Rechtsprechung
| BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Kontohandhabung bei ehelicher Lebensgemeinschaft - Beweislastverteilung bei Berechtigung zur Abhebung von Beträgen vom gemeinsamen Ehegattenkonto - Revision wegen Übergehung eines Beweisantrags - Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Geldabhebung vom ...
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BGB § 426, § 430
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen Abhebungen von Oderkonto
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1
- NJW-RR 1993, 2
- FamRZ 1993, 413
- WM 1993, 1005
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Es ist dann Sache des in Anspruch Genommenen, eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluß der Ausgleichspflicht ergibt ( Senatsurteil vom 29. November 1989 - IVb ZR 4/89 -FamRZ 1990, 370, 371 = BGHR BGB § 430 Oder-Konto 1). - BGH, 28.11.1990 - VIII ZR 362/89
Ersatzfähigkeit des Zinsschadens
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) . - OLG Oldenburg, 01.03.1989 - 3 U 266/88
Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige …
Auszug aus BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) .
- BGH, 25.02.1997 - XI ZR 321/95
Rechtsstellung der Inhaber eines Oder-Depots
Derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber oder einen Ausschluß der Ausgleichspflicht behauptet, hat dies darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteile vom 29. November 1989 IVb ZR 4/89, WM 1990, 239, 240 und vom 23. September 1992 XII ZR 66/91, WM 1993, 1005). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 9 UF 5/21
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen Verfügungen über sog. Oder-Konten
Entnimmt ein Ehegatte nach der endgültigen Trennung mehr als die Hälfte, besteht regelmäßig ein Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten (BGH, FamRZ 1990, 370; FamRZ 1993, 413; OLG Bremen, FamRZ 2014, 1299;… Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl., Rn. 1802).Hier kann nicht mehr von einem Verzicht des anderen auf Ausgleich ausgegangen werden (BGH, FamRZ 1993, 413; OLG Zweibrücken, NJW 1991, 1835; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1504;… Staudinger/Looschelders, BGB (2017), § 430 Rn. 30 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06
Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach …
Mehr hat die Klägerin, die die Ausgleichsforderung nach § 430 BGB geltend macht, auch nicht darzutun (vgl. BGH FamRZ 1993, 413).Demnach ist es Sache des Beklagten gewesen, als Gegner der von der Vermutungswirkung des § 430 BGB begünstigten Partei eine Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und notfalls zu beweisen, die eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung der beiden Inhaber des Oder-Kontos oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ergibt (vgl. BGH NJW 1990, 705; BGH FamRZ 1993, 413; OLG Köln WM 2000, 2485, 2487; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 629; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1504 - 1507 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 20.01.2017 - 3 UF 225/16
Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen …
Allerdings ist bei intakter Ehe bzgl. eines Oder-Girokontos, von dem im Wesentlichen die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestritten werden, i. d. R. konkludent durch tatsächliches Handeln eine andere Bestimmung i. S. d. genannten Norm getroffen, dass also keine hälftige Ausgleichspflicht besteht, wobei die andere Bestimmung im Zweifel von demjenigen zu beweisen ist, der sich auf sie beruft (vgl. BGH, NJW-RR 1993, S. 2;… BFH, NJW 2008, S. 254;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 430 Rn. 2). - OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01
Ausgleichsanspruch des Ehegatten als Mitgläubiger bei gemeinsamem "Und-Konto"
Jedoch geht der konkludente Verzicht auf Ausgleich während intakter Ehe nur so weit, als es sich um Kontoverfügungen zu ehedienlichen, der gemeinschaftlichen Lebensplanung entsprechenden Zwecken handelt (BGH, FamRZ 1993, 413).Für eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ist der Beklagte, der als in Anspruch Genommener eine abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und zu beweisen hat (BGH, FamRZ 1993, 413), beweisfällig geblieben.
- FG Düsseldorf, 19.07.1995 - 4 K 7813/91
Rechtmäßigeit der Erbschaftsteuerfestsetzung; Gesamtgläubigerschaft bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00
Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung …
Dieser Anspruch ist auch nicht bei einer bestehenden Ehe ausgeschlossen (vgl. Urteil des BGH vom 23. September 1993, XII ZR 66/91 in NJW 1990, 705 ). - OLG Brandenburg, 10.12.2024 - 13 UF 130/22
Antrag der ehemaligen Ehefrau auf Beseitigung einer vom ehemaligen Ehepartner …
Als Inhaber des Gemeinschaftskontos waren die Ehegatten gegenüber der kontoführenden Bank Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB, was zur Folge hat, dass sich ihre Ausgleichspflicht im Innenverhältnis nach § 430 BGB richtet; diese Vorschrift ist eine - auch bei Oder-Konten von Ehegatten - eigenständige Anspruchsgrundlage für denjenigen Gesamtgläubiger, der aus einer Leistung des Schuldners weniger als den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil erhalten hat (BGH NJW-RR 1993, 2; NJW 1990, 705; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, NJOZ 2022, 57; OLG Hamm NZFam 2017, 1109; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1090; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835).Die eigenmächtige Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschrieben Geldbetrag kann, wenn der Verfügende hierzu im Innenverhältnis zu dem anderen Ehegatten nicht berechtigt war, den Tatbestand einer unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, 266 StGB erfüllen (BGH NJW-RR 1993, 2, unter b; OLG Nürnberg NZFam 2019, 27, unter 2.4.2; OLG Zweibrücken NJW 1991, 1835, unter 6a).
- OLG Köln, 01.02.1999 - 8 U 11/96
Anspruch auf Übertragung von Rechten an einem Wertpapierdepot durch einen …
Zwar ist bei Oder-Konten die Anwendung dieser Vorschrift anerkannt mit der Folge, dass derjenige, der eine andere als die dort vermutete hälftige Beteiligung der Kontoinhaber behauptet, dies grundsätzlich darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH FamRZ 97, 607; WM 93, 1005). - LG Duisburg, 18.06.1998 - 6 O 316/97
Ausgleichsanspruch im Zusammenhang mit einem Hausgrundstück nach rechtskräftiger …
- KG, 08.04.2024 - 16 UF 111/23
Ehegattenstreit um Anspruch auf Rückforderung nach heimlicher Abhebung vom …
- OLG Dresden, 15.12.2005 - 4 U 839/05
Bündnis 90/Die Grünen muss an Neues Forum zahlen
- LG Aachen, 06.04.2001 - 9 O 539/00
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