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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,4419
BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57 (https://dejure.org/1958,4419)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1958 - V ZR 102/57 (https://dejure.org/1958,4419)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1958 - V ZR 102/57 (https://dejure.org/1958,4419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1958, 414
  • WM 1958, 1278
  • DB 1958, 1216
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.03.1931 - VII 218/30

    1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine …

    Auszug aus BGH, 02.07.1958 - V ZR 102/57
    Die Rückgewähr nach § 7 AnfG hat hier vielmehr in der Weise zu erfolgen, daß die Beklagte von ihrer Grundschuld der Klägerin gegenüber keinen Gebrauch macht und in die Auszahlung des bei der Zwangsversteigerung auf die angefochtene Grundschuld entfallenden Erlöses an die Klägerin bis, zum Betrag von deren Forderung einwilligt (RGZ 131, 340, 342;… Warneyer/Bohnenberg a.a.O. § 7 IV a S. 1921 Jaeger, Die Gläubigeranfechtung außerhalb des Konkursverfahrens § 1 Anm. 30;… Böhle-Stamschräder, AnfG 2. Aufl. § 7 III 3).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Dasselbe Konkurrenzverhältnis gilt zwischen § 7 AnfG und § 826 BGB (vgl. hierzu RG JW 1910, 38, 39; LZ 1920, Sp. 642 f;… BGH, Urt. v. 12. November 1953 - IV ZR 123/53, LM § 393 BGB Nr. 1; v. 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, KTS 1958, 184;… Kilger/Huber, a.a.O. § 1 Anm. VII 2).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage; …

    Unter dieser Voraussetzung kann der Kläger die Einwilligung der Beklagten in die Auszahlung des streitbefangenen Geldbetrages verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, KTS 1958, 184, 185).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Dieser bezeichnet hinreichend deutlich, in welchem Umfang und in welcher Weise die Rückgewähr des anfechtbaren Erwerbs erfolgen soll (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, WM 1958, 1278, 1279;… Böhle-Stamschräder/Kilger, AnfG 7. Aufl. § 9 Anm. III 10 a).

    Dies gilt um so mehr, als exakte Angaben zum Wert des mit der angefochtenen Grundschuld belasteten Grundstücks und dazu fehlen, daß die nach der Behauptung der Klägerin noch offenen Forderungen durch den Erlös aus einer Zwangsversteigerung dieses Grundstücks bei Berücksichtigung der angefochtenen Grundschuld zugunsten der Beklagten nicht gedeckt würden (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1958 aaO).

    Zutreffend rügt die Revision hingegen, das Berufungsgericht hätte den Betrag der der Klägerin gegen die Schuldnerin (noch) zustehenden Forderungen in den Tenor aufnehmen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1958 aaO).

  • BGH, 12.02.1996 - II ZR 279/94

    Sittenwidrige Schädigung durch Einstellung des Geschäftsbetriebes einer GmbH

    Selbst wenn Vermögenswerte gezielt dem Vollstreckungszugriff durch Gläubiger entzogen und dadurch die Voraussetzungen der Absichtsanfechtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG bzw. § 31 Nr. 1 KO verwirklicht werden, löst dies grundsätzlich nur die dort geregelten Rechtsfolgen aus; § 826 BGB kann nach ständiger Rechtsprechung daneben nur dann Anwendung finden, wenn über den Anfechtungstatbestand hinausgehende besondere Umstände das Sittenwidrigkeitsurteil tragen (BGH, Urt. v. 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, WM 1958, 1278; v. 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67, WM 1970, 404; v. 16. Februar 1972 - VIII ZR 189/70, WM 1972, 365, 366;… MK-BGB/Mertens, 2. Aufl. § 826 Rdn. 145;… RGRK/Steffen, 12. Aufl. § 82 Rdn. 9).
  • BGH, 29.01.1970 - VII ZR 34/68

    Verzicht auf Nießbrauch als "Vermögensübernahme"

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  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 53/71

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Rechtsgeschäfts - Verstoß gegen die …

    Der Grundsatz, daß, wenn nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG vorliegt, ein in Gläubigerbenachteiligungsabsicht abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, gilt auch dann, wenn der Gläubiger - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - zum Schuldner in nahen Familienbeziehungen stand und deshalb seine vom Schuldner beabsichtigte Benachteiligung besonders verwerflich erscheinen mag (Urteil des Senats vom 31. Mai 1968 a.a.O. unter Bezugnahme auf das frühere Urteil vom 2. Juli 1958 - V ZR 102/57, WM 1958, 1278 = FamRZ 1958, 414).

    Daß es nicht darauf ankommt, ob familienrechtliche Bindungen bestanden und Unterhaltsansprüche vereitelt wurden, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1958 (a.a.O.) entschieden.

  • OLG Hamm, 17.12.2004 - 9 U 30/03

    Aktivlegitimation, Sozialhilfe, Unterhaltsgläubiger, Vollstreckungstitel, …

    2. Allerdings trägt der noch vom Reichsgericht a.a.O. herangezogene Gesichtspunkt, dass der Schuldner speziell Unterhaltsansprüche vereitelt hat, die sich auf eine nachwirkende familienrechtliche Bindung zum Gläubiger gründen, den Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht ( so BGH vom 2.7.1958 in WM 58, 1278 und vom 26.1.1973 in NJW 1973, 513 ), die dazu erforderliche besondere Verwerflichkeit muss vielmehr in der Art und Weise des Vorgehens und in der Folge völliger Erwerbs- und Vermögenslosigkeit des Schuldners begründet sein; BGH, Urteil vom 3.2.1954 (…a. a. O.).
  • BGH, 16.02.1972 - VIII ZR 189/70

    Voraussetzungen für eine Haftung aus Vermögensübernahme - Haftung des …

    Richtig ist allerdings, daß insoweit, als die vom Kläger zur Begründung eines Schadensersatzanspruches vorgetragenen Handlungen der Gemeinschuldnerin zugleich die Voraussetzungen eines Anfechtungstatbestandes erfüllten, für einen unmittelbar gegen die Gemeinschuldnerin gerichteten Schadensersatzanspruch nach §§ 823 Abs. 2, 826 BGB nur dann Raum wäre, wenn über die bloße Benachteiligungsabsicht des Ehemannes M. und die Kenntnis der Gemeinschuldnerin hiervon hinaus Umstände vorlagen, die das Verhalten der Gemeinschuldnerin als besonders verwerflich erscheinen ließen (BGH, Urteil vom 2. Juli 1958 - V ZR 102/57 = WM 1958, 1278 = KTS 1958, 184 und Urteil vom 2. Dezember 1969 - VI ZR 259/67 = WM 1970, 404, ständige Rechtsprechung;… vgl. auch Böhle-Stamschräder a.a.O. § 7 Anm. I 4;… Jaeger a.a.O. § 1 Anm. 10 f und § 7 Anm. 7).
  • BGH, 31.05.1968 - V ZR 26/65

    Eigentumsübertragung zwecks Einschränkung von Vollstreckungsmöglichkeiten - …

    Der Grundsatz, daß, wenn nichts anderes und nicht mehr als der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ein in Gläubigerbenachteiligungsabsicht abgeschlossenes Rechtsgeschäft nicht nichtig, sondern nur anfechtbar ist, gilt, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 2. Juli 1958 (V ZR 102/57, FamRZ 1958, 414) unter Billigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt hat, auch dann, wenn die Gläubiger - wie im vorliegenden Fall - zum Schuldner in nahen Familienbezichungen stehen und deshalb ihre vom Schuldner beabsichtigte Benachteiligung besonders verwerflich erscheinen mag.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 156/59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 2. Juli 1958 (V ZR 102/57) dazu ausgeführt: Liegt beim Abschluß eines Rechtsgeschäfts zwischen einem Schuldner und einem Dritten nichts anderes und nicht mehr vor, als die Absicht des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, und die Kenntnis des Dritten hiervon, also der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG, so tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts nur die vom Gesetzgeber für diesen Tatbestand ausschließlich gewollte und festgesetzte Rechtsfolge der Anfechtung und nicht daneben die Nichtigkeit nach § 134 oder § 138 BGB oder eine Schadensersatzpflicht wegen unerlaubter Handlung (§§ 823, 826 BGB) ein.
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