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   BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01   

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https://dejure.org/2003,268
BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01 (https://dejure.org/2003,268)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2003 - I ZR 40/01 (https://dejure.org/2003,268)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2003 - I ZR 40/01 (https://dejure.org/2003,268)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • JurPC

    UWG § 7 Abs. 1, § 1
    Umgekehrte Versteigerung im Internet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umgekehrte Versteigerung im Internet zulässig

  • stroemer.de

    Umgekehrte Versteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer umgekehrten Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen im Internet - Qualifizierung als Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Möglichkeit reiflicher Überlegung für den Ersteigerer - Bewertung des ...

  • Kanzlei Flick

    Umgekehrte Versteigerung III

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein unlauterer Wettbewerb durch umgekehrte Versteigerung im Internet bei Recht zur Verweigerung des Erwerbs nach Ersteigerung ("Umgekehrte Versteigerung im Internet")

  • online-und-recht.de
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit der Bewerbung und Durchführung einer "umgekehrten Versteigerung" von Gebrauchtfahrzeugen im Internet

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer ?umgekehrten? Versteigerung von Gebrauchtwagen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1 § 1
    "Umgekehrte Versteigerung im Internet"; Zulässigkeit einer umgekehrten Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen im Internet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umgekehrte Versteigerung: Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Versteigerungen im Internet mit sinkendem Preisangebot, die nicht unmittelbar zum Vertragschluss führen, sind nicht wettbewerbswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Umgekehrte Versteigerung im Internet zulässig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umgekehrte Versteigerung rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umgekehrte Versteigerung rechtmäßig

Besprechungen u.ä. (3)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 7 Abs. 1, 1 UWG
    Rückwärts-Auktionen im Web sind zulässig

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    UWG §§ 1, 7 Abs. 1
    Kein unlauterer Wettbewerb durch umgekehrte Versteigerung im Internet bei Recht zur Verweigerung des Erwerbs nach Ersteigerung ("umgekehrte Versteigerung im Internet")

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Durchführung einer umgekehrten Auktion (reverse auction)! (IBR 2004, 1064)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 852
  • ZIP 2004, 380 (Ls.)
  • MDR 2004, 522
  • GRUR 2004, 249
  • NZV 2004, 197 (Ls.)
  • WM 2004, 800
  • MMR 2004, 160
  • DB 2004, 872
  • K&R 2004, 185
  • WRP 2004, 345
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    b) Die Schwelle zur wettbewerbsrechtlichen Unlauterkeit ist nur überschritten, wenn die geschäftliche Handlung geeignet ist, in der Weise unangemessenen unsachlichen Einfluss auszuüben, dass die freie Entscheidung der Verbraucher beeinträchtigt zu werden droht (vgl. BGHZ 164, 153, 157 - Artenschutz; BGH, Urt. v. 13.11.2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 250 - Umgekehrte Versteigerung im Internet; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 212/00, GRUR 2003, 626, 627 = WRP 2003; 742 - Umgekehrte Versteigerung II; Urt. v. 22.1.2009 - I ZR 31/06, GRUR 2009, 875 Tz. 12 = WRP 2009, 950 - Jeder 100. Einkauf gratis).

    Diese können bei einer zeitlichen Begrenzung der Werbeaktion darin liegen, dass dem Verbraucher nur eine unangemessen kurze Überlegungszeit zusteht (vgl. BGH GRUR 2004, 249, 251 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Nach der Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. wurde jedoch der Einsatz aleatorischer Elemente bei der Preisgestaltung nur bei Vorliegen besonderer Umstände als wettbewerbswidrig angesehen (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 212/00, GRUR 2003, 626, 627 = WRP 2003, 742 - Umgekehrte Versteigerung II; Urt. v. 13.11.2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 250 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

    Wettbewerbswidrig ist eine Werbung vielmehr erst dann, wenn die freie Entscheidung der angesprochenen Verkehrskreise durch den Einsatz aleatorischer Reize so nachhaltig beeinflusst wird, dass ein Kaufentschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmt wird (BGH GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 f. - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Der Verbraucher wird sich mit dem Erwerb eines Treppenliftes daher erfahrungsgemäß nur nach reiflicher Überlegung und Prüfung von Vergleichsangeboten befassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1998 - I ZR 222/95, GRUR 1999, 256, 257 = WRP 1998, 857 - 1.000, DM Umwelt-Bonus; Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 251 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06

    Jeder 100. Einkauf gratis

    Wettbewerbswidrig ist eine Werbung vielmehr erst dann, wenn die freie Entscheidung der angesprochenen Verkehrskreise durch den Einsatz aleatorischer Reize so nachhaltig beeinflusst wird, dass ein Kaufentschluss nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmt wird (BGH GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 f. - Umgekehrte Versteigerung im Internet).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Es müssen vielmehr zusätzliche, besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit i.S. von § 1 UWG rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.2000 - I ZR 239/97, GRUR 2000, 820, 821 = WRP 2000, 724 - Space Fidelity Peep-Show; Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 212/00, GRUR 2003, 626, 627 = WRP 2003, 742 - Umgekehrte Versteigerung II; Urt. v. 13.11.2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 250 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

    Wettbewerbswidrig ist die Werbung erst dann, wenn der Einsatz des Werbemittels dazu führt, die freie Entschließung der angesprochenen Verkehrskreise so nachhaltig zu beeinflussen, daß ein Vertragsschluß nicht mehr von sachlichen Gesichtspunkten, sondern maßgeblich durch das Streben nach der in Aussicht gestellten Vergünstigung bestimmt wird mit der Folge, daß die Rationalität der Nachfrageentscheidung auch bei einem verständigen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1998 - I ZR 151/95, GRUR 1998, 735, 736 = WRP 1998, 724 - Rubbelaktion; Urt. v. 11.12.2003 - I ZR 83/01, GRUR 2004, 343 f. = WRP 2004, 483 - Playstation; BGH GRUR 2000, 820, 821 - Space Fidelity Peep-Show; GRUR 2003, 626, 627 - Umgekehrte Versteigerung II; GRUR 2004, 249, 250 - Umgekehrte Versteigerung im Internet).

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 197/04

    UWG -Recht - "Zinsbonus Volltreffer"; Abhängigkeit des Zinssatzes vom

    Eine Verbindung von Preisvorteilen mit aleatorischen Reizen ist jedoch, wie der BGH für den Fall der umgekehrten Versteigerung entschieden hat (vgl. BGH GRUR 2003, 626, 627 - "Umgekehrte Versteigerung II"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet"), nicht grundsätzlich unzulässig.

    Erst wenn die Anlockwirkung so stark ist, dass der Verkehr von einer sachgerechten Prüfung des Waren- oder Dienstleistungsangebots abgelenkt wird und seine Entschließung nicht mehr nach sachlichen Kriterien trifft, sondern maßgeblich von der Erwägung bestimmt wird, die in Aussicht gestellte Gewinnchance oder unentgeltliche Zuwendung zu erhalten, ist das Angebot mit den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht zu vereinbaren und unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens als wettbewerbswidrig zu qualifizieren (vgl. BGH WRP 1998, 724, 726 - "Rubbelaktion"; GRUR 1989, 757, 758 - "McBacon"; GRUR 2000, 820, 821 - "Space Fidelity Peep-Show"; GRUR 2002, 1003, 1004 - "Gewinnspiel im Radio"; GRUR 2003, 626, 627. - "Umgekehrte Versteigerung II"; WRP 2003, 1101, 1103 - "Foto-Aktion"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet").

    Es fehlt jedoch hinsichtlich der fraglichen Werbung an zusätzlichen, besonderen Umständen, die den Vorwurf der Unlauterkeit rechtfertigen (vgl. dazu BGH WRP 1998, 724, 726 - "Rubbelaktion"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet" m.w.N.).

    Bei beträchtlichen Investitionen entscheidet sich der Verbraucher erfahrungsgemäß nur nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile für ein Produkt (vgl. BGH GRUR 1999, 256, 257 f. - "Umwelt-Bonus"; GRUR 2003, 626, 627 - "Umgekehrte Versteigerung II"; WRP 2004, 345, 347 - "Umgekehrte Versteigerung im Internet") und lässt sich - ebenso wie bei Angabe eines festen Zinssatzes - nicht zu einem Vertragsschluss vorrangig wegen des spielerischen Elements verleiten (vgl. BGH GRUR 2003, 626, 627 f. - "Umgekehrte Versteigerung II").

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 170/08

    Ford-Vertragspartner

    Die Werbung für eine höherwertige Ware oder Dienstleistung wird von einem durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist bei der Frage, ob der Verkehr irregeführt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 252 f. - Marktführerschaft, mwN), mit entsprechend größerer Aufmerksamkeit wahrgenommen als die Werbung für geringwertige Gegenstände des täglichen Bedarfs, die erfahrungsgemäß eher flüchtig zur Kenntnis genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 212/00, GRUR 2003, 626, 627 = WRP 2003, 742 - Umgekehrte Versteigerung II; Urteil vom 13. November 2003 - I ZR 40/01, GRUR 2004, 249, 251 = WRP 2004, 345 - Umgekehrte Versteigerung im Internet; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 1.57).
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 U 1186/14

    Irreführende Werbung für augenärztliches Behandlungszentrum

    Die streitgegenständliche Werbung richtet sich an den durchschnittlich informierten und verständigen, sorgsam bedachten Verbraucher, der der verfahrensgegenständlichen Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH a. a. O. - Marktführerschaft; BGH GRUR 2004, 249, 251 - Umgekehrte Versteigerung im Internet; BGH GRUR 2004, 793, 796 - Sportlernahrung II), hier an diejenigen Verkehrskreise, die sich für eine Behandlung einer Augenerkrankung interessieren.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 141/02

    Hamburger Auktionatoren

    Auf die gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Revision der Beklagten kommt es nicht an (vgl. zur selben Werbeaktion Urteil des Senats vom selben Tag - I ZR 40/01).
  • OLG Koblenz, 03.02.2021 - 9 U 809/20

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für E-Zigaretten

    Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, welcher der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2000, 619 (621) - Orient-Teppichmuster; BGHZ 156, 250 (252) = GRUR 2004, 244 (245) - Marktführerschaft; BGH GRUR 2004, 249 (251) - Umgekehrte Versteigerung im Internet; BGH GRUR 2004, 435 (436) - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2004, 793 (796) - Sportlernahrung II; MüKoUWG/Ruess § 5 Rn. 166 ff.; Köhler/Bornkamm/Feddersen, 39. Aufl. 2021, UWG § 5 Rn. 1.76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 200/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots des Erlasses des Kaufpreises für Möbel im

  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05

    Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage

  • OLG Hamm, 17.01.2006 - 4 U 118/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Aktion "Jeder 100. Einkauf gratis"

  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 9 U 809/20
  • LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 68/07

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbung für ein Maut-Abrechnungssystem verbunden

  • OLG München, 03.04.2008 - 29 U 1607/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Verfahrens zur Figurverbesserung

  • LG Oldenburg, 24.04.2008 - 5 O 854/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Blickfangwerbung mit dem Namen eines

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