auf eine Durchsetzung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen gerichtete Willensentschließung des Gesellschafters zurückgeht und sich auch als Leistung an ihn darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 32/12, BGHZ 196, 220 Rn. 31).

    Rn. 28 aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Anfechtung gegenüber dem Gesellschafter möglich ist, wenn die Gesellschaft die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens nicht unmittelbar an den das Darlehen ursprünglich ausreichenden Gesellschafter erbringt, sondern auf dessen Anweisung an einen Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 32/12, BGHZ 196, 220 Rn. 31 mwN).

    Rn. 30 cc) Eine Insolvenzanfechtung nicht nur gegenüber einem Dritten als Inhaber der Darlehensforderung und Empfänger der Darlehensrückzahlung, sondern auch gegenüber dem Gesellschafter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zudem möglich, wenn der Gesellschafter die gegen seine Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Insolvenzantragstellung an einen Dritten abgetreten und die Gesellschaft die Verbindlichkeit durch Zahlung an den Zessionar getilgt hat (BGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - IX ZR 32/12, BGHZ 196, 220 Rn. 28 ff).

    Die im Wege der Abtretung des Rückforderungsanspruchs bewirkte Drittzahlung an den Zessionar wird aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Leistung an den Gesellschafter behandelt (BGH, Urteil vom 21. Februar 2013, aaO Rn. 31).

  • BGH, 25.06.2020 - IX ZR 243/18

    Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter für eine GmbH: Gewährung von …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Rn. 20 a) Die Anwendung des Gesellschafterdarlehensrechts kommt zum einen dann in Betracht, wenn die Gewährung einer Finanzierungshilfe durch einen Dritten einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entspricht, weil der Dritte einem Gesellschafter gleichzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 243/18, BGHZ 226, 125 Rn. 21 ff).

    Eine maßgebliche Beteiligung in diesem Sinn ist gegeben, wenn der Gesellschafter auf die Entscheidungen des hilfeleistenden Unternehmens, nämlich auf die Gewährung oder den Abzug der Leistung an das andere Unternehmen, einen bestimmenden Einfluss ausüben kann (BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 243/18, BGHZ 226, 125 Rn. 22 mwN).

    Auch wenn § 135 Abs. 2 InsO seinem Wortlaut nach davon ausgeht, dass Sicherungsgeber ein Gesellschafter ist und Sicherheiten Dritter ausdrücklich nicht erwähnt werden, sind diese Vorschriften auch dann anwendbar, wenn die Sicherheit von einem gesellschaftergleichen Dritten gestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 243/18, BGHZ 226, 125 Rn. 18;… Schmidt/Schmidt, InsO, 20. Aufl., § 44a Rn. 9, § 135 Rn. 23;… MünchKomm-InsO/Bitter, 4. Aufl., § 44a Rn. 18;… MünchKomm-InsO/Gehrlein, aaO § 135 Rn. 38;… Könen in Prütting/Bork/Jacoby, InsO, 2022, § 44a Rn. 9;… Habersack in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., Anh. nach § 30 Rn. 142).

    Eine Gesellschaftersicherheit wird anfechtungsrechtlich wie Vermögen behandelt und die Befreiung des Gesellschafters von seiner Sicherheit der Rückführung eines Gesellschafterdarlehens gleichgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 243/18, BGHZ 226, 125 Rn. 18).

  • BGH, 26.06.2000 - II ZR 21/99

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Rn. 29 bb) Eine Zurechnung einer von einem Dritten gewährten Finanzierungshilfe zum Gesellschafter findet nach allgemeiner Meinung statt, wenn ein Dritter der Gesellschaft im eigenen Namen, aber mit Mitteln oder auf Rechnung des Gesellschafters Kredit gewährt, wie dies etwa bei Treuhand- und Strohmannverhältnissen der Fall sein kann (vgl. zum früheren Eigenkapitalersatzrecht: BGH, Urteil vom 26. Juni 2000 - II ZR 21/99, ZIP 2000, 1489, 1490 mwN;… zum neuen Gesellschafterdarlehensrecht: MünchKomm-InsO/Gehrlein, 4. Aufl., § 135 Rn. 20;… Graf-Schlicker/Neußner, InsO, 6. Aufl., § 135 Rn. 23;… HK-InsO/Kleindiek, 11. Aufl., § 39 Rn. 50;… vgl. auch HmbKomm-InsO/Lüdtke, 10. Aufl., § 39 Rn. 39;… Scholz/Bitter, GmbHG, 12. Aufl., Anh. § 64 Rn. 258 ff mit Ausführungen zu verschiedenen Fallkonstellationen bei Treuhandfällen).

    Rn. 32 Mit Urteil vom 26. Juni 2000 (II ZR 21/99, ZIP 2000, 1489) ging der Bundesgerichtshof von einer Rückzahlungspflicht (jedenfalls auch) des Gesellschafters aus, der die von der Gesellschaft benötigten Finanzierungsmittel durch gemeinschaftliche Darlehensaufnahme zusammen mit einem Dritten beschafft und diesen dann - unter interner Freistellung von dessen Rückzahlungspflicht - als Darlehensgeber gegenüber der Gesellschaft eingeschaltet hatte.

    Der Gesellschafter war in diesem Fall als Darlehensgeber anzusehen, weil die Finanzierungsmittel bei wirtschaftlicher Betrachtung aus dem Vermögen des Gesellschafters aufgebracht wurden, nachdem der Dritte für die Darlehensgewährung einen Ausgleich von dem Gesellschafter verlangen konnte (BGH, Urteil vom 26. Juni 2000, aaO S. 1490).

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Dies gilt insbesondere für Darlehen verbundener Unternehmen (BGH…, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 10; vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rn. 46).

    Nachdem die Beklagten jeweils für sich genommen nicht über eine Mehrheitsbeteiligung an der A. A. GmbH verfügten, hat das Berufungsgericht eine Zusammenrechnung ihrer jeweiligen Beteiligungswerte wegen eines vom Kläger behaupteten koordinierten Zusammenwirkens (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rn. 51;… vom 26. Januar 2023 - IX ZR 85/21, ZIP 2023, 705 Rn. 23 ff) geprüft, dies aber letztlich offengelassen.

  • BGH, 09.12.2021 - IX ZR 201/20

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verwertung einer …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Rn. 14 Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers - wie hier - erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter in entsprechender Anwendung des § 143 Abs. 3 Satz 1 InsO zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrags zur Insolvenzmasse verpflichtet (BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 11/11, BGHZ 192, 9 Rn. 12, 18 ff; vom 9. Dezember 2021 - IX ZR 201/20, NJW 2022, 1465 Rn. 10).

    Dies gilt gleichermaßen für einen Anfechtungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 143 Abs. 3 InsO (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - IX ZR 201/20, NJW 2022, 1465 Rn. 14).

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10

    Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Unabhängig von der in der Literatur umstrittenen Frage, welcher Grundgedanke der gesetzlichen Neuregelung des Gesellschafterdarlehensrechts in § 135 InsO durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) zugrunde liegt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 16 mwN), knüpft die Stellung des Anfechtungsgegners schon tatbestandlich an eine Doppelstellung als Gesellschafter und als Sicherheitsgeber an (…vgl. auch HK-InsO/Kleindiek, 11. Aufl., § 39 Rn. 49;… Haas/Kolmann/Kurz in Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 90 Rn. 447;… Könen in Prütting/Bork/Jacoby, InsO, 2022, § 39 Rn. 98;… Scholz/Bitter, GmbHG, 12. Aufl., Anh. § 64 Rn. 259).

    Dies gilt insbesondere für Darlehen verbundener Unternehmen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - IX ZR 131/10, BGHZ 188, 363 Rn. 10;… vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rn. 46).

  • BGH, 26.01.2023 - IX ZR 85/21

    Insolvenz einer GmbH: Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Nachdem die Beklagten jeweils für sich genommen nicht über eine Mehrheitsbeteiligung an der A. A. GmbH verfügten, hat das Berufungsgericht eine Zusammenrechnung ihrer jeweiligen Beteiligungswerte wegen eines vom Kläger behaupteten koordinierten Zusammenwirkens (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Januar 2015 - IX ZR 279/13, BGHZ 204, 83 Rn. 51; vom 26. Januar 2023 - IX ZR 85/21, ZIP 2023, 705 Rn. 23 ff) geprüft, dies aber letztlich offengelassen.
  • BGH, 28.02.2012 - II ZR 115/11

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Kreditgewährung durch eine weitere Gesellschaft …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Vielmehr erfolge die Finanzierungshilfe infolge der Beherrschungs- und Gewinnabführungs- oder Eingliederungsverträge des Vertragskonzerns im Interesse und auf Rechnung des herrschenden Unternehmens (…vgl. Altmeppen/Altmeppen, GmbHG, 11. Aufl., Anh. § 30 Rn. 49;… Saenger/Inhester/Kolmann, GmbHG, 4. Aufl., Anh. zu § 30 Rn. 73;… Scholz/Bitter, GmbHG, 12. Aufl., Anh. § 64 Rn. 321;… Graf-Schlicker/Neußner, InsO, 6. Aufl., § 135 Rn. 29 f; Keller, EWiR 2012, 417, 418).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02

    Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Rn. 33 Mit Urteil vom 28. Februar 2005 (II ZR 103/02, ZIP 2005, 660; vgl. hierzu zustimmend Gehrlein, BB 2005, 848; kritisch Mylich, GmbHR 2005, 1542, 1545 f) entschied der Bundesgerichtshof, dass der Gesellschafter (ebenfalls) den Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechts unterliegt, wenn ein von ihm beherrschtes Unternehmen der Gesellschaft eine Finanzierungshilfe in Form der mietweisen Überlassung eines Betriebsgrundstücks gewährt.
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem …

    Auszug aus BGH, 19.09.2024 - IX ZR 173/23
    Rn. 35 3. Bislang nicht entschieden hat der Bundesgerichtshof die sich im Streitfall stellende Frage, ob im Fall von Finanzierungshilfen eines verbundenen Unternehmens neben dem mit einem Gesellschafter verbundenen Unternehmen auch dieser selbst dem Gesellschafterdarlehensrecht unterliegt und bei Vorliegen einer anfechtbaren Rechtshandlung der Gesellschafter (allein oder neben der hilfeleistenden Gesellschaft als Gesamtschuldner) in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2000 - II ZR 179/99, ZIP 2001, 115, 116).
  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05

    Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten …

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch …

  • BGH, 13.07.2017 - IX ZR 173/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: …

  • BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Darlehens an einen außenstehenden Dritten …

  • BGH, 10.04.2025 - IX ZR 203/23

    Verwertung des Leasinggegenstands durch Leasinggeber bei Insolvenz des …

    Rn. 7 1. Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrags zur Insolvenzmasse verpflichtet (BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 11/11, BGHZ 192, 9 Rn. 12, 18 ff;… vom 13. Juli 2017 - IX ZR 173/16, BGHZ 215, 262 Rn. 15;… vom 9. Dezember 2021 - IX ZR 201/20, ZInsO 2022, 424 Rn. 9; vom 19. September 2024 - IX 173/23, BGHZ 241, 321 Rn. 14).

    Rn. 20 Gegenstand der bisherigen Rechtsprechung waren Doppelsicherheiten für Darlehensrückzahlungsansprüche (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 11/11, BGHZ 192, 9; vom 9. Dezember 2021 - IX ZR 201/20, ZInsO 2022, 424; vom 19. September 2024 - IX 173/23, BGHZ 241, 321).

  • BGH, 07.11.2024 - IX ZR 216/22

    Insolvenzverfahren: Anwendung des Gesellschafterdarlehensrechts im Fall fehlender …

    Die Behandlung eines Darlehens als gesellschaftergleiches Darlehen kann sich auch aus einer Kombination der vorgenannten horizontalen und vertikalen Verbindungen ergeben, etwa dergestalt, dass der nur mittelbar an der das Darlehen nehmenden Gesellschaft beteiligte Gesellschafter eine unmittelbare maßgebliche Beteiligung an der das Darlehen gewährenden Gesellschaft hält (BGH…, Urteil vom 15. November 2018, aaO Rn. 13 ff für den Fall einer GmbH & Co. KG; vom 19. September 2024 - IX ZR 173/23, WM 2024, 1912 Rn. 22, zVb in BGHZ).
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